Kann man das als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältniss von der Steuer absetzen oder gilt das als Gestaltungsmißbrauch?
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Auch dabei gilt Minijobs http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20031218/b_5.phtml

Wenn er im eigenen Hause wohnt, dürfte das Finazamt schon etwas komisch gucken, weil es muss ja ein realer Geldtransfer statfinden und der lässt sich nachweisen..oder man meint es absolut ernst..bringt nur nicht allzuviel..

Das kannst Du durchaus machen, ist zB auch bei vielen Paaren üblich, wenn einer von beiden selbständig ist.
Und auch http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/muendlich_arbeitsvertrag.php