Ich habe mir bei der Bank ein paar Aktien zusammenstellen lassen, die angeblich gute Möglichkeiten am Markt hätten. Gesagt, getan, nur dass sich meine Aktien nun im Keller befinden. Kann ich meinen Berater zur Verantwortung ziehen oder habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Jaein. wenn du nachweisen kannst daß er dir falsche <Infos gegeben hat, dann schon, sonst good bye geliebtes Geld...

Eindeutig nein, solange nicht der Vorsatz bestand, dich persönlich zu schädigen.

du hast doch bestimmt ein Informationsblatt unterschrieben , wo eigentlich alles drauf steht
Aktien sind nunmal Spekulationsobjekte und hellsehen kann auch kein Bankenberater
das einfachste ist es, die Aktien so lassen, wie sie sind, denn bekanntlicherweise ist das Aktiengeschäft eine Berg- und Tal-Bahn
einen Haftungsanspruch hast du defintiv nicht..
Das kommt darauf an ob dein Bankberater dich vor dem Kauf über die Risiken aufgeklärt hat. Er müsste dir ähnlich wie bei Abschluss einer Versicherung ein Beratungsprotokoll zur Unterschrift vorgelegt haben, bzw. bei Onlinebanking ein persönliches Profil angelegt haben. Dieses würde dann bei Verstoß einen Hinweis auf mögliche Risiken geben.
Grundsätzlich gilt aber: marktübliche Kursschwankungen gehören zum Handel dazu, dafür kann man niemanden haftbar machen!!!!
Mir ist unbekannt, dass Aktien aktiv von Bankberatern empfohlen werden! Also gibt es auch keinen Rechtsanspruch für dich! Du hast Ihn gefragt, er hat dir nach Deinen Vorstellungen ein Paket empfohlen. Aber mache dir im Moment noch keine Sorgen, die Börse erholt sich bald wieder, und dann sieht dein Depot schon besser aus! Immer viel Geduld bei Aktien!
Genau vor diesem Problem standen vor einigen Jahren viele Banken.
Sie wurden nach der Baisse 2001/2003 verklagt.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben alle Banken durch Dich zu unterschreibende Unterlagen eingeführt, die die Bank vor allen Risiken für diesen PUnkt befreit.
Les Dir durch was Du unterschrieben hast. Darin steht sicher, dass die Bank keine Verantwortung für Kursverluste auf sich nimmt.

Jede Bank ist verpflichtet vor diesen Geschäften ein Beratungsprotokoll zu fertigen und mit dem Kunden die Risikoklasse zu bestimmen. Wenn die Risikoklasse nicht den gemachten Geschäften entspricht, hast Du die Möglichkeit die Bank in Regress zu nehmen.
Hat die Bank kein Protokoll gemacht, sowieso. Falls Du jedoch Vollkaufmann bist und in dieser Eigenschaft bei der Bank Kunde (also mit Firmen- oder Geschäftskonto) können sich deine Ansprüche einschränken.

Du hast auf Aktien gesetzt, weil Du besondere Chancen gewittert hast. Börse ist keine Einbahnstrasse, denn besonderen Chancen steht immer auch ein besonderes Risiko gegenüber. Du solltest nicht so tun, als hättest Du das noch nie gehört. Du hast das Risiko ignoriert und nur die Chancen gesehen. Den Gewinn hättest Du allein eingesackt und das Risiko versuchst Du nun auf die Bank abzuwälzen, was ist das denn...?
Wenn Du nicht richtig beratern worden bist, ist das ein Fall... Wenn Du allerdings über die eigene Ignoranz gestolpert bist, dann lerne daraus.
Gruß
justii

zu diesem Thema gibt es ein aktuelles Urteil Bankberater müssen auf Risiken hinweisen http://www.vedix.de/urteil-geldanlage-banken-1409/