gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann ich meine Schornsteinfegerrechnung von der Steuer absetzen?

gefragt von DieAnke1964DieAnke1964 am 26.10.2007 um 13:04 Uhr

Rechnungen von Handwerkern kann man ja absetzen. Gilt das auch für den Schornsteinfeger ?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Steuern x 2.923

Sydney2
beantwortet von Sydney2 am 26. Oktober 2007 13:31
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Doch, die Schornsteinfegerrechnung ist abzusgfähig. Alle Handwerkerleistungen (nur Lohn) die für die eigengenutzte Wohnung entstehen, können nach § 35 a Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden. Aufwendungen 20% werden berücksichtigt höchstens 600,- € pro Kalenderjahr Materialkosten können nicht anerkannt werden. Bitte auch beachten, dass es sich um keine Barleistungen handelt. Die Zahlungen müssen über das Bankkonto erfolgen


antola61
beantwortet von antola61 am 27. Oktober 2007 12:19
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, kannst du, sogar besser als vorher. Früher konnten nur Handwerksleistungen, die man auch selber ausführen konnte abgesetzt werden, jetzt geht das mit fast allen - also z.B. auch die Waschmaschinenreparatur etc... Allerdings nur die reinen Leistungen, kein Material und du brauchst die Rechnung und den Kontoauszug mit der Überweisung.§ 35a EStG Gruß antola


anonym
beantwortet von Vinc1 am 26. Oktober 2007 13:09
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anscheinend ja, zumindest hat es bei ein paar geklappt ;-)) Die Frage war schon mal da, schau mal auf die Antworten hier http://www.gutefrage.net/frage/fallen-kaminkehrerkosten-unter-die-sog-haushaltsn...

Kommentar von Simple_avatar6smallDieAnke1964 am 26. Oktober 2007 14:56

Danke, während ich meine Frage schrieb, kam alles mögliche , aber eben nur nicht diese ...


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 3. November 2007 15:42
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur wenn es sich um Betriebskosten oder Werbungskosten(bei Firmen und Selbstständige) handelt, bei Privatpersonen nicht. Sonst könnte ja jeder kommen..


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 26. Oktober 2007 14:36
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, habe ich für 2006 für meinen eigengenutzten Wohnungsteil erfolgreich gemacht. Es gab keine Probleme.


Wishmaster
beantwortet von Wishmaster am 26. Oktober 2007 15:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man konnte auf jeden Fall, aber soweit ich weiß, ist die Schornsteinfegerrechnung seit 2007 leider nicht mehr absetzbar.


collo
beantwortet von collo am 26. Oktober 2007 13:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur wenn es sich um vermietetes Wohneigentum handelt. Für die eigene Wohnung oder das eigene Haus nicht. Das zählt zum laufenden Unterhalt.

Kommentar von Simple_avatar6smallDieAnke1964 am 26. Oktober 2007 13:09

dankeschön! dann hat es sich ja erledigt ... dachte es würde wie bei den handwerkern geltend machen könenn... :-(

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 26. Oktober 2007 13:52

Ich muß meine Meinung teilweise revidieren. Ein Urteil ist noch kein Gesetz, aus dem man einen Anspruch herleiten kann. Aber versuchen würde ich es. Aber auf jeden Fall eine interessante Frage.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.