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Kann ich meinem Ehemann eine Frist zum Ausziehen setzen? Wir leben seit 2 Jahren getrennt i. Haus.

gefragt von Jucay am 11.09.2008 um 16:57 Uhr

Mein Mann hat mich vor 2 Jahren betrogen und ich habe mich von ihm getrennt. Wir haben ein 8 jähriges Kind und ein Haus. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen, der Kredit bei der Bank läuft über uns beide. Ich habe ihn gebeten, das Haus zu verlassen aber er sagte "niemals". Er will die Trennung nicht, lebt aber seitdem im Gästezimmer. Der Zustand ist für mich und unseren Sohn nicht mehr auszuhalten. Kann ich meinem Mann eine Frist setzen und ihm zum Auszug auffordern oder kann dieses nur ein Anwalt regeln? Ich möchte endlich ein ruhiges Leben führen und mit meinem Sohn im Haus bleiben. Wer hat eine Idee oder vielleicht ähnliches erlebt?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 11. September 2008 16:58
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Na klar, warum nicht!


Hochgenuss
beantwortet von Hochgenuss am 11. September 2008 16:59
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Geh zum Anwalt!!


moon73
beantwortet von moon73 am 11. September 2008 16:59
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Das kannst du nur über einen Anwalt regeln lassen, konsequent wäre die Scheidung einzureichen, dann muß dein Mann auch das Haus räumen.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 11. September 2008 19:20
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Da Dein Mann die Scheidung offensichtlich nicht will kann erst nach 3 Jahren geschieden werden.
Wenn Du tatsächlich alleinige Eigentümerin des Grundstücks(Hauses) bist kannst Du ihn selbstverständlich des Hauses verweisen. Schreib ihm eine Aufforderung zum Auszug mit Fristsetzung, stell es ihm am besten durch den Gerichtsvollzieher zu. Das geht wirklich und der macht das auch, Kopie des Schreibens mitnehmen, Umschlag nicht verschliessen, kostet ca. 15€ und ist der einzig sichere Beweis dass er das Schreiben erhalten hat. Bei Einschreiben kann er behaupten da war ein leeres Blatt Papier drin.
Wenn er dann nicht geht musst Du Räumungsklage einreichen und dann durch den Gerichtsvollzieher räumen lassen.
Wenn überhaupt brauchst Du den Anwalt erst für die Räumungsklage, dass kannst Du aber auch mit einem Rechtspfleger beim Amtsgericht regeln, da kostet es nichts.


anonym
beantwortet von Theoneandonly am 12. September 2008 07:51
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Der Zustand ist wirklich unerträglich! (Für Ihren Mann!) Das der sowas mitmacht spricht dafür, daß er Frau und Sohn liebt! (Furchtbar!) Gott sei Dank können Sie ihn so ohne weiteres nicht rauswerfen, aber Sie werden dem armen Schwein schon so einheizen, daß er irgendwann freiwillig geht!!! Ich bedauere ihn un Ihren Sohn!





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