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Kann ich meine Steuererklärung auch Jahre später noch einreichen?

gefragt von RonanDex am 06.03.2008 um 10:55 Uhr

Oder muss ich das immer in diesem Jahr machen?


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Reply


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 6. März 2008 10:55
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Ja...2 Jahre später Dann aber Ende !

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. März 2008 10:57

DH!


anonym
beantwortet von benutzer27 am 6. März 2008 10:59
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nur, wenn du deine Erklärung nicht zwingend abgeben musst. Wenn du zu einer Abgabe verpflichtet bist, dann gibt es Termine (31.05. ohne Fristverlängerung, 31.10. mit Dauerfristverlängerung, 31.12. bei Zuhilfenahme eines Steuerberaters, ...)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. März 2008 11:15

Korrekt!

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. März 2008 11:17

... oder so lange, bis sie Dir Zwangsgeld androhen ...

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. März 2008 11:17

... oder so lange, bis sie Dir Zwangsgeld androhen ...

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 6. März 2008 11:26

Danke für den Tipp!

Das wußte ich noch nicht.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. März 2008 11:08
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Normalerweise bis 31. Mai des Folgejahres, auf Antrag bekommst du Verlängerung, aber maximal bis zum 31.12.

2006 muss also abgegeben sein.

Wenn du die Frist nicht einhältst, kann es passieren, dass du "geschätzt" wirst. Wir mögen es zwar alle, wenn wir geschätzt sind, beim Finanzamt wird das aber teuer, weil die greifen richtig zu...

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 6. März 2008 11:17

Aber auch nach Schätzung kann man Widerspruch (oder Einspruch?) einlegen und das mit Abgabe der Steuererklärung "heilen".

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 6. März 2008 11:20

Korrekt - das ist der erzieherische Hintergrund der Schätzung


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 6. März 2008 10:56
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Jahre später geht nicht nur immer bis zum Ende des folgenden Jahres.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. März 2008 10:57

Richtig!

Kommentar von Schlaului am 6. März 2008 11:27

Nicht richtg! Habe gestern meine Erklärung für 2006 abgegeben - ohne Schwierigkeiten.

Kommentar von benutzer27 am 6. März 2008 13:37

naja, Wolfgang hat ja nur ein Komma vergessen, die Frage ist ob er es vor oder nach das Wörtchen nicht setzen wollte.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. März 2008 11:00
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Selbst dafür gibt es Fristen, die bei Nichteinhaltung mit Zwangsgeld drohen! Wenn man das also zahlt, kann man die Sache nochmal hinauszögern.

Man kann auch leere Formulare abgeben und später eine "korrigierte Steuererklärung" nachreichen, um so die Fristen zu wahren. Die Bearbeitung braucht nämlich auch seine Zeit.

Für die ganz übel vergässlichen besteht noch die Möglichkeit einer "Selbstanzeige", die allerdings nur dann hilft, solange kein strafverfahren eröffnet wurde. Davon weiß man aber i.d.R. nichts!





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