Ich will meine Kfz-Versicherung wechseln, habe es aber bisher vergessen. Kann ich das morgen per E-Mail erledigen? Ist das gültig?
nein vergiss es das klappt nicht bin in der versicherungsbranche und zb die devk wollt heute nichts von kündigung hören
außerdem brauchen die deine originalunterschrift

klar ist das gültig, die Frage ist doch nur zu welchem Termin
das ist totaler Humbug was du schreibst morgen ist stichtag wenn die Kündigung nicht bis heute eingegangen ist kannst du garnix machen
WilliWinzig am 29. November 2008 22:40 Ich kann auch in einem Monat kündigen, entscheidend ist der Kündigungstermin, zu welchem Datum gekündigt werden soll, du Schlaumeier
Nein Stichtag bei Kraftfahrtversicherungen ist der 30. November. Punkt
WilliWinzig am 29. November 2008 22:44 natürlich kann die Kündigung nur schriftlich mit Unterschrift geleistet werden
Guppy194 am 29. November 2008 23:01 vergiss es
Guppy194 am 29. November 2008 23:12 das "vergiss es" bezieht sich auf das Fristende 30.11.08; da heuer der 30.11. ein Sonntag ist, ist Fristende der 01.12.08; allerdings muss dann bis zu diesem Termin die Kündigung zugegangen sein;
Ein Versuch ist es wert. Wenn's nicht klappt, hast du schon zum nächsten Termin gekündigt und brauchst nicht mehr dran denken.

Klar geht das. Am Montag schicke dann zusätzlich das Kündigungsschreiben per Post. Das wird akzeptiert, da in diesem Jahr der 30.11.( Stichtag bei KFZ Vers.wechsel) an einem Sonntag ist.
Nein das ist totaler Quatsch er kann es versuchen wenn seine Versicherung kullant ist was sie nicht sein wird....
29soli am 29. November 2008 22:53 Das ist nun eben kein Quatsch, habe es in der Süddeutschen Zeitung erst kürzlich gelesen und mir ne Notiz gemacht. Da bin ich mir sicher. Kann man bestimmt wo nachlesen.
vorallem wenn er die Kündigung erst am Montag losschickt ist sie am Dienstag da, das kannst du vergessen hätte er sie am samtag losgeschickt und sie wäre Montag da gewesen hätte es bei einer kullanten Versicherungsgesellschaft klappen können so nicht du darfst nicht vergessen das es hier um Geld geht das der Gesellschaft verloren geht die macht das nicht Stichtag ist morgen da ist es scheißegal ob es Sonntag ist
29soli am 29. November 2008 23:03 Poststempel zählt!
bitmap am 29. November 2008 23:06 Wieso Poststempel? Das ist doch kein Preisausschreiben.
nein der Poststempel zält nicht Posteingang zählt mal eine frage was habt ihr für jobs? habt ihr heute gut 6 h eurer arbeitszeit rumtelefoniert um ne Kündigung durch zu bekommen? Ich glaube kaum ich diskutiere nicht mehr weiter
wenn ihr bauarbeiter seid diskutiere ich auch nicht wie man am besten dachdeckt glaubt mir einfach es ist so
Guppy194 am 29. November 2008 23:02 endlich hats einer mal geschnallt was Sache ist DH für 29soli
Mal ne frage von welcher Versicherungsgesellschaft sprechen wir hier?
29soli am 29. November 2008 23:16 Lies doch bitte Deine Texte ALLE mal durch:devk oder HDI Gerling, oder hast Du mit beiden telefoniert - die am Wochenende nichts bearbeiten? Hast Du 3h oder 6h mit ihnen telefoniert? Bitte keine Beleidigungen, bleib sachlich - es geht hier um eine Sache.
Hey ich habe heute den ganzen Tag rum telefoniert zum einen mit der HDI-Gerling und zum Anderen mit der DEVK ich weiß nicht was du machst aber ich habe verschiedene Kunden alles im allen habe ich den letzten verdammten Monat nur mit den gesindel Telefoniert gefaxt und kündigungen geschrieben
aber in bezug auf die frage ist das auch egal stichtag ist morgen wird aber auf montag ausgedeht dennoch muss die kündigung morgen eingehen poststempel zählt nicht können wir jetzt das thema beenden?
meine natürlich montag eingehen sorry

Versuchs einfach, lottikarotti, und schreib uns Streithähnen was der Erfolg Deiner Bemühungen war. Finde das jetzt sehr spannend. Viel Erfolg!
Aber mal was anderes ich glaube nicht das Lottikarotti diese frage weiter verfolgen wird, der ist schon lange weg xD
Habe es nochmal überprüft:
Eine Kündigung per Fax mit Unterschrift heute reicht.
Lt. den Angaben von Toptarif ( siehe www.benzinpreis-in-tschechien.info - erste Seite )
reicht sogar, wenn die Kündigung am 01.12.2008 bei der Versicherung eintrifft!
( Kündigungsvordruck kann abgerufen werden )
Viel Erfolg beim Vergleichen und Sparen!
Gruß JK
Auch das geht nicht, Du kannst ja eine Kündigung schreiben, diese per Fax vorab verschicken, die Kündigungsfrist ist bei Kfz-Versicherungen der 30.11.2009 eines Jahres. LG
quassel doch nicht.....Kündigung ist Kündigung
nein ist es nicht eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen mit gültiger Unterschrift das steht in den Agbs der Versicherungsgesellschaften NACHLESEN!!!!! das klappt nicht
hab ich behauptet das eine Kündigung mündlich erfolgen muß????? Bitte lerne mal lesen
sorry habe überlesen das per Email gekündigt werden soll
sorry habe überlesen das per Email gekündigt werden soll
soviel zum thema lesen
Asche über mein Haupt...nimmst du meine Hand? :-)
Ja mister schlaumeier aber in ner mail kannst du keine Originalunterschrift bei legen ein scann wird nicht akzeptiert und ich habe nur die Agb zitiert es muss schriftlich erfolgen sorry für den fragesteller aber es geht einfach nicht
hab mich schon entschuldigt....per Mail gilt eine Kündigung natürlich nicht
Grundsätzlich gibt es laut Versicherungsgesetz immer eine Kündigungsfrist die ist bei den Kraftfahrtversicherungen am 30.11. beendet also geht das nicht mehr und ich habe heute für einen Kunden 3 h rumtelefoniert die HDI-Gerling hat keine Kündigung eingeräumt da sie nur von montag bis freitag kündigungen bearbeiten da kann man nichts machen
wenn der Kündigungstermin der 31.12.08 ist gebe ich dir recht, aber man kann auch heute zum 31.12.09 kündigen....so meinte ich das, aber leider kannst du besser lesen als ich....mir war "E-Mail" durchgegangen
ok kann jedem passieren und in der tat werden die meisten Versicherungen ja auch zum 1.1. oo:oo uhr gekündigt nur leider muss der Kündigungseingang spätestens der 30.11. sein
wenn das so ist, dann hat die HDI-Gerling Null Ahnung vom Gesetz; die sollen sich mal das BGB durchlesen oder sich in ihrer Rechtsabteilung schlau machen; fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, dann endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages, also 01.12.08 24.00 Uhr; soviel nur zur Qualität der Versicherung, kein weiterer Kommentar nötig bzw. jeder weitere Kommentar überflüssig
Danke, so ist das auch mir bekannt.
Ja nur leider zählt hier keinesfalls der Poststempel sondern der Posteingang...
Von Poststempel hat guppy nichts geschrieben.
weiter unten lesen wenn du dich schon einmischst
jetzt fahrt doch alle - einschließlich mir - einen Gang zurück; meine Mitteilung war doch nur, dass das Fristende heuer der 01.12.08 ist; nicht mehr und nicht weniger; es ging doch in der Diskussion schon gar nicht mehr um die Kündigungsmöglichkeit per e-mail, sondern um das Fristende; dass der Versicherung die Kündigung rechtzeitig zugehen muss, darüber besteht doch kein Zweifel; für den Zugang von Willenserklärungen wurde aufgrund der "neuen Möglichkeiten" inzwischen § 126b ins BGB eingefügt;
§ 126b Textform
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Für § 126b BGB genügt die Möglichkeit der dauerhaften Wiedergabe. Es werden also z.B. auch eMail, Faxe etc. erfasst. Wie "dauerhaft" zu verstehen ist, ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Es wird aber darauf abzustellen sein, daß der Empfänger über den Fortbestand entscheiden können muß bzw. der Absender die Erklärung nicht mehr abändern kann.
Unbeachtlich ist die tatsächliche Dauer der Speicherung. Diese hängt ja nur vom Empfänger ab (s.o.) Durch das Erfordernis der Schriftzeichen werden insbesondere akustische Nachrichten ausgeschlossen. Doch ist eine Speicherung als Schriftzeichen gerade nicht nötig (vgl. eMails, Grafiken). 2
Bei der Frage, ob der Empfänger einer in Textform abgefassten Nachricht ein zur Anzeige benötigtes Programm besitzt bzw. bedienen kann, handelt es sich um eine Frage des Zugangs. Die Textform ist in jedem Fall gewahrt.
Ich habe gelesen Hildir. Das mit dem Poststempel kam von 29soli, nicht von Guppy194.