gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

111 

Kann ich jemanden, der mich mit Lichthupe und Hupe zum Schnellerfahren zwingen will, anzeigen?

gefragt von ayo000 am 29.05.2007 um 9:07 Uhr

Wir waren gestern auf der Autobahn zur Oma unterwegs, da kommt jemand von hinten angebraust, betätigt die Lichthupe und die Hupe, fährt unheimlich nah auf, um mich auf die rechte Fahrspur zu zwingen. Ich habe mich wahnsinnig erschrocken und bin direkt in die andere Spur. Normalerweise bin ich nicht so eine, die sofort an Anzeige oder so was denkt, was könnte man in einem solchen Fall überhaupt tun?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33621)
Auto (21965)
Lichthupe (9)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. Mai 2007 09:08
17x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, dass ist Nötigung und dass brauch man sich nicht gefallen lassen.


Kabark
beantwortet von Kabark am 29. Mai 2007 09:09
13x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du das Kennzeichen hast: Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 29. Mai 2007 11:36

Siehe mein Statement unten, Kabark - die Mühe kann man sich sparen, wenn man allein im Auto war :-(

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 29. Mai 2007 13:00

Klar. Da hab' ich nicht dran gedacht...


Sambista
beantwortet von Sambista am 29. Mai 2007 09:10
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kann man anzeigen - so weit ich die StVO verstanden habe ist ein kurzes Aufblenden, bei Einhalten des Sicherheitsabstandes bei "Bummlern" ok.(also wenn rechts schon länger alles frei ist, der Überholvorgang sauber abgeschlossen, Sicherheitsabstand zum Hintermann beim Einscheren eingehalten .....)


Was du beschreibst ist Nötigung und Gefährdung gleichzeitig


netztoury
beantwortet von netztoury am 29. Mai 2007 09:14
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist ein klarer Fall von Nötigung - eine Straftat!

Es gibt hier anscheinend mehrere Tatbestände: - zu dichtes Auffahren (1/2 Tachowert); darunter ebenfalls eine Straftat - Lichthupe und Hupe stellen den Tatbestand der Nötigung dar.

Es darf natürlich nicht so sein, dass Du die linke Spur 'blockiert' hast. Das wäre dann der Fall, wenn ein Wechsel auf eine andere Spur gefahrlos und ohne die eigene Geschwindigkeit zu verringern, möglich gewesen wäre. Das ist allerdings 'nur' eine Ordnungswidrigkeit. Ferner spielt auch die eigene Geschwindigkeit eine Rolle. Wenn sie deutlich unter der Richtgeschwindigkeit war - und es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung - stellt die eine Behinderung des Verkehrs dar (ist auch eine Ordnungswidrigkeit - und gefährlich).

Wenn Du willst: Umgehend zur nächsten Polizeidienststelle, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Ort mitteilen und Anzeige erstatten. Dann wird der andere 'angehört#, d.h. bekommt ein Schreiben mit der Aufforderung zur Stellungnahme, wie der umstand aus seiner Sicht war. Dann wird die Polizei die Sache an die Bußgeldstelle - in Hessen die Regierungspräsidien - geben und die veranlassen das weitere. Ggf. kommt es zu einem Gerichtstermin - aber das dauert (wenn es überhaupt so weit kommt).


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 29. Mai 2007 12:41
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist eindeutig Nötigung und strafbar - eine Anzeige wäre also möglich.

Dein Formulierung Ich habe mich wahnsinnig erschrocken und bin direkt in die andere Spur. löst bei mir allerdings Fragen aus:

  • Hattest Du den Knaben vorher nicht im Rückspiegel anrauschen gesehen, dass er Dich so erschrecken konnte?

  • Wenn Du "direkt in die andere Spur" wechseln konntest: Warst Du vielleicht nach dem Überholen "zu lange" auf der linken Spur geblieben? Auch auf der BAB gilt das Rechtsfahrgebot!


Kommentar von C318b430c2a44896807b7895264e0075smallMemorandum am 30. Mai 2007 16:44

Richtig, wer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 40 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.


Euphemia
beantwortet von Euphemia am 29. Mai 2007 10:14
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist sicher eine Nötigung. Aber wär´s vielleicht nicht schlauer gleich nach dem Überholen auf die rechte Spur zu fahen? Schleicher auf der linken Spur sind nämlich auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs!!!! Wenn Dich die Polizei auf der linken Spur rumkriechen sieht, bekommst Du auch 40.- Euro Strafe und nen Punkt. Laut Deiner Beschreibung unterstell ich Dir einfach mal, daß Du Kind(er) im Gepäck hattest (wegen Besuch zur Oma). Logischer Weise ist Dein Fahrverhalten sehr korrekt und angepasst, was auch gut ist... bitte versteh mich nicht falsch! Aber Du bist nunmal nicht alleine auf der Straße und solltest Dich genauso an die Regeln halten. Das Fahrverhalten des anderen war sicherlich unverschämt und bedrohlich, aber das eigene Fahrverhalten sollte auch immer reflektiert werden!


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 15. November 2007 20:56
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das könntest du; auch wenn du nicht auf dem Weg zur Oma bist. Bringt dir das denn nachträglich etwas?


elkera
beantwortet von elkera am 29. Mai 2007 10:35
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Anzeige bringt nur etwas, wenn man einen Zeugen hat. Sonst steht Ausage gegen Aussage.

Denn ich wollte auch mal einen Fahrer wegen Nötigung anzeigen, und da haben mir die Polizisten davon abgeraten, weil ich keine Zeugen hatten. Die meinten sogar, wenn der andere einen guten Anwalt hätte, könnte die ganze Sache nach hinten losgehen. Darum habe ich die Anzeige fallen gelassen.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 29. Mai 2007 11:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo ich nach dem Fahrspurwechsel auch noch "zur Strafe" von dem rasenden Irren ausgebremst wurde. Da mir das echt genau ein Tick zuviel war, bin ich sofort zur Polizei und habe Anzeige erstattet. Mir wurde dort vor Ort sofort bestätigt, dass es gegen diesen Herrn schonmal eine solche Anzeige gegeben hätte, die aber mangels Beweisen eingestellt worden sei. Jetzt aber - da Wiederholungsfall - würde man was unternehmen! Fehlanzeige - Verfahrenseinstellung mangels Beweisen..... Spar Dir Deine Nerven und den Gang zur Polizei, wenn Du nicht mindestens 12 Beifahrer - alle nicht mit Dir verwandt - als Zeugen im Auto hattest und Du nicht einen Butterfahrtbus voller Rentner als zusätzliche Beobachter benennen kannst. Ist leider so in Deutschland!!!


anonym
beantwortet von ayo000 am 29. Mai 2007 14:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also, ich fuhr ca. 150 km/h und habe überholt, der andere -ein Porsche- kam wie aus dem Nichts auf mich zugeschossen, habe nicht geblockt und bin auch nicht gescchlichen. Danke für die Infos, werde mal überlegen, ob ich was mache.


hardy07
beantwortet von hardy07 am 29. Mai 2007 15:12
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

klar kannst du ihn anzeigen, du kannst auch deinen nachbar wenn er zu oft aus dem fenster guckt vor den kadi zerren - ah und nicht vergessen wenn der baum des nachbarn zu sehr auf deine seite rüberhängt unbedingt zum anwalt gehen! Armes deutschland..

Kommentar von Simple_avatar2smallSambista am 29. Mai 2007 15:48

also - ich finde, das kann man nicht vergleichen. Das unterschreiten des Sicherheitsabstandes ist eine potentielle Gefährdung des eigenen und des Lebens anderer.


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 28. Juni 2007 08:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja kannst du


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.