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Kann ich Kosten fürs Studium von der Steuer absetzen?

gefragt von medici am 31.10.2009 um 23:46 Uhr

Wenn ja, in welcher Höhe und was genau?

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Geld x 22.508 Studium x 3.826 Kosten x 3.513 Steuer x 2.326 absetzen x 111

anonym
beantwortet von Monika321 am 2. November 2009 10:42
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Es gibt eine aktuelle Entscheidung dazu. Wenn ich mich richtig erinnere: Ein Erststudium ist nicht absetzbar (bzw. nur als Sonderausgabe bis zu 4.000 Euro), wenn man aber vorher eine Ausbildung gemacht hat, ist es absetzbar als Werbungskosten. Bei einem berufsbegleitenden Studium ist es ein wenig anders: http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenbe...


peterpawlow
beantwortet von peterpawlow am 31. Oktober 2009 23:48
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Warum läßt Du Dir nicht die Kosten für die Steuern auf die Studiengebühren anrechnen?

Kommentar von 68a438e4685f49faabcdcdf547ad1e8fsmallFlarestar am 31. Oktober 2009 23:49

Nicht jedes Bundesland hat Studiengebühren. :)


anonym
beantwortet von gigulino00 am 1. November 2009 00:29
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von der Steuer kann man nur etwas absetzen, wenn man Steuern zahlt: d.h. wenn ein Student es schafft, in 20 Stundenn/ Woche über 7800€ zu verdienen oder eine zu versteuernde Halbwaisenrente von einem Elternteil oder welche Einkünfte auch immer zu Steuerpflicht führen, bekommt, kann er/sie alles wie alle anderen absetzen. Aufpassen: häufig übersteigtr dann dieser Betrag den Grenzbetrag fürs Kindergeld, das st dann weg (und jetzt wird es auch höher als bisher). Interessant wird der Fall in der Regel im Jahr des Abschlusses, wenn man im gleichen Jahr noch einen Job anfängt (Abgabe der Abschlussarbeit, Bewerbungen etc. verursachen Kosten. Ich müßte mcih jetzt schon sehr täuschen, wenn es einen Verlustvortrag für Studenten gäbe, regulär setzen Privatpersonen im Jahr der Kostenenstehung (sofern Belege zeitnah entstehen (Nebenkostenabrechnung einn Jahr später)(und oft auch Zahlung!) ab.

Kommentar von gigulino00 am 1. November 2009 00:34

Noch ein Zusatz: wenn man nebenbei studiert und eigentlich arbeitet, kann man das als Sonderausgaben geltend machen, früher war das mal begrenzt, heute: schau mal hier: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/36743/


anonym
beantwortet von Robben25 am 31. Oktober 2009 23:49
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nein und jetzt wo die fdp an der regierung ist werden eh nur die arbeitgeber bevorzugt(steuersenkung)


anonym
beantwortet von Noureddine am 31. Oktober 2009 23:49
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soweit ich weiss nich aber der staat betzahlt doch einen teil oder


Simpzon
beantwortet von Simpzon am 31. Oktober 2009 23:49
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Ich weiß nicht, ob es das noch gibt, aber ich konnte damals die Kosten für doppelte Haushaltsführung absetzen, weil ich nicht an meinem Hauptwohnsitz studiert habt. Ansonsten halt Anschaffungen wie Lehrbücher etc.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 31. Oktober 2009 23:49
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Das steht in dem Heft, das man beiliegend mit der Lohnsteuerkarte erhält. Es kommt allerdings auch auf den Einzelfall an. Ich empfehle einen Anruf beim Finanzamt


Flarestar
beantwortet von Flarestar am 31. Oktober 2009 23:48
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Ja, es gibt da eine Regelung, aber meines Wissens nur, wenn du vorher eine Berufsausbildung absolviert hast. Soweit ich weiß sind das Werbungskosten, sofern du über die Pauschale kommst. Also mal alle Schreibwaren-Quittungen und Zugfahrscheine / Benzinbelege oder ähnliches aufheben. Auch ein Fartenbuch (falls du Auto nutzt) schadet nicht. Ob man kosten fürs Semesterticket absetzen kann weiß ich leider nicht. :) Generell funktioniert das mit dem Absetzen allerdings erst, wenn du fertig bist, und Geld verdienst, meines Wissens rückwirkend.


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