In meiner Wohnung,ca 70 qm,ist jedes Zimmer mit weißer Rauhfaser.Das gefällt mir absolut nicht.Ich komme mir vor,wie in einem Krankenhaus. Würde meine Wohnung gerne anders überstreichen.Da machte mir der Vermieter Ärger,das dürfe ich nicht.Warum nicht,ich habe die Wohnung doch gemietet,oder?Hauptsache wäre doch,daß ich die Wohnung beim Auszug wieder so hinterlasse,als ich sie übernahm,obwohl das heute auch nicht mehr zulässig ist.Habe schon beim Mieterschutzbund nachgefragt.Da sagte man mir auch,daß ich die Wohnung so einrichten könne,wie sie mir gefällt.Das schrieben sie auch meinem Vermieter,der trotzdem dann noch einen Aufstand macht.Was haltet ihr davon?Danke für eure Antworten.

Du kannst die Wohnung streichen wie du willst. Was soll denn der Blödsinn. Natrülich solltest du sie beim Auszug wieder in den Ursprungszustand versetzen.

Dein Vermieter hat einen Knall. Natürlich kannst du die Wände farblich gestalten. Das sind doch keine Umbauten, die vom Vermieter genehmigt werden müssen.

Hunde die bellen beißen nicht. Mach, wie geraten, was Du möchtest, bedenke dabei aber, dass, je dunkler Deine Farbe ausfällt, bis zu 3 Anstriche notwendig sind, die Wände wieder weiß zu bekommen.

Sicher kannst du deine Wohnung so streichen, wie es dir gefällt,du zahlst ja Miete.Wenn du ausziehst,musst du sie in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen.Du sollst dich in deiner Wohnung ja schließlich frei entfalten können und wohlfühlen.L.G.
...und wenn du deine Wohnung pink/lila/blassblau streichst...geht das deinen Vermieter nichts an. Wichtig ist, wenn du wieder ausziehst, muss die Wohnung wieder in dem farblichen Zustand sein wie sie vorher war!

du kannst die wohnung streichen wie es dir gefällt ob die nun rosa oder schwarz ist geht dem vermieter gar nix an.solange du die wohnung bei auszug so übergibst wie du sie angemietet hast,der vermieter hat nen mächtigen knall

wie Du die Wohnung streichst oder tapezierst geht den Vermieter nichts an. Selbst wenn Du alle Wände schwarz machst. Lediglich beim Auszug kann er verlangen, dass die Wände hell sind
Sicher dich ab, z.B. beim Mieterschutzbund (hast du ja schon getan) und dann streich einfach. Oder such dir ne Wohnung mit nem netteren Vermieter.
Das BGB und der BGH sprechen da eine deutliche Sprache.
Der Mieter kann seine Wohnung tapezieren und streichen wie er will. (Vorsicht allerdings bei Putz, da könnte was andres gelten). Selbst bei Auszug muss der alte Zustand nicht wieder hergestellt werden. Ausnahme: in dem Mietvertrag ist etwas andres vereinbart, und selbst dann gibt es noch Ausnahmen.
Cityjoe

Natürlich kannst du die angemietete Wohnung so streichen, wie du willst. Was aber steht im Mietvertrag. Evtl. anderslautende Vereinbarungen müssten dann auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. (Ich halte sie für unrechtmäßig!)
Du kannst sogar die Raufasertapete abnehmen, eine andere Tapete ja sogar einen Strukturputz auftragen.
Nur wirst du dann bei Auszug alles in den Zustand versetzen müssen, wie es beim Einzug dir vom Vermieter übergeben wurde.
Mache dir da ein wohnliches Heim nach deinem Geschmack --- oder ziehe wieder aus und suche dir einen anständigen Vermieter!
Good luck - bei beidem!
welche Farbe willst du denn? Ich könnte mir vorstellen, dass sich dein Vermieter erweichen lässt wenn die Farben dezent sind. Zwar bist du im Recht - eine gemietete Wohnung darfst du auch nach deinen Wünschen gestalten. Allerdings ist es kaum sinnvoll sich stur zu stellen und sich mit dem Vermieter deswegen anzulegen. Wenn du kräftige Farben willst - sagen wir mal Rot oder Schwarz - dann wirst du das Problem bekommen, dass die Farbe auch nach mehrmaligem Überstreichen durchscheint. Dann hast du beim Auszug erhebliche Kosten zu erwarten. Der Vermieter kann dann auf deine Kosten die Wand so sanieren lassen dass sie wieder weiß wird.
ne das kann er nicht. Eine Wand muß nicht weiß sein - egal wie sie vorher war und was im Vertrag steht
gerwitt am 12. September 2008 08:55 Unsinn, der Vermieter hat doch gar nicht reinzureden, welche Farbe der Vermieter wählt .... und wenn er die ganze Wohnung schwarz malt ... das muss dem Vermieter sch...egal sein!
Und das Problem mit dem nachherigen Überstreichen ist doch das Problem des Mieters. Zur Not wird er halt bei Auszug die Rauhfaser ganz ablösen müssen und neu tapezieren müssen, wenn ein Überstreichen nicht ausreicht.
ghostwriter am 12. September 2008 09:29 Man braucht den Vermieter doch noch nicht mal zu fragen, in welcher Farbe man streichen möchte.Man kauft Farbe-streicht-und gut ist.Soweit kommt das noch, dass der Vermieter bestimmen darf, wie ich meine Wohnung zu streichen habe.

Der Miter ist im Unrecht...
Du darfst Die Wohnung streichen, als nächstes schreibt er Dir noch vor Welches Geschirr Du auf den Tisch stellen darfst ...
Ach ja, selbst beim Auszug MUSS man nicht unter allen Umständen die Wände wieder in der Ursprungsfarbe streichen, es sei denn Du streichst die Wände in "unzumutbarer Weise" oder in äußerst unangenehmen Farbtönen.
kannst streichen wie du willst! wie du schon sagst, musst beim auszug halt wieder in den alten zustand versetzen
man muß die Wohnung nicht in den alten Zustand vesetzen. Nur weil vorher weiß gestrichen war, heißt dies nicht daß beim Auszug die Wände auch weiß gestrichen sein müssen
Klar kannste bei dir inne Wohnung renovieren... davon mal abgesehen wird der mieterschutzbund dich wohl kaum verraschen