Hallo,ich bekomme jeden Monat eine Rente von BG, nun möchte ich ein Haus kaufen.Kann ich von der BG verlangen dass sie mir die Rente angenommen für die nächste 5 Jahren auf einmal ausbezahlt bekomme???Ich habe die BG schon geschrieben ,habe aber keine Antwort bekommen. Wäre dankbar wenn ich eine Antwort bekommen würde.

Wäre ja Blödsinn. Die Rente ist dazu da, dir deinen Lebensunterhalt zu sichern und kein Kredit. Außerdem, wenn du vor Ablauf der 5 Jahre sterben würdest, würdest du den zuviel erhaltenen Anteil auch zurück zahlen?
Mepho am 7. Mai 2009 12:45 er bestimmt nicht mehr :D
MikeMolto am 7. Mai 2009 12:57 Das meinte ich doch. Eine Leistung zu erhalten, die nicht mehr entgegengenommen werden kann. P.S. Falls es aber doch eine Möglichkeit gibt, sich diese Rente auszahlen zu lassen, so fände ich es nicht gut.
das kann er ja über eine risikolebensversicherung abdecken
da braucht nichts zurückgezahlt zu werden, sie wissen das Risiko
ich kann ja nicht zurückzahlen, weil ich nicht mehr leben würde-)ist das aber möglich?
Würde ich auf keinen Fall machen. Ob das überhaupt geht, ist eine andere Frage
warum nicht??nur für die nächsten 5 jahren danach wieder monatlich
die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat noch bis Ende diesen Jahres die Option, die komplette Rentenversicherungssumme berechnet auf 59 Jahre Lebensalter auszuzahlen. Auf 5 Jahre ist nicht vorgesehen. Hab mir meine am Anfang dieses Jahres auszahlen lassen.
warum nicht?Kannst du das bitte erläutern? Lohnt sich das nicht??
die rechnen damit, dass du nur 59 Jahre wirst und so wird der Betrag errechnet.
ich möchte ja nur für die nächsten 5 jahren.Ich bin 28 jahre alt,danach würde ich weiter monatlich bekommen oder nicht??
nein es gibt nur die Möglichkeit, die ganze Summe auszuzahlen
Richtig @ Newcomer.
bekommt man die BG-rente bis 65 Jahren oder bis Lebensende wenn man nicht alles aufeinmal auszahlen lässt
Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit (MdE 100 %) wird die Vollrente gezahlt; sie beträgt zwei Drittel des vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erzielten Jahresarbeitsverdienstes. Bei teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit entsprechend weniger - etwa bei 50 Prozent MdE ein Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (Teilrente).
Die Berufsgenossenschaft zahlt diese Rente, solange ihre Voraussetzungen unverändert fortbestehen, in vielen Fällen lebenslang, unabhängig von Berufstätigkeit oder Alter der Versicherten.