kann ich meinen Eltern (fast 80) meine Wohnung mietfrei vermieten? mit Niesnutzrecht?

3 Antworten

Falls Ihnen dieser Gedanke tatsächlich ernst sein sollte und Sie Ihr Vermögen selber dauerhaft verbauen möchten, können Sie den Großeltern ein lebenslängliches Wohnrecht oder sogar noch katastrophaler, Nießbrauchrecht auf Lebenszeit einräumen. Wollen Sie hingegen den alten Leutchen nur einen Gefallen tun, reicht es, wenn Sie denen die Schlüssel für die Wohnung ohne weiteres zur Nutzung in die Hand drücken, damit die sich frteuen können.

Wenn du ihnen ein "Nießbrauchrecht" einräumen willst , dann brauchst du einen Notar. Ansonsten müsste es auch ohne Mietvertrag gehen , ihr müsst nur klar machen, wie bzw von wem die Nebenkosten bezahlt werden.

Ist so mein Stand an Info , ansonsten mal bei einem Fachanwalt beraten.

Besten Dank, hilft weiter

Du kannst deinen Eltern die Wohnung vermieten und gleichzeitig deinen Eltern eine Dauernde Last bezahlen. Ich weiß aber nicht ob das auch geht wenn die Wohnung vorher nicht deinen Eltern gehört hat.

Ich kenn das nur so:

Elternhaus wird an ein Kind überschreiben,Kind zahlt ggf Geschwister aus, Eltern zahlen dann Miete und das Kind eine dauernde Last, dadruch kann man alle Renovierungsarbeiten, Anschaffungskoten usw.. von der Steuer absetzen.

Die Mieteinnahmen muss man zwar versteuern aber mann kann die Dauernde last wiederum Steuermindernd geltend machen. Ist ein gängiger Steuertrick und legal.