
natürlich, in manchen fällen ist die polizei nämlich gar nicht zuständig und verweigert die annahme einer anzeige...
privatrechtliche forderungen stehen nicht in zusammenhang mit einer polizeilichen ermittlung
Ja, beides hat überhaupt nichts miteinander zu tun.
Das eine ist eine strafrechtliche Sache, das andere eine zivilrechtliche.
eigentlich geht es schon aber es muss gerechtfertigt sein
Klar, dass eine ist Polizei, und das andre geht übern Alwalt und zur not gericht.
Ja, das kannst du. Eine Anzeige ist nicht zwingend erforderlich. Geh zu einem Anwalt, der wird alles Weitere in die Wege leiten.