Ein Bekannter hat mir erzählt, dass ich die Gebühren für den Kindergarten von der Steuer absetzen kann. Stimmt das?
soweit ich weiß, nur wenn beide elternteile berufstätig sind. oder du alleinerziehend berufstätig bist.

In Deutschland sind die Kinderbetreuungskosten u.U. absetzbar.

http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/banken-und-geld/familie-steuern/-/id=355342/nid=355342/did=412182/1ubi00l/index.html siehe hier, musst du wohl zu einem Link zusammenkopieren, lächel LG Lotusblume
Kinderbetreuungskosten können seit 2006 geltend gemacht werden. Bedingung: Bei gemeinsamen Wohnsitz beider Elternteile müssen beide berufstätig sein. Die Werbungskosten werden dann um 2/3 der Betreuungskosten erhöht.
und nur wenn das Kind noch unter 6J.ist.