Hallo,
meine Freundin hat einen großen Wunsch. Ihr gefällt ihr jetziger Name nicht und daher möchte sie sich umbenennen lassen. Geht das so einfach?
Oder geht das nur unter einem wichtigen Grund?

Ein Name darf meines Wissens nur geändert werden, wenn er Dich demütigt oder bloßstellt. Der Name muß in Deine Persönlichkeit (negativ) eingreifen, um ihn ändern zu lassen.

Das geht auf alle Fälle nur mit Behördengang, umständlichen Anträgen, guten Begründungen, und einiges an Geld.
Ich hab das noch nie gemacht, kann also auch nix genaueressagen. Mal beim Standesamt fragen.
linuxopa am 7. Juli 2008 10:12 Hab was gefunden:
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. Seinen Namen buchstabieren zu müssen, ist dem Bereich Unannehmlichkeit zuzuordnen und ebenfalls als wichtiger Grund für eine Namensänderung nicht anzusehen. Auch dürfen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung die durch das Bürgerliche Gesetzbuch gezogenen Grenzen des Namensrechts nicht umgangen werden. Vor Antragstellung sollte daher immer ein Beratungsgespräch geführt werden.
http://www.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33/Buergeraemter/Namensaenderungsantraege.asp

Den Familiennamen (nach einer Hochzeit) kann sie immer ändern - > jede Änderung kostet Geld...
.
Den Vornamen -> dazu habe ich hier mal einen Link gefunden: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/einwohner-zentralamt/konta... schau mal dort nach...

Das geht nicht so einfach. Wenn überhaupt müssen da wirklich wichtige Gründe für vorliegen und selbst dann ist es so gut wie aussichtslos.

Man kann den Namen ändern, muss aber dafür bezahlen (ca.200 €)und einen Grund angeben.

Dazu braucht man schon einen "wichtigen Grund", den man "glaubhaft machen" muss. Kostenpunkt ca. 250 € plus neue Papiere.
PS: Ein Name, wegen dem man gehänselt wird/wurde kann auch so ein Grund sein...
wie würde das im Fall aussehen, wenn durch eine Adoption der ganze Name geändert wurde und man möchte den alten Namen gerne wieder annehmen, gibt ja immerhin eine Urkunde für den alten Namen? Ist sowas auch möglich?
Indy72 am 7. Juli 2008 10:17 Das ist möglich, aber man muss es auch "mit wichtigen Gründen" untermauern, z.B. dass man sich mit dem alten Namen eher Identifiziert bzw. mit dem neuen Namen sich nie richtig identifizieren konnte.
Was für ein Gedöns. In Deinem Falle ist das sehr einfach. Heirate sie und lasse sie Deinen Namen annehmen. :-) :-)
Danke für eure Zahlreichen antworten. Ein wichtigen Grund gibt es so nicht. Aber ich dachte, das man mit Geld so einiges machen kann. Hier geht es nur darum, da meiner Freundin der Vorname nicht gefällt und einen neuen haben will.
Danke für eure Zahlreichen antworten. Ein wichtigen Grund gibt es so nicht. Aber ich dachte, das man mit Geld so einiges machen kann. Hier geht es nur darum, da meiner Freundin der Vorname nicht gefällt und einen neuen haben will.
http://www.business-podium.com/boards/staatsangehoerigkeiten-reisepaesse-diplomatenpaesse-namensaenderungen-kuenstlernamen-ausweise/15-namensaenderung-aus-wichtigem-grund-voraussetzungen-und-moeglichkeiten.html
schau mal dort nach! ;-)