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Kann ich jemanden wegen Missachtung der StVO der Polizei melden?

gefragt von dergrieche am 14.06.2009 um 22:54 Uhr

In meiner Straße wohnt jemand, den eigentlich schon immer keiner leiden kann. Hat mehrere Gründe... Er meint wohl dass er hier der Chef ist und spielt "polizei".

Vor seiner Garage hat er manchmal das Auto stehen. Auf der Garage steht aber auf einem gelben Schild "Parken vor der Garage und gegenüber verboten" oder sowas. Lustiger weiße ist gegenüber ein halten von drei minuten laut Beschilderung erlaubt.

Kann ich die Polizei anrufen, weil er vor der Garage steht, was er ja eigentlich nicht darf?

Oder wie kann ich ihn anders zeigen dass er hier nicht der "König" in unserer Straße ist?

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Recht x 35.221 Parken x 370

RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 14. Juni 2009 22:55
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Lass es - sowas lohnt nur bei wirklich wichtigen Dingen. Über so eine Kleinkariertheit sollte jeder Mensch mit gesundem Selbstbewusstsein drüberstehen.


Exocomp
beantwortet von Exocomp am 14. Juni 2009 22:57
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Das ist Kleinkariert


marvin69
beantwortet von marvin69 am 14. Juni 2009 22:56
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er parkt vor SEINER garage..... weshalb sollte er das nicht ??? weil seine frau dann nicht rauskann aus der garage oder was ????

anzeige wegen freiheitsberaubung ??

ausserdem ist das gelbe schild ein sicherlich selbst angebrachtes und kein amtliches

Kommentar von dergrieche am 14. Juni 2009 22:57

Nö, weil er eine Garage zuparkt wodrauf steht dass das Parken vor der Garage verboten ist vielleicht?


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 14. Juni 2009 22:57
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Das gibt doch nur Kleinkrieg und der nervt. Ignoriere ihn. Das Universum sorgt schon für einen vernünftigen Ausgleich.


cheezy
beantwortet von cheezy am 14. Juni 2009 22:57
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wenn es seine eigene Garage ist, dann kann er auch davor parken


Diana77
beantwortet von Diana77 am 14. Juni 2009 22:56
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puller ihm ans Auto, dann stellt er es freiwillig rein :-)

Kommentar von soccer2009 am 14. Juni 2009 22:57

und das kommt von einer Frau ?

Kommentar von dergrieche am 14. Juni 2009 22:59

Ich glaub ich mag sie =)

Kommentar von soccer2009 am 14. Juni 2009 23:02

ja , i-wie ist ihre Aussage erregend :P


hafa4
beantwortet von hafa4 am 14. Juni 2009 22:56
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Naja das ist seine Garage und dieses parken verboten Schild wird er für andere Autofahrer aufgestellt haben damit die ihm nicht seine Ausfahrt versperren ,also die Polizei kann da meiner Meinung nach leider nicht viel tun.


anonym
beantwortet von newcomer am 14. Juni 2009 22:56
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können schon aber ist das die Lösung aller Probleme ?


anonym
beantwortet von SeriusAD am 14. Juni 2009 22:55
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immer wenn es sich um eine VB (verkehrbehinderung) oder gefährdung gehandelt hat... alles was mit einem verwarnunggeld bzw. bußgeld geahndet werden kann ist anzeigefähig... und die polizisten sind verpflichtet dem nachzugehen!

das zusparken einer rechtlich gesehen garage Zufahrt auf die straße... gehört auch dazu.

(eine einfahrt wird so gekennzeichnet, wenn es einen durchgänigen aber abgesenkten bordstein gibt) Schilder wie aufahrt helfen auch... diese muss aber beim tiefbauamt damals beim bau beantragt und genehmmigt worden sein!)


anonym
beantwortet von fastlink am 30. September 2009 23:28
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Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kann jeder stellen, klar doch. Dennoch würde ich heftige Sachenvielleicht elden, kleinere Sachen nicht, man steht sonst schnell im Ruf, ein Denunziant zu sein.


gerhass
beantwortet von gerhass am 15. Juni 2009 07:56
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Ich neige dazu, es zuerst im Guten zu versuchen. Rede mal ruhig mit ihm, vielleicht ist der Mensch gar nicht so übel. Die Polizei mit solchen Kleinigkeiten zu belästigen finde ich nicht gut. Man kann doch nicht für jeden Ärger die Polizei rufen. Manches muss man auch selbst regeln und in einigen Fällen muss man sich auch damit abfinden, dass es Menschen gibt, die man für sonderbar hält.


Smash
beantwortet von Smash am 14. Juni 2009 23:02
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Für das gelbe Schild "Parken vor der Garage und gegenüber verboten" gilt leider nicht die StVO, es ist ein privates Schild.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 14. Juni 2009 23:00
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Du kannst die Bullerei rufen und die müßen auch kommen,es muß aber strafbar sein. Der king der Straße wird auch seine Möglichkeiten haben, zu beweisen, das er der king ist. Der könnte dann richtig ärger machen. Überleg dir, ob die Sache das wert ist.


anonym
beantwortet von SeriusAD am 14. Juni 2009 22:59
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der eigentümer der ausfahrt kann über dessen nutzung frei entscheiden... rechtlich gesehen kann er die asufahrt auch zum aprken verwenden... wenn alelrdings nahc einer prüfung des tiefbauamtes festgestellt wird das die einfahrt überwiegend als parkfläche nutzt wird kann die genehmigte straßenzuführung wieder bautechnisch abgebaut werden... passiert nie!


Bodenseee
beantwortet von Bodenseee am 14. Juni 2009 22:57
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er wird wohl König bleiben, wenn er nichts Grauenvolleres macht als da zu Parken.


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