Oberlaender am 10.09.2008 um 12:54 Uhr
Ich habe die Möglichkeit entdeckt, Geld zu verdienen, indem ich jemanden ein DVD-Menü bastel. Es geht um 30€. Kann ich das machen und dann mit der Rechnung irgendwie zum Finanzamt damit gehen oder wie sieht das aus? Vielen Dank und liebe Grüße, Oberlaender

Als Privatmensch kann man eine Rechnung schreiben (aber nur ohne Mehrwertsteuer drauf)
Aufstellung über Einnahmen und dafür nötige Ausgaben machen. Den Gewinn in die Anlage GSE zur Steuererklärung schreiben.
Wenn man das öfter macht: Gewerbe anmelden.
Oberlaender am 10. September 2008 13:14 Gilt das auch, wenn man Arbeitslos ist?
Wolfi0410 am 10. September 2008 15:38 Nebeneinkünfte sind der Arbeitsagentur zu melden, aber bei einmalig 30€ berührt das die Leistung der Agentur nicht.
Steuerlich kannst Du es bei der EST.-Erklärung angeben ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Anfallende Kosten (z.B. my-hammer-Gebühr) kannst Du noch abziehen.
Wenn Du das für einen Bekannten sozusagen einmalig als Freundschaftsdienst machst, kannst Du schon Geld von ihm nehmen. Natürlich ohne Rechnung ! Was willst Du in dem Fall denn mit dem Finanzamt ??? Alles andere wäre Schwarzarbeit !
Oberlaender am 10. September 2008 13:01 Das ist leider ein vermittelter Job und ich würde durch die 30€ den zweitbilligsten Arbeitsanbieter um 5€ unterbieten, sodass ich den Job hätte.
Du hast doch geschrieben : " Ich habe die Möglichkeit entdeckt, Geld zu verdienen...". Das klang nicht nach "vermitteltem" Job. Da sich auch die Frage stellt von WEM vermittelt, komm ich echt nicht mit........
Oberlaender am 10. September 2008 13:13 MyHammer.de . Das ist wie Ebay mit Jobs. Wer am wenigsten verlangt, kriegt den Job.
ach so...... aber wenn Du arbeitslos bist siehts bestimmt wieder anders aus. Da kenne ich mich nicht aus.
Schwarzarbeiten wollte ich eben nicht. Ich kenne mich mit Behördenkram leider überhaupt nicht aus.
Dann müßtest Du ein Gewerbe anmelden oder Du gibst es dann bei deiner Steuererklärung an! Wenn Du allerdings sonst keine Einnahmen hast, werden die 30 Euro auch nicht steuerrelevant sein!