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Kann ich meine Mutter für die Kinderbetreuung bezahlen und dann steuerlich absetzen?

gefragt von daddyoftwo am 18.11.2007 um 11:29 Uhr

Ein Bekannter hat mir gesagt, dass das möglich ist. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Stimmt das wirklich?

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Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 4. Dezember 2007 22:43
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Meister hat Recht, das geht:

Hütet zum Beispiel die Oma ihren Enkel und bekommt dafür monatlich 180 Euro, kann die Tochter zwei Drittel davon, also 1440 Euro im Jahr, als Werbungskosten in die Steuer packen. Voraussetzung: Es gibt einen Arbeitsvertrag, wie er auch unter Fremden üblich wäre. Und die Großmama stellt eine Rechnung, die von der Tochter per Überweisung beglichen wird. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Weiteres Plus: Die Tochter kann die Fahrtkosten der Betreuungsperson, in diesem Fall der Oma, abrechnen – wenn diese den Enkel daheim in der Wohnung der Eltern hütet und das vertraglich genau so geregelt ist. Wird das Kind bei der Großmutter betreut und haben die Eltern nachweislich dafür bezahlt, beteiligt sich der Fiskus an den Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft.

Schau hier:

http://www.welt.de/finanzen/article1186264/OmasKinderbetreuungistbaresGeld_wert.html


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 18. November 2007 13:18
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Soviel ich weiß, geht das bei der Mutter nicht. Frag mal bei Deiner Krankenkasse nach, bzw. Finanzamt, aber ich glaube, es darf keine Verwandte 1. Grades sein :-(


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 18. November 2007 12:54
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Warum sollte das nicht gehen?? - Und deine Mutter muß dann widerum Steuern für ihre Einnahmen zahlen :-/


anonym
beantwortet von meister57 am 18. November 2007 14:29
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Das geht seit 2006. Deine Mutter muß eine Rechnung stellen. Maximal 3000 €, von denen dann 600 € steuermindernd wirken. Es ginge auch über Kinderbetreuungskosten, da kommt aber weniger raus. Deine M. muß dann allerdings ihre Einnahme versteuern. Ob sich das rechnet, kann man vorher ermitteln.

Ich bin Lohnsteuerberater und könnte da helfen.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 19. November 2007 19:25

Soviel ich weiß, muß man sowas vorrangig als Kinderbetreuungskosten ansetzen und hat nicht einfach die Wahl?!


anonym
beantwortet von finanzfuchs2008 am 13. Oktober 2008 22:14
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Hallo zusammen,

wir haben genau diesen Fall seit Anfang diesen Jahres, aber die Oma verzichtet auf Bezahlung, nur die Fahrtkosten will (und soll) sie erstattet haben. Wie viel Fahrtkosten darf ich denn dann hinterher absetzen? 0,30 EUR? Für alle km oder für die ersten 20 nicht (Änderung Pendlerpauschale)?

Besten Dank!

Viele Grüße!


anonym
beantwortet von Sintihowie am 19. November 2007 17:07
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@ meister57: Wenn Du "Lohnsteuerberater" bist dann müsstest Du wissen das sich das als Kinderbetreuungskosten auch rechnen kann, das ist nämlich nicht auf 600€ Steuererstattung gedeckelt, und den Steuersatz kennst Du ja nicht. Also müsste mann auch das zuerst ausrechnen. (Was ist das eigentlich für eine Berufsbezeichnung? Ich kenne nur "Steuer"berater!)

Kommentar von meister57 am 20. November 2007 05:34

Das ist kein Beruf, sondern eine Tätigkeit. Die 600 € wirken direkt steuermindernd, während die K.betreuungskosten nur das zu versteuernde Einkommen ändern. Und das ist, wenn jemand überhaupt steuern zahlen muß, meist günstiger. Aber selbverständlich, das muß alles im Einzelnen genau ermittelt werden.


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