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Kann ich mein privates Auto einfach "so" verlosen? Indem ich z.B. Lose bastel und diese verkaufe?

gefragt von Januar78 am 15.01.2009 um 13:26 Uhr

Wenn ich mein Auto (ein Wert von ca 3000 Euro) "verlosen" will würde mich mal die rechtliche Lage dazu interessieren: Variante 1: Ich bastel Lose, und verkaufe diese (3000nieten und ein Hauptgewinn) Variante 2: ich mache mir eine 0900er Nr und sage der 4000ste Anrufer erhält das Auto ( pro Anruf 1 Euro)

Darf ich das einfach "so"?


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Schwindler
beantwortet von Schwindler am 15. Januar 2009 13:29
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bei öffentlichen Gewinnspielen mußt Du einen Notar konsultieren (denke ich mal). Für private Zwecke könntest Du Dir die Lose selber basteln. Mann kann die aber auch im Internet kaufen (gibt es bestimmt auch bei ebay). In der Regel gilt: wo kein Kläger auch kein Richter. Aber wenn sich einer aus irgendwelchen Gründen benachteiligt fühlt, solltest Du schon auf der sicheren Seite stehen.

Kommentar von Simple_avatar2smallJumpAround am 15. Januar 2009 13:38

Hiervon kann ich nur abraten. In Deutschland ist das verboten, Glücksspiele darf nur der Staat durchführen.


JumpAround
beantwortet von JumpAround am 15. Januar 2009 13:34
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Nein, darfst du nicht. Glücksspiele (mit Einsatz) darf nur der Staat veranstalten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Januar 2009 13:38

auf jeder Messe/Kirmess werden Lose verkauft, die nicht der Staat verkauft!

Kommentar von Simple_avatar2smallJumpAround am 15. Januar 2009 13:43

"§ 284 StGB Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine behördliche Erlaubnis wird der Fragensteller sicherlich nicht bekommen.


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 15. Januar 2009 13:37
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Ich glaube ich hab so etas ähnlichen mal im Fernsehen gesehen. Da haben welche ihr Haus in einer Lotterie angeboten. Aber das ging nur über einen Notar und war rechtlich abgesichert.

Kommentar von A140b025cfefdad7017bd9af8e1c8a86smallBoettcher2 am 15. Januar 2009 17:47

es war aber keine Verlosung im eigentlichen Sinne, sondern die schalten noch irgendein Quiz davor, für ein 3000,- € Auto wohl ein zu hoher Aufwand

Kommentar von Katzenbetti am 16. Januar 2009 12:19

Ja, das stimmt allerdings.


Boettcher2
beantwortet von Boettcher2 am 15. Januar 2009 13:28
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Warum nicht, bei der IHK nachfragen, ob Du dafür einen Gewerbeschein brauchst und ob es irgendwelche Bedingungen gibt und dann kann es losgehen. Anschließend einen evt. Gewinn natürlich versteuern.

Kommentar von A140b025cfefdad7017bd9af8e1c8a86smallBoettcher2 am 15. Januar 2009 17:46

gerade im Fernsehen gesehen, Du darfst es nicht verlosen, weil nur der Staat Glücksspiele durchführen darf.


anonym
beantwortet von Auskunft am 15. Januar 2009 13:33
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Ganz so einfach ist das nicht.

Ließ Dir mal diese Seite des Bundesfinanzministeriums durch:

http://www.lospoint.at/index.php/privatverlosungen/presse-lospoint/183-darf-eine...


Kommentar von Simple_avatar2smallJumpAround am 15. Januar 2009 13:36

Da geht es ums österreichische Recht. In Deutschland ist das verboten.

Kommentar von Auskunft am 15. Januar 2009 13:36

Hab ich zu spät gesehen und konnte die Antwort nicht mehr löschen.


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