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Kann ich meine Brille von der Steuer absetzen?

gefragt von KairoCity am 12.10.2009 um 18:27 Uhr

Habe einen Computerarbeitsplatz und benötige jetzt eine Brille. Kann ich die von der Steuer absetzen? Oder gibt es andere Möglichkeiten diese bezuschussen zu lassen?

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Geld x 22.789 Steuer x 2.337 Brille x 967 Zuschuss x 183

anonym
beantwortet von dodo25 am 13. Oktober 2009 17:12
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So wie ich das bisher mitbekommen habe, muß der Arzt eine Bescheinigung ausstellen, daß diese Brille ausschließlich für den Arbeitsplatz verwendet wird (auch wenn es nicht der Realität entspricht). Dann bekommt man mit Glück vom Arbeitgeber etwas ersetzt, außerdem kann man Brillen grundsätzlich unter außergewöhnlilche Belastungen absetzen, man muß aber seine persönliche Höchstgrenze überschreiten.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 13. Oktober 2009 09:08
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gehört zu den "außergewöhnlichen Belastungen"

(auch die Fahrten zu Augenarzt und Optiker sowie andere Arztkosten, Apotheke usw. ...

Mehr: www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#aussergewoehnliche_belastung


finanzexperte1
beantwortet von finanzexperte1 am 13. Oktober 2009 09:07
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Wenn du nachweisen kannst, dass du sie für den Arbeitsplatz benötigst, wird es von FA anerkannt. Kannst es also absetzen. Am besten eine Bescheinigung vom Arzt geben lassen.


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 12. Oktober 2009 18:32
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Moin, wenn dein Chef mitmacht kauft der dir ne "Schutzbrille" -die muss natürlich in deiner Gläsestärke sein.-das ist legal, aber nicht alle Optiker stellen die Quittung so als Schutz o. Arbeitsbrille aus, -vorher Fragen.-- das geht natürlich nicht bei ner Schicki-Micki Brille für mehrere 100 €--


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 12. Oktober 2009 18:31
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Doch, ich denke, da hast Du gute Chancen. Lasse Dir von Deinem Arzt bescheinigen, dass Du sie am PC-Arbeitsplatz benötigst. Schließlich kann man Zahnersatz auch geltend machen. Musst halt insgesamt genügend hohe Posten haben, weil sich das ansonsten kaum mehr lohnt wegen der hohen Steuerfreibeträge. Wenn Du noch viele Fahrtkosten hast - evtl. einen Rechner zum Abschreiben hast - selbstverständlcih


Muffinchen
beantwortet von Muffinchen am 12. Oktober 2009 18:31
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das kommt darauf an, ob du selbständig oder angestellt bist. Als Selbständige kannst du es unter "Berufskleidung" absetzen, als Angestellte unter außergewöhnlichen Belastungen, jedoch erst mit der Einkommensteuererklärung


wernerluebo
beantwortet von wernerluebo am 12. Oktober 2009 18:30
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Ja, unter der Rubrik außergewöhnliche Ausgaben. Bis zu einer gewissen Höchstgrenze abzugsfähig


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 12. Oktober 2009 18:30
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ein bekannter von uns ist glasbläser und er schleift auch usw. also er konnte die brille absetzen.

Kommentar von 5daea5a2d2b22c4df603344bc958ac3fsmallMuffinchen am 12. Oktober 2009 18:31

hä?

Kommentar von Janni1979 am 12. Oktober 2009 18:35

Das ist dann aber wohl eher eine Arbeitsschutzbrille ;) und gehört wenn zur Arbeitskleidung

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 12. Oktober 2009 18:40

es ist eine aus hartmineral die er wärend der arbeit trägt und auch sonst da er kurzsichtig ist.


anonym
beantwortet von Annaberg am 12. Oktober 2009 18:29
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Kosten für eine Brille sind außergewöhnliche Belastungen. Mantelbogen, Seite 4.


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