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Kann ich meinen Hauptwohnsitz schon früher anmelden, als ich eigentlich umziehe?

gefragt von MoxNox am 24.07.2008 um 16:44 Uhr

Wenn ich Ende September umziehe, kann ich mich dann schon im August an meiner neuen Adresse als Hauptwohnsitz melden? Ich wohne ja dann noch 1 1/2 Monate im alten Ort, an dem ich dann nicht mehr gemeldet bin. Geht das?


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Reply


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 24. Juli 2008 16:47
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Du kannst dich dann noch nicht ummelden, aber du kannst dich, soweit ich weiß jetzt schon zu dem Umzugsdatum ummelden. Also dort einfach sagen, wann du umziehst. Dann melden die dich dort zu dem Tag um.


regideur
beantwortet von regideur am 24. Juli 2008 16:55
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Frag doch einfach mal bei Deinem Ordnungsamt/Einwohnermeldeamt nach wenn Du Dich abmeldest. Die Abmeldung brauchst Du auch für Deine Anmeldung.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 17:00

abmeldung erübrigt sich, bei neuanmeldung wird dies automatisch von der behörde erledigt.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 24. Juli 2008 17:04

Der Meinung wahr ich auch und hatte man mir auch gesagt als ich mich abmelden wollte. Bei der Anmeldung hat man mich dann nach meiner Abmeldung gefragt...

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 17:33

das verfahren wird schon seit jahren so angewendet, da war wohl einer noch nicht auf dem neusten stand.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 17:41

Abmeldung eines Wohnsitzes

Grundsätzlich entfällt eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Deutschland. Bei einem Umzug genügt es sich am neuen Wohnort anzumelden (siehe Anmeldung). Die Wohnsitzabmeldung erfolgt dann automatisch von der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz, bei dem bisher für Sie zuständigen Meldeamt. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss eine Abmeldung vorgenommen werden. Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nach wie vor bei der entsprechenden Meldebehörde vorzunehmen.

google

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 24. Juli 2008 17:41

Ja die Uhren laufen halt in Bayern etwas anders...Manchmal auch etwas langsam :-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 17:47

rüdiger, meinst du oberbayern, das gebiet der bergvölker? :o))

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 24. Juli 2008 18:00

Du scheinst Dich auszukennen...

Ja, dort wohne ich nun schon fast 3 Jahre.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Juli 2008 16:59
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sehe darin keinen richtigen sinn.

wenn du dich im august am neuen ort anmeldest, wirst du automatisch am alten ort abgemeldet.

ansonsten kannst du deinen hauptwohnsitz einrichten wo und wann du willst, lässt halt den alten als nebenwohnung eintragen.

lohnt aber nur, wenn am alten wohnort keine zweitwohnsitzsteuer fällig wird.


anonym
beantwortet von princess9907 am 24. Juli 2008 17:05
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Hi, es kommt drauf an- Denn man wird nicht immer automatisch abgemeldet, wenn Du dich anmeldest. Habe ich erst heut morgen selber erfahren ;-) Du wirst nur automatisch abgemeldet, wenn Du im gleichen Bundesland bleibst. Ziehst du in ein anderes, mußt du dich erst abmelden. Das ummelden, würde ich evtl.nur kurz vorm Umzug machen, denn man kann ein paar Problemchen mit der Post bekommen, das Du jetzt nicht mehr alles bekommst und an dem neues Klingelschild wirst Du bestimmt noch kein Namen haben und dann gehts zurück. Viel erfolg. Liebe Grüße princess9907

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 17:29

das stimmt nicht, ich bin schon vor 3 jahren von bw nach bayern gezogen und bei anmeldung erfolgte die abmeldung am alten wohnsitz durch die behörde.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Juli 2008 17:42

Abmeldung eines Wohnsitzes

Grundsätzlich entfällt eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes innerhalb von Deutschland. Bei einem Umzug genügt es sich am neuen Wohnort anzumelden (siehe Anmeldung). Die Wohnsitzabmeldung erfolgt dann automatisch von der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz, bei dem bisher für Sie zuständigen Meldeamt. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss eine Abmeldung vorgenommen werden. Eine Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nach wie vor bei der entsprechenden Meldebehörde vorzunehmen.

google

Kommentar von princess9907 am 2. August 2008 23:13

Ne echt??? Ich habe nur das geschrieben, was die mir heut morgen vom Amt erzählt hat. Tja...ämter..




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