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kann ich jemanden noch anzeigen, wenn die tat im dezember 07 war?

gefragt von Karli123 am 09.05.2008 um 16:08 Uhr

im dezember 07 war ich in einen verkehrsunfall verwickelt. mir ist eine fußgängerin vors auto gelaufen. ich habe nun eine beule in der motothaube, sie hatte eine leichte verletzung am handgelenk. ich bin der ansicht, dass mich keine schuld trifft, da sie 1. die 50 m entfernte ampel hätte nehmen können, und 2. zwischen zwei lkws OHNE ZU GUCKEN auf die straße rannte. Polizeilich erhielt ich einen brief, dass das verfahren eingestellt wurde. sie offenbar auch. denn die versicherung will wegen fehlender schuldhaftigkeit nicht zahlen.

bringt es was, wenn ich die fußgängerin jetzt noch wegen sachbeschädigung anzeige?


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Marple
beantwortet von Marple am 9. Mai 2008 16:12
2x
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ich würde mal sagen, da hast Du keine Chance. Jeder Autofahrer muss (in dem Fall leider) so fahren, dass er jederzeit bremsbereit ist.

Der Fußgänger (auch Radfahrer) hat Vorrang.

Sei einfach froh, dass nicht mehr passiert ist, sonst würde es für Dich teuer werden.

Kommentar von Karli123 am 9. Mai 2008 16:17

Naja, die Polizisten haben mir damals (mündlich) recht gegeben. An der Stelle konnte man nicht mit einem Fußgänger rechnen... grundsätzlich hast du natürlich recht und ich muss dankbar sein, dass ICH nicht die schuld bekommen hab. Trotzdem hatte ich erheblichen Aufwand: zur werkstatt, kostenvoranschlag, porto, telefon, und natürlich die zeit die bei drauf geht.

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 9. Mai 2008 16:22

klar, ist schon ärgerlich, aber als Autofahrer bist Du eben meistens der Dumme.

Siehst Du doch schon an der "fehlenden Schuldhaftigkeit", die die Versicherung bestätigt. Da kommst Du auch mit "Sachbeschädigung" nicht durch.

Vielleicht versuchst Du Dich ja mal mit ihr in Verbindung zu setzten und außergerichtlich zu einigen??


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 9. Mai 2008 16:20
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Wegen Sachbeschädigung (§303 StGB) kannst Du sie ohnehin nicht anzeigen. Hierzu fehlt es am Vorsatz.

Du kannst sie zivilrechtlich auf den Ersatz des Dir entstandenen Schadens verklagen. Ob hierbei etwas herausspringt ist jedoch fraglich (vgl. Aussage Miss Marple)


anonym
beantwortet von fairlane am 9. Mai 2008 16:12
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Warum? Um von dem Ergebnis ein Zivilverfahren abhängig zu machen? Die Verjährung dürfte hier sechs Monate betragen. Dürfte also knapp werden. Ich bin mir nicht sicher, ob bei leichten Fällen nicht sogar eine dreimonatige Verjährung greift. Aber eine Anzeige ist kostenfrei. Du wirst das Ergebnis dann eh erfahren.


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