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Kann ich meinen Spanischkurs in Madrid von der Steuer absetzen?

gefragt von fuzzyK am 11.04.2007 um 15:43 Uhr

Ist das möglich? Ich habe dort auch für berufliche Zwecke mein Spanisch verbessert bzw. erlernt. Wer hat einen Rat?


Reply


anonym
beantwortet von Christa am 11. April 2007 16:24
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Unmöglich ist es nicht, aber Du mußt SEHR genau darlegen, das der Auslandsaufenthalt notwendig war und Du ausschließlich berufliche Gründe zur Reise hattest. Die Freizeitaktivitäten, die mit einem solchen Auslandsaufenthalt verbunden sind, müssen auf ein Minimum reduziert sein.


anonym
beantwortet von smartie am 11. April 2007 16:24
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Also:
1. Kosten einer Fortbildung sind in voller Höhe Werbungskosten.
Unter einer Fortbildung versteht man jede beruflich veranlasste Aus-und Weiterbildung nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums, z.B. eine Umschulung, ein Zweitstudium oder innerbetriebliche Fortbildungen. Eine Fortbildung muss beruflich veranlasst sein. Private Motive dürfen nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Ein beruflicher Anlass liegt z.B. vor, wenn Du
* im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden bleiben oder Deine beruflichen Kenntnisse erweitern willst;
* einen neuen Beruf erlernen willst;
* höhere Einkünfte erzielen oder aktuelle Einkünfte sichern willst.
2. Allgemeine Sprach- oder Computerkurse, Volkshochschulkurse oder Fortbildungen in einem nicht ausgeübten Beruf betrachtet die Finanzverwaltung - mit einigen Ausnahmen - als privat veranlasst und damit als steuerlich nicht abziehbar.
3. Daher mein Rat:
Lass Dir vom Arbeitgeber bescheinigen, dass es sich bei dem Spanischkurs um eine beruflich veranlasste Maßnahme handelt und warte ab, was das Finanzamt dazu sagt. Einspruch kannst Du nachher immer noch einlegen.
Viel Glück y te deseo mucho éxito!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. April 2007 17:07
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Wichtig ist auch die Anzahl der Stunden, die der Kursus pro Tag dauert - es muss erkennbar sein, dass der Aufenthalt primär dem Erwerb von Sprachkenntnissen diente.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 11. April 2007 15:48
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Jede Weiterbildung, die deinem Beruf dient, kannst du von der Steuer absetzen. Alles andere wäre mir neu.


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