Rechnungen von Handwerkern kann man ja absetzen. Gilt das auch für den Schornsteinfeger ?

Doch, die Schornsteinfegerrechnung ist abzusgfähig. Alle Handwerkerleistungen (nur Lohn) die für die eigengenutzte Wohnung entstehen, können nach § 35 a Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden. Aufwendungen 20% werden berücksichtigt höchstens 600,- € pro Kalenderjahr Materialkosten können nicht anerkannt werden. Bitte auch beachten, dass es sich um keine Barleistungen handelt. Die Zahlungen müssen über das Bankkonto erfolgen

Ja, kannst du, sogar besser als vorher. Früher konnten nur Handwerksleistungen, die man auch selber ausführen konnte abgesetzt werden, jetzt geht das mit fast allen - also z.B. auch die Waschmaschinenreparatur etc... Allerdings nur die reinen Leistungen, kein Material und du brauchst die Rechnung und den Kontoauszug mit der Überweisung.§ 35a EStG Gruß antola
Anscheinend ja, zumindest hat es bei ein paar geklappt ;-)) Die Frage war schon mal da, schau mal auf die Antworten hier http://www.gutefrage.net/frage/fallen-kaminkehrerkosten-unter-die-sog-haushaltsn...
Danke, während ich meine Frage schrieb, kam alles mögliche , aber eben nur nicht diese ...

Nur wenn es sich um Betriebskosten oder Werbungskosten(bei Firmen und Selbstständige) handelt, bei Privatpersonen nicht. Sonst könnte ja jeder kommen..

Ja, habe ich für 2006 für meinen eigengenutzten Wohnungsteil erfolgreich gemacht. Es gab keine Probleme.

Man konnte auf jeden Fall, aber soweit ich weiß, ist die Schornsteinfegerrechnung seit 2007 leider nicht mehr absetzbar.

Nur wenn es sich um vermietetes Wohneigentum handelt. Für die eigene Wohnung oder das eigene Haus nicht. Das zählt zum laufenden Unterhalt.
dankeschön! dann hat es sich ja erledigt ... dachte es würde wie bei den handwerkern geltend machen könenn... :-(
collo am 26. Oktober 2007 13:52 Ich muß meine Meinung teilweise revidieren. Ein Urteil ist noch kein Gesetz, aus dem man einen Anspruch herleiten kann. Aber versuchen würde ich es. Aber auf jeden Fall eine interessante Frage.