Muss ich dabei eine bestimmte Frist beachten oder geht das jederzeit?
Die private Krankenkasse wechseln kannst Du, wenn Du 18 Monate Mitglied der Krankenkasse warst (ordentliche Kündigung). Wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. (Sonderkündigung). In diesem Fall kannst Du innerhalb von 6 Wochen jederzeit kündigen.
Tipp: Jetzt schicken die Krankenkassen Ihre Beitragserhöhungen für das nächste Jahr. Es besteht also ein Sonderkündigungsrecht. Um für sich die beste Krankenversicherung zu finden, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv
2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.).
Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.
In der gesetzlichen Krankenversicherung musst du mindestens 18 Monate versichert sein, um zu einer anderen Kasse zu wechseln. Die Frist beträgt hier 2 Monate, gekündigt werden kann hier immer zum Ende des übernächsten Monats. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Annahmezwang - die neue Krankenkasse muss Dich annehmen. Es empfiehlt sich auf alle Fälle ein Leistungsvergleich der gesetzlichen Krankenkassen, z.B. über http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/gesetzliche-krankenversich...

Kündigungsfrist 6 Wochen, vorherige Zugehörigkeit mind. 18 Monate. Diese gelten bei Beitragserhöhung nicht, da kannst Du innerhalb 6 Wochen jederzeit kündigen.
franzeule am 20. April 2008 20:42 DH
schurke am 20. April 2008 20:42 Si. Oder bei Arbeitsplatzwechsel, da kann man die Kasse auch gleich wechseln.
TawaGirl am 20. April 2008 21:02 Sorry, aber das ist falsch, bei Arbeitsplatzwechsel geht es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Nur noch wenn sich die Beiträge erhöhen oder nach 18 monatiger Zugehörigkeit. Bei einem erneuten Krankenkassenwechsel ist die Mindestzugehörigkeit auf 3 Jahre heraufgesetzt. Ich bin mir allerdings im Moment nicht ganz sicher, ob das ab Januar 2009 gilt oder ob es bereits jetzt schon so ist. Das kann man aber auch im Internet auf der Seite seiner Krankenkasse nachlesen. LG TawaGirl
TawaGirl am 20. April 2008 21:07 Ab Januar 2009 soll bei allen gestzlichen Krankenkassen ein Einheitsbeitrag eingeführt werden, dann ist man beim Krankenkassenwechsel 3 Jahre an seine Krankenkasse gebunden. Ich bin mir mit der 3 Jahresfrist aber nicht ganz sicher, ob sie nicht schon ab 2008 gilt. LG TawaGirl
Ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen geht recht unkompliziert und schnell vor sich. Und so gehen Sie bei Kündigung und Wechsel vor:
Bei Ihrem Wechsel dürfen Sie sich für jede gesetzliche Krankenkasse entscheiden, die Ihre Dienste entweder bundesweit oder in Ihrem Bundesland anbietet. Dabei haben Sie die freie Wahl. Keine gesetzliche Krankenkasse darf Sie ablehnen - ganz im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen. Der Online-Rechner oben bietet Ihnen schon auf das jeweilige Bundesland bezogene Optionen.
Bei Beitragserhöhung darf jeder die Krankenkasse kündigen und wechseln. Die Kündigung muss aber innerhalb von zwei Monaten nach Beitragserhöhung erfolgt sein.
Normale Kündigungsfrist:
Als Versicherter können Sie jederzeit Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln, falls Sie dort schon mindestens volle 18 Monate versichert waren.
Zwei Monate Wartefrist beim Wechsel:
Wenn Sie wechseln, besteht eine Wartefrist von zwei vollen Monaten. Wenn Sie zum Beispiel Ihre bisherige Krankenkasse irgendwann im Januar (Eingangsdatum bei der Versicherung) kündigen, gelten die zwei Folgemonate Februar und März als Wartefrist. Ab 01. April sind Sie dann Mitglied der neuen Krankenkasse.
Die bisherige Krankenkasse muss Ihnen die Kündigung in 14 Tagen bestätigen. Sie müssen der neuen Krankenkasse nämlich die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse übersenden, um dort endgültig versichert zu sein. Kommt die Kündigungsbestätigung nicht zurück, sollte man beim Kundenservice der bisherigen Krankenkasse nachhaken. Ist dort die Kündigung unbekannt, schickt man die Kündigung nochmal - gegebenenfalls per Einschreiben/Rückschein.
Aufnahmepflicht der neu gewählten Krankenkasse:
Anders als bei den privaten Krankenkassen ist jede gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, Sie aufzunehmen. Zur Aufnahme müssen Sie der neuen Krankenkasse nur die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse mit vorlegen. Diese muss Ihnen dann sofort die neue Mitgliedsbescheinigung ausstellen.
justii am 28. April 2008 14:44 Es stellt sich die Frage, ob die günstigste GKV auch die richtige GKV ist.
Speziell bei Vorerkrankungen und verschiedenen Berufsbildern stelle ich das ganz schwer in Abrede.
Auch wenn 95% der Leistungen der GKV gleich sind, so sind 5% doch eine ganze Menge Holz...
Vor allem wenn es sich um spezielle Maßnahmen für eine evtl. vorhandene Erkrankung handelt.
Dann wird klar, ob billig einfach nur billig war, oder ob es klug und günstiger gewesen wäre, lieber eine andere Kasse zu wählen.
Wie oft hört man dann in den Wartezimmern die Jammerei: "Ja, dies oder das wäre schon gut für mich, aber das zahlt meine Kasse nicht..."
Gratuliere - am Ende hat man sich tot gespart - Hauptsache, es war die günstigste Kasse

Kündigungsfrist 2 Monate zum Kalendermoatsende (bei GKV). Nach mindestens 18monatiger Mitgliedschaft in der bisherigen Kasse.
bitmap am 20. April 2008 20:52 Die private Krankenkasse wechseln kannst Du, wenn Du 18 Monate Mitglied der Krankenkasse warst (ordentliche Kündigung). Wenn die Krankenkasse den Beitrag erhöht. (Sonderkündigung). In diesem Fall kannst Du innerhalb von 6 Wochen jederzeit kündigen.
Tipp: Jetzt schicken die Krankenkassen Ihre Beitragserhöhungen für das nächste Jahr. Es besteht also ein Sonderkündigungsrecht. Um für sich die beste Krankenversicherung zu finden, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv
2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.).
Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.

Guck doch in deine Verträge. Da steht es drin! Bei einer GKV kannst du alle 2 Jahre oder bei Beitragserhöhung oder Konditionsveränderung wechslen.
Nö, siehe oben, Wechsel möglich nach mind. 18 Monate Mitgliedschaft oder Beitragserhöhung mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.
justii am 28. April 2008 14:39 Goooott, wer publiziert denn so etwas?
man sollte immer gut informiert sein. das ist die halbe miete kann ich nur sagen!