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Kann ich meinen Ex zwangs ummelden?

gefragt von unbekanntetaunbekannteta am 02.10.2009 um 21:16 Uhr

Mein Noch-Mann ist in Haft, jetzt möchte ich Unterhaltsvorschuß beantragen, da ich grad mitten in der Scheidung bin. Dafür brauche ich schriftlich vom Einwohnermeldeamt das er nicht mehr hier wohnt. Jetzt war ich im Einwohnermeldeamt und die hat mir zwei Zettel gegeben um sie von meinem Noch-Mann unterschreiben zu lassen das er seit 5.1.09 in der JVA ist. Aber anscheinend will er das nicht unterschreiben, ich brauche aber unbedint die Zettel damit ich den Unterhaltsvorschuß bekomme.

Kann ich ihn den nicht zwangsummelden oder so? Hat jemand vielleicht einen Link dazu wo ich mich informieren kann?

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Scheidung x 1.276 unterschrift x 131 Unterhaltsvorschuß x 56

anonym
beantwortet von Sally2809 am 2. Oktober 2009 21:21
1x
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Geh zum Einwohnermeldeamt, Du kannst ihn bei Dir abmelden. Das ist legitim, da er ja seinen tatsächlichen Wohnsitz in der JVA hat. Er muß dazu nichts unterschreiben.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 2. Oktober 2009 21:17
0x
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Leg doch mal im Einwohnermeldeamt das Urteil vor. Oder wende dich an die JVA-Leitung, in der Dein Mann einsitzt. Die zwingen ihn schon zur Unterschrift.



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