Oder muss ich das immer in diesem Jahr machen?

Ja...2 Jahre später Dann aber Ende !
nur, wenn du deine Erklärung nicht zwingend abgeben musst. Wenn du zu einer Abgabe verpflichtet bist, dann gibt es Termine (31.05. ohne Fristverlängerung, 31.10. mit Dauerfristverlängerung, 31.12. bei Zuhilfenahme eines Steuerberaters, ...)
Indy72 am 6. März 2008 11:15 Korrekt!
... oder so lange, bis sie Dir Zwangsgeld androhen ...
... oder so lange, bis sie Dir Zwangsgeld androhen ...
Igelauge am 6. März 2008 11:26 Danke für den Tipp!
Das wußte ich noch nicht.

Normalerweise bis 31. Mai des Folgejahres, auf Antrag bekommst du Verlängerung, aber maximal bis zum 31.12.
2006 muss also abgegeben sein.
Wenn du die Frist nicht einhältst, kann es passieren, dass du "geschätzt" wirst. Wir mögen es zwar alle, wenn wir geschätzt sind, beim Finanzamt wird das aber teuer, weil die greifen richtig zu...

Jahre später geht nicht nur immer bis zum Ende des folgenden Jahres.
Indy72 am 6. März 2008 10:57 Richtig!
Nicht richtg! Habe gestern meine Erklärung für 2006 abgegeben - ohne Schwierigkeiten.
naja, Wolfgang hat ja nur ein Komma vergessen, die Frage ist ob er es vor oder nach das Wörtchen nicht setzen wollte.

Selbst dafür gibt es Fristen, die bei Nichteinhaltung mit Zwangsgeld drohen! Wenn man das also zahlt, kann man die Sache nochmal hinauszögern.
Man kann auch leere Formulare abgeben und später eine "korrigierte Steuererklärung" nachreichen, um so die Fristen zu wahren. Die Bearbeitung braucht nämlich auch seine Zeit.
Für die ganz übel vergässlichen besteht noch die Möglichkeit einer "Selbstanzeige", die allerdings nur dann hilft, solange kein strafverfahren eröffnet wurde. Davon weiß man aber i.d.R. nichts!
DH!