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Kann ich meine Unfallversicherung im eingetre.Schadensfall vor Ablauf der 5 Jahre fristlos kündigen?

gefragt von Sodjinou am 27.01.2009 um 16:27 Uhr
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recht x 35.340 unfallversicherung x 185

PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 10. Februar 2009 00:53
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ja


anonym
beantwortet von mondi23 am 29. Januar 2009 18:48
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Ja, das geht immer bei einem Schadensfall. Trotzdem ist iommer abzuwägen, ob eine Kündigung sinnvollist.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 27. Januar 2009 17:07
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Bei einem Schadensfall können beide Seiten kündigen !


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 27. Januar 2009 16:29
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Ein eingetretener Schadensfall bietet immer die Möglichkeit zur Kündigung!


Mismid
beantwortet von Mismid am 27. Januar 2009 16:29
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im Schadensfall immer. Seit diesem Jahr aber sowieso auch jährlich, auch Altverträge kann man jährlich kündigen

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 10. Februar 2009 00:53

falsche aussage


Husband
beantwortet von Husband am 27. Januar 2009 16:28
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ja


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 27. Januar 2009 16:29
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Nein, du bist durch deinen Vertrag ja gebunden!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Januar 2009 17:35

ne das stimmt nicht und hat noch nie gestimmt


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