Kann ich meine Puch Pionier, ein Mofa das um die 40km/h fährt mit 15(also Mofa Führerschein) fahren?

Puch Pionier - (Mofa, puch)

5 Antworten

Auch wenn der Beitrag etwas älter ist: Ab dem 31.1.2020 darf man in den meisten Bundesländern mit 15 Jahren bis zu 45 Km/h fahren. Allerdings bin ich mir mit dem zweiten Sitzplatz nicht sicher.

Mofa bleibt Mofa -egal ob 15 oder 150..

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Nein,das ist nicht erlaubt.Mofa ist grundsätzlich auf 25 KM/h auf grader Strecke gedrosselt.Auch nur für 1 Person zugelassen.Es gibt keinen Mofa Führerschein sondern das ist nur eine Prüfbescheinigung.

Um schneller als 25 KM/h fahren zu dürfen brauchst du mindestens Klasse AM,ab 16 Jahren,mit Ausnahme von Sachsen,Thüringen und Sachen Anhalt da dürfen schon 15 Jährige Klasse AM besitzen, Kleinkrafträder bis 50 cm3,regulär bis 45 KM/h aber  je nach Baujahr darf man bis 50 KM/h oder 60 KM/h.60 KM/h allerdings nur mit Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinn der DDR Vorschriften wenn das bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen wurde und nicht mehr als 50 cm3 haben.

 

Nein, darfst Du nicht, denn ein Mofa hat eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Ich hab aber mal gehört, dass Mofas die vor dem Gesetz (Dass mofas nicht mehr als 25km/h) gebaut wurden auch weiterhin ungedrosselt fahren dürfen. Weil das Gesetz gibt es noch nicht so lange

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@xHendriksx

Weil das Gesetz gibt es noch nicht so lange

Die Kategorie Mofa gibt es seit 1965. Es gibt Ausnahmeregelungen, allerdings wirst du solche Fahrzeuge kaum noch auf dem Markt finden.

§76 FeV:

Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt

    Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,

    Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor; jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters - bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger - 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.

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Die früheren 50er (ehemalige Fahrerlaubnisklasse 5) waren mit 40 km/h eingetragen. Dein Mofa fährt so schnell wie ein Mokick. Dein Fahrzeug ist kein Mofa.

Du kannst es aber drosseln auf 25 kmh :)