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Kann ich mehrere Minijobs ausüben, wenn diese den 400 Euro Betrag zusammen nicht überschreiten?

gefragt von funnylady am 20.03.2007 um 14:44 Uhr

Ist es möglich zb zwei Minijobs a 200 euro auszuüben? Oder darf jeder nur einen Minijob annehmen?à


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schurke
beantwortet von schurke am 20. März 2007 14:48
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Ja, das kannst Du. Du mußt aber höllisch aufpassen, dass Du die 400€ nicht überschreitest, dann müßten für die volle Summe Sozialabgaben nachgezahlt werden, das würde Deine Arbeitgeber auch nicht erfreuen.


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 20. März 2007 14:51
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Ja, ist keinerlei Problem. Nur bei Überschreitung der 400-€-Schallmauer droht Ärger, und zwar zuerst für einen der beiden Arbeitgeber, weil dann die Sozialversicherungspflicht anfängt. Dann ist meistens Schluss, in der Regel mit beiden Jobs...


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 20. März 2007 15:52
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schurke und loopwithme! Ihr seid im Irrtum! Es darf nur ein Mini-Job auf 400-Euro-Basis angenommen werden!

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 20. März 2007 15:56

Und wie kommst du darauf??? Was soll daran verboten sein und wo steht das??

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 20. März 2007 16:02

ist ja dann komisch, dass wir hier Mitarbeiter haben, die mehrere Mini-Jobs haben und dann auch noch die Prüfung durch das Arbeitsamt fehlerfrei bestanden haben.

Kommentar von Simple_avatar8smallDaniH am 20. März 2007 17:17

Ich kenn das aber auch so. Meine Schwägerin hatte zwei Minijobs und kam auf knapp 400 Euro. Als das rauskam, wurde ihr ein Minijob an ihr normales Einkommen angerechnet und sie mußte Steuern nachzahlen!!!!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 21. März 2007 09:32

ich habe es so verstanden, dass es sich nur um 2 Minijobs handelt, wenn natürlich noch ein "Haupteinkommen" vorhanden ist, natürlich wird alles zusammen gerechnet und versteuert.

Kommentar von 345b91b71226a3c3dc19086ee5c77bfdsmallloopwithme am 21. März 2007 11:56

Und auch wenn es zusammen mit dem anderen Einkommen versteuert werden muss, was wohl klar ist, dann ist es immer noch erlaubt und bleibt für den Arbeitgeber bis auf die Pauschalabgabe sozialversicherungsfrei!


anonym
beantwortet von hellmi am 22. März 2007 20:08
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war heute auf fortbildung und habe die info erhalten, daß nur 1 minijob - zusätzlich zur sozialversicherungspflichtigen haupttätigkeit - ausgeübt werden darf,der dann sozialversicherungsfrei bleibt. es ist egal, wie niedrig die einnahmen bei diesem minijob sind (also in diesem fall 200€), sie dürfen aber 400 in keinem fall überschreiten. wenn also ein hauptjob ausgeübt wird und 2 weitere minijobs, dann ist der 2. minijbo sozialversicherungspflichtig, egals wie hoch die einnahmen sind. wenn man keinen sozialversicherungspflichtigen hauptjob hat (also schüler, hausfrau, rentner etc.) und nur auf minijob-basis arbeitet, darf man auch 2 minijobs haben, auch hier zusammen die 400 € auf keinen fall überschreiten. wenn man arbeitslos gemeldet ist oder hartz IV bekommt, dann darf man nur 170 € dazuverdienen, der rest wird angerechnet (also abgezogen).


anonym
beantwortet von Neroli am 10. Januar 2008 21:31
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Ja, du darfst beliebig viele Minijob´s ausüben, solange du im jährlichen Durchschnitt nicht die 400€-Grenze pro Monat überschreitest


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