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Kann ich meine Wohnung nicht so streichen,wie sie mir gefällt?

gefragt von angie760angie760 am 12.09.2008 um 8:42 Uhr

In meiner Wohnung,ca 70 qm,ist jedes Zimmer mit weißer Rauhfaser.Das gefällt mir absolut nicht.Ich komme mir vor,wie in einem Krankenhaus. Würde meine Wohnung gerne anders überstreichen.Da machte mir der Vermieter Ärger,das dürfe ich nicht.Warum nicht,ich habe die Wohnung doch gemietet,oder?Hauptsache wäre doch,daß ich die Wohnung beim Auszug wieder so hinterlasse,als ich sie übernahm,obwohl das heute auch nicht mehr zulässig ist.Habe schon beim Mieterschutzbund nachgefragt.Da sagte man mir auch,daß ich die Wohnung so einrichten könne,wie sie mir gefällt.Das schrieben sie auch meinem Vermieter,der trotzdem dann noch einen Aufstand macht.Was haltet ihr davon?Danke für eure Antworten.

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Mietrecht x 3.858 Streichen x 501

Niklaus
beantwortet von Niklaus am 12. September 2008 08:45
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Du kannst die Wohnung streichen wie du willst. Was soll denn der Blödsinn. Natrülich solltest du sie beim Auszug wieder in den Ursprungszustand versetzen.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 12. September 2008 08:44
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Dein Vermieter hat einen Knall. Natürlich kannst du die Wände farblich gestalten. Das sind doch keine Umbauten, die vom Vermieter genehmigt werden müssen.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 12. September 2008 08:46
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Hunde die bellen beißen nicht. Mach, wie geraten, was Du möchtest, bedenke dabei aber, dass, je dunkler Deine Farbe ausfällt, bis zu 3 Anstriche notwendig sind, die Wände wieder weiß zu bekommen.


baer1
beantwortet von baer1 am 12. September 2008 08:45
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Sicher kannst du deine Wohnung so streichen, wie es dir gefällt,du zahlst ja Miete.Wenn du ausziehst,musst du sie in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen.Du sollst dich in deiner Wohnung ja schließlich frei entfalten können und wohlfühlen.L.G.


XCarpediemX
beantwortet von XCarpediemX am 12. September 2008 08:50
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...und wenn du deine Wohnung pink/lila/blassblau streichst...geht das deinen Vermieter nichts an. Wichtig ist, wenn du wieder ausziehst, muss die Wohnung wieder in dem farblichen Zustand sein wie sie vorher war!


fatu29
beantwortet von fatu29 am 12. September 2008 08:49
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du kannst die wohnung streichen wie es dir gefällt ob die nun rosa oder schwarz ist geht dem vermieter gar nix an.solange du die wohnung bei auszug so übergibst wie du sie angemietet hast,der vermieter hat nen mächtigen knall


maiki01
beantwortet von maiki01 am 12. September 2008 08:46
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wie Du die Wohnung streichst oder tapezierst geht den Vermieter nichts an. Selbst wenn Du alle Wände schwarz machst. Lediglich beim Auszug kann er verlangen, dass die Wände hell sind


biene87
beantwortet von biene87 am 12. September 2008 08:45
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Sicher dich ab, z.B. beim Mieterschutzbund (hast du ja schon getan) und dann streich einfach. Oder such dir ne Wohnung mit nem netteren Vermieter.


anonym
beantwortet von Cityjoe am 5. März 2009 08:56
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Das BGB und der BGH sprechen da eine deutliche Sprache.

Der Mieter kann seine Wohnung tapezieren und streichen wie er will. (Vorsicht allerdings bei Putz, da könnte was andres gelten). Selbst bei Auszug muss der alte Zustand nicht wieder hergestellt werden. Ausnahme: in dem Mietvertrag ist etwas andres vereinbart, und selbst dann gibt es noch Ausnahmen.

Cityjoe


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 12. September 2008 08:53
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Natürlich kannst du die angemietete Wohnung so streichen, wie du willst. Was aber steht im Mietvertrag. Evtl. anderslautende Vereinbarungen müssten dann auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. (Ich halte sie für unrechtmäßig!)

Du kannst sogar die Raufasertapete abnehmen, eine andere Tapete ja sogar einen Strukturputz auftragen.

Nur wirst du dann bei Auszug alles in den Zustand versetzen müssen, wie es beim Einzug dir vom Vermieter übergeben wurde.

Mache dir da ein wohnliches Heim nach deinem Geschmack --- oder ziehe wieder aus und suche dir einen anständigen Vermieter!

Good luck - bei beidem!


anonym
beantwortet von clausrutan am 12. September 2008 08:49
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welche Farbe willst du denn? Ich könnte mir vorstellen, dass sich dein Vermieter erweichen lässt wenn die Farben dezent sind. Zwar bist du im Recht - eine gemietete Wohnung darfst du auch nach deinen Wünschen gestalten. Allerdings ist es kaum sinnvoll sich stur zu stellen und sich mit dem Vermieter deswegen anzulegen. Wenn du kräftige Farben willst - sagen wir mal Rot oder Schwarz - dann wirst du das Problem bekommen, dass die Farbe auch nach mehrmaligem Überstreichen durchscheint. Dann hast du beim Auszug erhebliche Kosten zu erwarten. Der Vermieter kann dann auf deine Kosten die Wand so sanieren lassen dass sie wieder weiß wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. September 2008 08:53

ne das kann er nicht. Eine Wand muß nicht weiß sein - egal wie sie vorher war und was im Vertrag steht

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 12. September 2008 08:55

Unsinn, der Vermieter hat doch gar nicht reinzureden, welche Farbe der Vermieter wählt .... und wenn er die ganze Wohnung schwarz malt ... das muss dem Vermieter sch...egal sein!

Und das Problem mit dem nachherigen Überstreichen ist doch das Problem des Mieters. Zur Not wird er halt bei Auszug die Rauhfaser ganz ablösen müssen und neu tapezieren müssen, wenn ein Überstreichen nicht ausreicht.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 12. September 2008 09:29

Man braucht den Vermieter doch noch nicht mal zu fragen, in welcher Farbe man streichen möchte.Man kauft Farbe-streicht-und gut ist.Soweit kommt das noch, dass der Vermieter bestimmen darf, wie ich meine Wohnung zu streichen habe.


Haaza
beantwortet von Haaza am 12. September 2008 08:47
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Der Miter ist im Unrecht...

Du darfst Die Wohnung streichen, als nächstes schreibt er Dir noch vor Welches Geschirr Du auf den Tisch stellen darfst ...

Ach ja, selbst beim Auszug MUSS man nicht unter allen Umständen die Wände wieder in der Ursprungsfarbe streichen, es sei denn Du streichst die Wände in "unzumutbarer Weise" oder in äußerst unangenehmen Farbtönen.

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 12. September 2008 08:56

Ich meine der VERMieter ist im Unrecht...

sorry

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 12. September 2008 08:57

Hab ich mir schon gedacht,nachdem ich weitergelesen habe.


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 12. September 2008 08:46
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kannst streichen wie du willst! wie du schon sagst, musst beim auszug halt wieder in den alten zustand versetzen

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. September 2008 08:52

man muß die Wohnung nicht in den alten Zustand vesetzen. Nur weil vorher weiß gestrichen war, heißt dies nicht daß beim Auszug die Wände auch weiß gestrichen sein müssen


anonym
beantwortet von Saromon am 12. September 2008 08:45
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Klar kannste bei dir inne Wohnung renovieren... davon mal abgesehen wird der mieterschutzbund dich wohl kaum verraschen


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