Ich bin geschieden, und teile mir mit meiner ex das Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sie. Nun ist es so, das unser Sohn (14 Jahre) den Willen geäussert hat, in Zukunft im Haushalt bei meiner Lebensgefährtin und mir zu verbringen. Auslöser ist, das sich der Junge zuhause von seiner Mutter und ihrem Neuen zurückgestellt fühlt. Sie hat ihn immerhin schon seit eineinhalb jahren nicht Krankenversichert, was sie mir verschwiegen hat, bzw. sie hat mich angelogen. Darf er nun so ohne weiteres bei mir bleiben??
Ich muss Jasmins Antwort leider bestätigen. Jedoch die Tatsache, dass Deine Ex den Jungen seit eineinhalb Jahren nicht krankenversichert hat würde ich auf alle Fälle beim Jugendamt melden. Auch würde ich Fakten über Nachlässigkeiten Ihrerseits dort melden. Hast Du denn schon Kontakt zu denen aufgenommen? Ich würde auf alle Fälle dort schildern wie sich Dein Sohn fühlt, dass es ihm schlecht geht und er den Wunsch dringend äußert bei Dir zu bleiben. Man könnte auch um das Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpfen. Da er schon 14 Jahre ist - ist es auf alle Fälle leichter. Es gibt auch Vereine die Vätern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Um den Familienanwalt wirst Du bestimmt nicht kommen. Jedoch erhältst Du dort gleich Auskunft ob Chancen bestehen. Wie oft ist er eigentlich bei Dir - oft über längere Zeiten? Solltest Du alles dokumentieren und immer rechtzeigig Jugendamt informieren. Doch ein wenig Vorsicht sei geboten mit den Auskunften des Jugendamtes dem Vater gegenüber - immer im Hinterkopf behalten - diese sind in den meisten Fällen auf der Seite der Mutter. Wünsche Euch viel Glück!

Dein Sohn kann nicht einfach so bei dir bleiben, nur wenn deine ex ihr ja wort gibt. Aber das wird sie wohl nicht einfach so tun. Da aber dein Sohn 14 ist, hat er ein mitspache recht. Ohne Anwalt wirst du nicht weiter kommen. Dein sohn müsste dann vor einem Richter erläutern, dass er bei dir Leben will und auch warum.
Dem kann ich nur zustimmen.
hallo Braveheart5728
Folgende Voraussetzungen sollten vorhanden sein. Zimmer fuer eueren Sohn und ein gutes Umfeld. In deinem Fall ist es so, dass das Alter ueres Sohnes und sein Wille den Ausschlag geben. Beste Vorgehensweise: Mit dem Sohn reden, und ihm sagen, dass du sofort mit der Mutter sprichst und ihr die Sachlage erkalerst, das eben euer Sohn bei euch leben will. dann zu der Mutter gehen, am besten mit dem Sohn und dort vernuenftig miteinander reden. (es waere gut wenn du eine Vertrauensperson mitnehmen kannst, damit du einen Zeugen hast). Sollte die Mutter zu keinem Gespraech bereits sein, etc. die Mutter vor vollendete Tatsachen stellen, das heisst, der Sohn kommt sofort mit zu dir. Die Mutter wird evtl. die Polizei einschalten, die kommen dann auch zu dir, jedoch werden sie eueren Sohn nicht gewaltsam wieder zur Mutter bringen, egal ob sie das Aufenthaltsrecht hat. Denn euer Sohn als 14 jaehriger hat in diesem Alter sein rechte, udn ein Recht beagt aus, das er nicht gewaltsam und gegen seinen eigenen Willen bei einem Elternteil leben muss, insofern beide Elternteile geeignete Erziehungsfaehigkeit besitzen. Die Polizei wird eueren Sohn kurz befragen udn euer Sohn sagt der polizei seine Meinung und wie er die Sachlage sieht udn was er will. dann wird die Polizei wieder gehen und die Mutter muss Klage gegen dich erheben. Wobei sie ja eigentlich gegen ihren Sohn klagt, da er es so will. Jedoch ist es fraglcih ob sie ueberhaupt mit der Klage zugelassen wird, sollte sie naemlich PK Prozesskostenbeihilfe benutzen wollen, wird genau gepreuft, ob diese Klage ueberhaupt Aussicht auf Erfolg hat, und da dies nicht der Fall ist, wird ihr normalerweise auch keine PK gegeben. Dnn muesste sie mit eigenen Mitteln diesen Prozess fuehren, und dies dauert mindestens so lange bis euer Sohn volljaehrig ist, und auch die Richter weren sich schwer tun, eine Begruendung zu finden, wrum der Sohn bei ihr weiterhin leben muss, denn das wuerde wiederrum gegen seinen eigenen Willen stehen, waere gewaltsam. Auch geben die Richter zu bedenken, das falls dies gewaltsam gemacht wird, der Junge jederzeit wieder zu dir geht, und das gleiche von vorne anfaengt.
Deshalb einfach miteinander reden, und ab diesem Zeitpunkt lebt euer Junge bei Dir. Ich selbst kenne dies von anderen Kidnern udn auch hier waren diese Kinder in dem Alter ca. 14, und da bisher keine Polizei etwas gegen den Willen des Kindes unternommen. Die Polizei mishct sich da dann naemlich nicht in reine Familienangelegenheiten ein.
Solte die Mutter wie gesagt, vesuchen darueber zu streiten, sage ihr,d sa sie durch dies Art und Weise den Bezug zu euerem Kind verlieren wird, da euer Kind innerlcih eine Ablehnung gegen seine eigenen Mutter verspuert, udn dsa ist fuer dsa Kind ueberhaupt nicht gut, foerdert nicht siene Selbststeandigkeit und sein Selbstbewusstsein. Wenn sie dagegen mit euch zusamenarbeitet und den Jungen zu dir ziehen laesst wird sie immer eine gute Beziehung zu eurem Sohn haben.
Auf alle Faelle musst du darauf achten, das de Junge dann in umgekehrter WEise mit seiner Mutter Umgang pflegt und die sogenannten Besuchswochenenden auch stattfinden. Denn es ist auch fuer euer Kind wichtig das es weiterhin eine gute Beziehung zu seiner Mutter aufbauen kann, bzw. die Mutter die Chance erhaelt, weiterhin mit eurem Kind in Kontakt zu sein.
falls du noch Fragen hast, schreib mir einfach. leibe Gruesse ros
hallo Braveheart5728
Folgende Voraussetzungen sollten vorhanden sein. Zimmer fuer eueren Sohn und ein gutes Umfeld. In deinem Fall ist es so, dass das Alter ueres Sohnes und sein Wille den Ausschlag geben. Beste Vorgehensweise: Mit dem Sohn reden, und ihm sagen, dass du sofort mit der Mutter sprichst und ihr die Sachlage erkalerst, das eben euer Sohn bei euch leben will. dann zu der Mutter gehen, am besten mit dem Sohn und dort vernuenftig miteinander reden. (es waere gut wenn du eine Vertrauensperson mitnehmen kannst, damit du einen Zeugen hast). Sollte die Mutter zu keinem Gespraech bereits sein, etc. die Mutter vor vollendete Tatsachen stellen, das heisst, der Sohn kommt sofort mit zu dir. Die Mutter wird evtl. die Polizei einschalten, die kommen dann auch zu dir, jedoch werden sie eueren Sohn nicht gewaltsam wieder zur Mutter bringen, egal ob sie das Aufenthaltsrecht hat. Denn euer Sohn als 14 jaehriger hat in diesem Alter sein rechte, udn ein Recht beagt aus, das er nicht gewaltsam und gegen seinen eigenen Willen bei einem Elternteil leben muss, insofern beide Elternteile geeignete Erziehungsfaehigkeit besitzen. Die Polizei wird eueren Sohn kurz befragen udn euer Sohn sagt der polizei seine Meinung und wie er die Sachlage sieht udn was er will. dann wird die Polizei wieder gehen und die Mutter muss Klage gegen dich erheben. Wobei sie ja eigentlich gegen ihren Sohn klagt, da er es so will. Jedoch ist es fraglcih ob sie ueberhaupt mit der Klage zugelassen wird, sollte sie naemlich PK Prozesskostenbeihilfe benutzen wollen, wird genau gepreuft, ob diese Klage ueberhaupt Aussicht auf Erfolg hat, und da dies nicht der Fall ist, wird ihr normalerweise auch keine PK gegeben. Dnn muesste sie mit eigenen Mitteln diesen Prozess fuehren, und dies dauert mindestens so lange bis euer Sohn volljaehrig ist, und auch die Richter weren sich schwer tun, eine Begruendung zu finden, wrum der Sohn bei ihr weiterhin leben muss, denn das wuerde wiederrum gegen seinen eigenen Willen stehen, waere gewaltsam. Auch geben die Richter zu bedenken, das falls dies gewaltsam gemacht wird, der Junge jederzeit wieder zu dir geht, und das gleiche von vorne anfaengt.
Deshalb einfach miteinander reden, und ab diesem Zeitpunkt lebt euer Junge bei Dir. Ich selbst kenne dies von anderen Kidnern udn auch hier waren diese Kinder in dem Alter ca. 14, und da bisher keine Polizei etwas gegen den Willen des Kindes unternommen. Die Polizei mishct sich da dann naemlich nicht in reine Familienangelegenheiten ein.
Solte die Mutter wie gesagt, vesuchen darueber zu streiten, sage ihr,d sa sie durch dies Art und Weise den Bezug zu euerem Kind verlieren wird, da euer Kind innerlcih eine Ablehnung gegen seine eigenen Mutter verspuert, udn dsa ist fuer dsa Kind ueberhaupt nicht gut, foerdert nicht siene Selbststeandigkeit und sein Selbstbewusstsein. Wenn sie dagegen mit euch zusamenarbeitet und den Jungen zu dir ziehen laesst wird sie immer eine gute Beziehung zu eurem Sohn haben.
Auf alle Faelle musst du darauf achten, das de Junge dann in umgekehrter WEise mit seiner Mutter Umgang pflegt und die sogenannten Besuchswochenenden auch stattfinden. Denn es ist auch fuer euer Kind wichtig das es weiterhin eine gute Beziehung zu seiner Mutter aufbauen kann, bzw. die Mutter die Chance erhaelt, weiterhin mit eurem Kind in Kontakt zu sein.
falls du noch Fragen hast, schreib mir einfach. leibe Gruesse ros