gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann ich meine Krankenkasse jederzeit wechseln?

gefragt von tadamaustadamaus am 20.04.2008 um 20:39 Uhr

Muss ich dabei eine bestimmte Frist beachten oder geht das jederzeit?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.324 Krankenkasse x 1.550 Frist x 191

anonym
beantwortet von zaphood am 28. Oktober 2009 13:39
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die private Krankenkasse wechseln kannst Du, wenn Du 18 Monate Mitglied der Krankenkasse warst (ordentliche Kündigung). Wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. (Sonderkündigung). In diesem Fall kannst Du innerhalb von 6 Wochen jederzeit kündigen.

Tipp: Jetzt schicken die Krankenkassen Ihre Beitragserhöhungen für das nächste Jahr. Es besteht also ein Sonderkündigungsrecht. Um für sich die beste Krankenversicherung zu finden, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  • 1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv

  • 2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.).

Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.

Kommentar von fonk82 am 28. Oktober 2009 16:02

man sollte immer gut informiert sein. das ist die halbe miete kann ich nur sagen!


anonym
beantwortet von torben1981 am 16. Februar 2009 15:58
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der gesetzlichen Krankenversicherung musst du mindestens 18 Monate versichert sein, um zu einer anderen Kasse zu wechseln. Die Frist beträgt hier 2 Monate, gekündigt werden kann hier immer zum Ende des übernächsten Monats. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Annahmezwang - die neue Krankenkasse muss Dich annehmen. Es empfiehlt sich auf alle Fälle ein Leistungsvergleich der gesetzlichen Krankenkassen, z.B. über http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/gesetzliche-krankenversich...


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 20. April 2008 20:41
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigungsfrist 6 Wochen, vorherige Zugehörigkeit mind. 18 Monate. Diese gelten bei Beitragserhöhung nicht, da kannst Du innerhalb 6 Wochen jederzeit kündigen.

Kommentar von C9ba1d533b6266f498a73f8c3bc29e92smallfranzeule am 20. April 2008 20:42

DH

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. April 2008 20:42

Si. Oder bei Arbeitsplatzwechsel, da kann man die Kasse auch gleich wechseln.

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 20. April 2008 21:02

Sorry, aber das ist falsch, bei Arbeitsplatzwechsel geht es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Nur noch wenn sich die Beiträge erhöhen oder nach 18 monatiger Zugehörigkeit. Bei einem erneuten Krankenkassenwechsel ist die Mindestzugehörigkeit auf 3 Jahre heraufgesetzt. Ich bin mir allerdings im Moment nicht ganz sicher, ob das ab Januar 2009 gilt oder ob es bereits jetzt schon so ist. Das kann man aber auch im Internet auf der Seite seiner Krankenkasse nachlesen. LG TawaGirl

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 20. April 2008 21:07

Ab Januar 2009 soll bei allen gestzlichen Krankenkassen ein Einheitsbeitrag eingeführt werden, dann ist man beim Krankenkassenwechsel 3 Jahre an seine Krankenkasse gebunden. Ich bin mir mit der 3 Jahresfrist aber nicht ganz sicher, ob sie nicht schon ab 2008 gilt. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von Lissa am 20. April 2008 20:48
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen geht recht unkompliziert und schnell vor sich. Und so gehen Sie bei Kündigung und Wechsel vor:

  • Freie Auswahl unter den Krankenkassen:

Bei Ihrem Wechsel dürfen Sie sich für jede gesetzliche Krankenkasse entscheiden, die Ihre Dienste entweder bundesweit oder in Ihrem Bundesland anbietet. Dabei haben Sie die freie Wahl. Keine gesetzliche Krankenkasse darf Sie ablehnen - ganz im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen. Der Online-Rechner oben bietet Ihnen schon auf das jeweilige Bundesland bezogene Optionen.

  • Bei Beitragserhöhung darf jeder die Krankenkasse kündigen und wechseln. Die Kündigung muss aber innerhalb von zwei Monaten nach Beitragserhöhung erfolgt sein.

  • Normale Kündigungsfrist:

    Als Versicherter können Sie jederzeit Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln, falls Sie dort schon mindestens volle 18 Monate versichert waren.

  • Zwei Monate Wartefrist beim Wechsel:

    Wenn Sie wechseln, besteht eine Wartefrist von zwei vollen Monaten. Wenn Sie zum Beispiel Ihre bisherige Krankenkasse irgendwann im Januar (Eingangsdatum bei der Versicherung) kündigen, gelten die zwei Folgemonate Februar und März als Wartefrist. Ab 01. April sind Sie dann Mitglied der neuen Krankenkasse.

  • Die bisherige Krankenkasse muss Ihnen die Kündigung in 14 Tagen bestätigen. Sie müssen der neuen Krankenkasse nämlich die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse übersenden, um dort endgültig versichert zu sein. Kommt die Kündigungsbestätigung nicht zurück, sollte man beim Kundenservice der bisherigen Krankenkasse nachhaken. Ist dort die Kündigung unbekannt, schickt man die Kündigung nochmal - gegebenenfalls per Einschreiben/Rückschein.

  • Aufnahmepflicht der neu gewählten Krankenkasse:

    Anders als bei den privaten Krankenkassen ist jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, Sie aufzunehmen. Zur Aufnahme müssen Sie der neuen Krankenkasse nur die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse mit vorlegen. Diese muss Ihnen dann sofort die neue Mitgliedsbescheinigung ausstellen.

http://kuerzer.de/ZfEFYbGvQ

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 28. April 2008 14:44

Es stellt sich die Frage, ob die günstigste GKV auch die richtige GKV ist.

Speziell bei Vorerkrankungen und verschiedenen Berufsbildern stelle ich das ganz schwer in Abrede.

Auch wenn 95% der Leistungen der GKV gleich sind, so sind 5% doch eine ganze Menge Holz...

Vor allem wenn es sich um spezielle Maßnahmen für eine evtl. vorhandene Erkrankung handelt.

Dann wird klar, ob billig einfach nur billig war, oder ob es klug und günstiger gewesen wäre, lieber eine andere Kasse zu wählen.

Wie oft hört man dann in den Wartezimmern die Jammerei: "Ja, dies oder das wäre schon gut für mich, aber das zahlt meine Kasse nicht..."

Gratuliere - am Ende hat man sich tot gespart - Hauptsache, es war die günstigste Kasse


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. April 2008 20:47
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigungsfrist 2 Monate zum Kalendermoatsende (bei GKV). Nach mindestens 18monatiger Mitgliedschaft in der bisherigen Kasse.


anonym
beantwortet von zaphood am 28. Oktober 2009 13:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die private Krankenkasse wechseln kannst Du, wenn Du 18 Monate Mitglied der Krankenkasse warst (ordentliche Kündigung). Wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. (Sonderkündigung). In diesem Fall kannst Du innerhalb von 6 Wochen jederzeit kündigen.

Tipp: Jetzt schicken die Krankenkassen Ihre Beitragserhöhungen für das nächste Jahr. Es besteht also ein Sonderkündigungsrecht. Um für sich die beste Krankenversicherung zu finden, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv

2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.).

Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. April 2008 20:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guck doch in deine Verträge. Da steht es drin! Bei einer GKV kannst du alle 2 Jahre oder bei Beitragserhöhung oder Konditionsveränderung wechslen.

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 21. April 2008 17:50

Nö, siehe oben, Wechsel möglich nach mind. 18 Monate Mitgliedschaft oder Beitragserhöhung mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 28. April 2008 14:39

Goooott, wer publiziert denn so etwas?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.