Wenn ab 2009 die Abgeltungssteuer kommt, würde ich vom einheitlichen Steuersatz von 25% profitieren. Wenn ich mir meine Zinsen nicht 2008 sondern erst 2009 auszahlen lasse gilt dann die Abgeltungssteuer oder nicht?

Zwar gilt in der Einkommensteuer das Zuflußprinzip, soll heißen, die Steuer fällt in dem Jahr an, in dem die Einnahmen tatsächlich zugeflossen sind, da jedoch die Zinsgutschrift in 2008 erfolgt, gilt dieses Datum als Zuflußdatum. Egal ob das Kapital bewegt wird oder nicht. Auch enthält ja die Bescheinigung über die Abgeltungssteuer das Kalenderjahr 2008. Sicherlich ein interessanter Aspekt. Man sollte sich überlegen, wie man sein Geld anlegt.

Zum Abgeltungssteuersatz von 25% kommt ja noch der Soli dazu und eventuell die Kirchensteuer, so dass du schnell bei ca. 30 % Gesamt- belastung ankommst.
LittleArrow am 29. Oktober 2007 01:57 30 % ist übertrieben:
25 % plus
1,38 % (=5,5 % v. 25 %) für Soli plus
2,25 % (=z.B. 9 %Kirchensteuer v. 25 %), macht insgesamt
28,63 %.
Bedburdyck am 29. Oktober 2007 20:39 Die 1,37 % machen den Kohl auch nicht mehr fett. Nichts für ungut!