Seit 5 Monaten habe ich einen neuen Handyvertrag. Dazu habe ich ein neues Handy bekommen, das allerdings seit Vertragsbeginn immer wieder kaputt ist und zur Reparatur muss. Ich wollte einmal fragen, ob es ein Kündigungsgrund ist, wenn das zum Handyvertrag zugehörige Telefon ständig kaputt und quasi unbrauchbar ist?
Nein, der Erwerb des Handys und der Mobilfunkvertrag sind 2 voneinander zu trennende Rechtsgeschäfte. Wenn mit deinem Handy also etwas nicht stimmt, dann tritt das Kaufrecht in Kraft, dir sind also bei erfolgloser Nachbesserung Ersatzansprüche (Austausch für das Handy) zugesprochen. Der Mobilfunkvertrag wird davon nicht belangt.
Nein, aber Du kannst das Handy reklamieren und ein Neues (anderes) Gerät verlangen.

Reklamieren! Auf ein neues Handy bestehen. Ohne wenn und aber, alles nur gelaber.

Nein, denn der Mobilfunkvertrag hat nichts mit dem Handy zu tun. Das sind zwei getrennte Rechtsverhalte. Wenn das Handy defekt ist, hat man alle Rechte, die sich aus dem Kauf eines Handys ergeben, also Garantie und Gewährleistung.
Die Laufzeit des Mobilfunkvertrages ist davon aber unabhängig.
Ich würde eine Beratung bei der Verbraucherberatung aufsuchen, um nach den Gewährleistungsrechten zu fragen.
10000000% NEIN!
Handy und Vertrag sind zwei separate Geschichten!