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Kann ich meine Kfz-Versicherung morgen noch per E-Mail kündigen?

gefragt von lottikarotti am 29.11.2008 um 22:35 Uhr

Ich will meine Kfz-Versicherung wechseln, habe es aber bisher vergessen. Kann ich das morgen per E-Mail erledigen? Ist das gültig?


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Hildir
beantwortet von Hildir am 29. November 2008 22:36
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nein vergiss es das klappt nicht bin in der versicherungsbranche und zb die devk wollt heute nichts von kündigung hören

außerdem brauchen die deine originalunterschrift

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:37

quassel doch nicht.....Kündigung ist Kündigung

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:39

nein ist es nicht eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen mit gültiger Unterschrift das steht in den Agbs der Versicherungsgesellschaften NACHLESEN!!!!! das klappt nicht

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:41

hab ich behauptet das eine Kündigung mündlich erfolgen muß????? Bitte lerne mal lesen

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:43

sorry habe überlesen das per Email gekündigt werden soll

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:43

sorry habe überlesen das per Email gekündigt werden soll

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:45

soviel zum thema lesen

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:49

Asche über mein Haupt...nimmst du meine Hand? :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:43

Ja mister schlaumeier aber in ner mail kannst du keine Originalunterschrift bei legen ein scann wird nicht akzeptiert und ich habe nur die Agb zitiert es muss schriftlich erfolgen sorry für den fragesteller aber es geht einfach nicht

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:45

hab mich schon entschuldigt....per Mail gilt eine Kündigung natürlich nicht

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:49

Grundsätzlich gibt es laut Versicherungsgesetz immer eine Kündigungsfrist die ist bei den Kraftfahrtversicherungen am 30.11. beendet also geht das nicht mehr und ich habe heute für einen Kunden 3 h rumtelefoniert die HDI-Gerling hat keine Kündigung eingeräumt da sie nur von montag bis freitag kündigungen bearbeiten da kann man nichts machen

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:55

wenn der Kündigungstermin der 31.12.08 ist gebe ich dir recht, aber man kann auch heute zum 31.12.09 kündigen....so meinte ich das, aber leider kannst du besser lesen als ich....mir war "E-Mail" durchgegangen

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:01

ok kann jedem passieren und in der tat werden die meisten Versicherungen ja auch zum 1.1. oo:oo uhr gekündigt nur leider muss der Kündigungseingang spätestens der 30.11. sein

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 22:59

wenn das so ist, dann hat die HDI-Gerling Null Ahnung vom Gesetz; die sollen sich mal das BGB durchlesen oder sich in ihrer Rechtsabteilung schlau machen; fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages, also 01.12.08 24.00 Uhr; soviel nur zur Qualität der Versicherung, kein weiterer Kommentar nötig bzw. jeder weitere Kommentar überflüssig

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 29. November 2008 23:02

Danke, so ist das auch mir bekannt.

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:10

Ja nur leider zählt hier keinesfalls der Poststempel sondern der Posteingang...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. November 2008 23:12

Von Poststempel hat guppy nichts geschrieben.

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:13

weiter unten lesen wenn du dich schon einmischst

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 23:21

jetzt fahrt doch alle - einschließlich mir - einen Gang zurück; meine Mitteilung war doch nur, dass das Fristende heuer der 01.12.08 ist; nicht mehr und nicht weniger; es ging doch in der Diskussion schon gar nicht mehr um die Kündigungsmöglichkeit per e-mail, sondern um das Fristende; dass der Versicherung die Kündigung rechtzeitig zugehen muss, darüber besteht doch kein Zweifel; für den Zugang von Willenserklärungen wurde aufgrund der "neuen Möglichkeiten" inzwischen § 126b ins BGB eingefügt;
§ 126b Textform

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Für § 126b BGB genügt die Möglichkeit der dauerhaften Wiedergabe. Es werden also z.B. auch eMail, Faxe etc. erfasst. Wie "dauerhaft" zu verstehen ist, ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Es wird aber darauf abzustellen sein, daß der Empfänger über den Fortbestand entscheiden können muß bzw. der Absender die Erklärung nicht mehr abändern kann.

Unbeachtlich ist die tatsächliche Dauer der Speicherung. Diese hängt ja nur vom Empfänger ab (s.o.) Durch das Erfordernis der Schriftzeichen werden insbesondere akustische Nachrichten ausgeschlossen. Doch ist eine Speicherung als Schriftzeichen gerade nicht nötig (vgl. eMails, Grafiken). 2
Bei der Frage, ob der Empfänger einer in Textform abgefassten Nachricht ein zur Anzeige benötigtes Programm besitzt bzw. bedienen kann, handelt es sich um eine Frage des Zugangs. Die Textform ist in jedem Fall gewahrt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. November 2008 23:25

Ich habe gelesen Hildir. Das mit dem Poststempel kam von 29soli, nicht von Guppy194.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 29. November 2008 22:36
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klar ist das gültig, die Frage ist doch nur zu welchem Termin

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:38

das ist totaler Humbug was du schreibst morgen ist stichtag wenn die Kündigung nicht bis heute eingegangen ist kannst du garnix machen

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:40

Ich kann auch in einem Monat kündigen, entscheidend ist der Kündigungstermin, zu welchem Datum gekündigt werden soll, du Schlaumeier

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:45

Nein Stichtag bei Kraftfahrtversicherungen ist der 30. November. Punkt

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 29. November 2008 22:44

natürlich kann die Kündigung nur schriftlich mit Unterschrift geleistet werden

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 23:01

vergiss es

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 23:12

das "vergiss es" bezieht sich auf das Fristende 30.11.08; da heuer der 30.11. ein Sonntag ist, ist Fristende der 01.12.08; allerdings muss dann bis zu diesem Termin die Kündigung zugegangen sein;

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:14

genau guppy wenn er erst morgen die kündigung losschickt wird das nichts mehr der poststempel zählt nicht das wollte ich sagen

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 23:35

so isses


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 29. November 2008 22:37
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Ein Versuch ist es wert. Wenn's nicht klappt, hast du schon zum nächsten Termin gekündigt und brauchst nicht mehr dran denken.


29soli
beantwortet von 29soli am 29. November 2008 22:48
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Klar geht das. Am Montag schicke dann zusätzlich das Kündigungsschreiben per Post. Das wird akzeptiert, da in diesem Jahr der 30.11.( Stichtag bei KFZ Vers.wechsel) an einem Sonntag ist.

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:50

Nein das ist totaler Quatsch er kann es versuchen wenn seine Versicherung kullant ist was sie nicht sein wird....

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 29. November 2008 22:53

Das ist nun eben kein Quatsch, habe es in der Süddeutschen Zeitung erst kürzlich gelesen und mir ne Notiz gemacht. Da bin ich mir sicher. Kann man bestimmt wo nachlesen.

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 22:57

vorallem wenn er die Kündigung erst am Montag losschickt ist sie am Dienstag da, das kannst du vergessen hätte er sie am samtag losgeschickt und sie wäre Montag da gewesen hätte es bei einer kullanten Versicherungsgesellschaft klappen können so nicht du darfst nicht vergessen das es hier um Geld geht das der Gesellschaft verloren geht die macht das nicht Stichtag ist morgen da ist es scheißegal ob es Sonntag ist

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 29. November 2008 23:03

Poststempel zählt!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. November 2008 23:06

Wieso Poststempel? Das ist doch kein Preisausschreiben.

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:07

nein der Poststempel zält nicht Posteingang zählt mal eine frage was habt ihr für jobs? habt ihr heute gut 6 h eurer arbeitszeit rumtelefoniert um ne Kündigung durch zu bekommen? Ich glaube kaum ich diskutiere nicht mehr weiter

wenn ihr bauarbeiter seid diskutiere ich auch nicht wie man am besten dachdeckt glaubt mir einfach es ist so

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 23:02

endlich hats einer mal geschnallt was Sache ist DH für 29soli


Hildir
beantwortet von Hildir am 29. November 2008 22:51
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Mal ne frage von welcher Versicherungsgesellschaft sprechen wir hier?

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 29. November 2008 23:16

Lies doch bitte Deine Texte ALLE mal durch:devk oder HDI Gerling, oder hast Du mit beiden telefoniert - die am Wochenende nichts bearbeiten? Hast Du 3h oder 6h mit ihnen telefoniert? Bitte keine Beleidigungen, bleib sachlich - es geht hier um eine Sache.

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:23

Hey ich habe heute den ganzen Tag rum telefoniert zum einen mit der HDI-Gerling und zum Anderen mit der DEVK ich weiß nicht was du machst aber ich habe verschiedene Kunden alles im allen habe ich den letzten verdammten Monat nur mit den gesindel Telefoniert gefaxt und kündigungen geschrieben

aber in bezug auf die frage ist das auch egal stichtag ist morgen wird aber auf montag ausgedeht dennoch muss die kündigung morgen eingehen poststempel zählt nicht können wir jetzt das thema beenden?

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:27

meine natürlich montag eingehen sorry


29soli
beantwortet von 29soli am 29. November 2008 23:00
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Versuchs einfach, lottikarotti, und schreib uns Streithähnen was der Erfolg Deiner Bemühungen war. Finde das jetzt sehr spannend. Viel Erfolg!


Hildir
beantwortet von Hildir am 29. November 2008 23:12
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Aber mal was anderes ich glaube nicht das Lottikarotti diese frage weiter verfolgen wird, der ist schon lange weg xD

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. November 2008 23:24

mag sein, aber es war doch echt schön wie man hier auch mal heiss diskutieren konnte :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:26

da hast du ja so vollkommen recht das hatte ich hier auch noch nicht


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 29. November 2008 23:27
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entspannen wir uns wieder, gut Nacht für heute

Kommentar von Simple_avatar1smallHildir am 29. November 2008 23:30

alles klar ich hoffe man liest sich noch mal

Kommentar von Bcf6e75a29c3953e1179a338ced26cf3small29soli am 29. November 2008 23:37

Allen recht gute Träume, gute Nacht.


anonym
beantwortet von exbonn am 30. November 2008 13:54
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Habe es nochmal überprüft:

Eine Kündigung per Fax mit Unterschrift heute reicht.

Lt. den Angaben von Toptarif ( siehe www.benzinpreis-in-tschechien.info - erste Seite )

reicht sogar, wenn die Kündigung am 01.12.2008 bei der Versicherung eintrifft!

( Kündigungsvordruck kann abgerufen werden )

Viel Erfolg beim Vergleichen und Sparen!

Gruß JK


anonym
beantwortet von vlavielle am 5. März 2009 20:48
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Auch das geht nicht, Du kannst ja eine Kündigung schreiben, diese per Fax vorab verschicken, die Kündigungsfrist ist bei Kfz-Versicherungen der 30.11.2009 eines Jahres. LG


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