Wenn ja, in welcher Höhe und was genau?
Es gibt eine aktuelle Entscheidung dazu. Wenn ich mich richtig erinnere: Ein Erststudium ist nicht absetzbar (bzw. nur als Sonderausgabe bis zu 4.000 Euro), wenn man aber vorher eine Ausbildung gemacht hat, ist es absetzbar als Werbungskosten. Bei einem berufsbegleitenden Studium ist es ein wenig anders: http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenbe...

Warum läßt Du Dir nicht die Kosten für die Steuern auf die Studiengebühren anrechnen?
Flarestar am 31. Oktober 2009 23:49 Nicht jedes Bundesland hat Studiengebühren. :)
von der Steuer kann man nur etwas absetzen, wenn man Steuern zahlt: d.h. wenn ein Student es schafft, in 20 Stundenn/ Woche über 7800€ zu verdienen oder eine zu versteuernde Halbwaisenrente von einem Elternteil oder welche Einkünfte auch immer zu Steuerpflicht führen, bekommt, kann er/sie alles wie alle anderen absetzen. Aufpassen: häufig übersteigtr dann dieser Betrag den Grenzbetrag fürs Kindergeld, das st dann weg (und jetzt wird es auch höher als bisher). Interessant wird der Fall in der Regel im Jahr des Abschlusses, wenn man im gleichen Jahr noch einen Job anfängt (Abgabe der Abschlussarbeit, Bewerbungen etc. verursachen Kosten. Ich müßte mcih jetzt schon sehr täuschen, wenn es einen Verlustvortrag für Studenten gäbe, regulär setzen Privatpersonen im Jahr der Kostenenstehung (sofern Belege zeitnah entstehen (Nebenkostenabrechnung einn Jahr später)(und oft auch Zahlung!) ab.
Noch ein Zusatz: wenn man nebenbei studiert und eigentlich arbeitet, kann man das als Sonderausgaben geltend machen, früher war das mal begrenzt, heute: schau mal hier: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/36743/
nein und jetzt wo die fdp an der regierung ist werden eh nur die arbeitgeber bevorzugt(steuersenkung)
soweit ich weiss nich aber der staat betzahlt doch einen teil oder
Ich weiß nicht, ob es das noch gibt, aber ich konnte damals die Kosten für doppelte Haushaltsführung absetzen, weil ich nicht an meinem Hauptwohnsitz studiert habt. Ansonsten halt Anschaffungen wie Lehrbücher etc.

Das steht in dem Heft, das man beiliegend mit der Lohnsteuerkarte erhält. Es kommt allerdings auch auf den Einzelfall an. Ich empfehle einen Anruf beim Finanzamt

Ja, es gibt da eine Regelung, aber meines Wissens nur, wenn du vorher eine Berufsausbildung absolviert hast. Soweit ich weiß sind das Werbungskosten, sofern du über die Pauschale kommst. Also mal alle Schreibwaren-Quittungen und Zugfahrscheine / Benzinbelege oder ähnliches aufheben. Auch ein Fartenbuch (falls du Auto nutzt) schadet nicht. Ob man kosten fürs Semesterticket absetzen kann weiß ich leider nicht. :) Generell funktioniert das mit dem Absetzen allerdings erst, wenn du fertig bist, und Geld verdienst, meines Wissens rückwirkend.