Ich will in meinem Haus eine Wohnung vermieten, an Montagearbeiter. Die rechnen die Unterkunft bei ihrer Firma ab, welche dann das Geld überweist. Und nun weiß ich nicht ob ich dafür Selbstständig sein muss, oder ob ich Steuern abführen muss oder sowas. Noch dazu , ich bin selber Student und zahle garkeine Steuern.
Dann hättest Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die müsstest Du bei der Einkommensteuererklärung auf Anlage V angeben.
Du mußt nicht selbständig sein, um eine Wohnung zu vermieten.
Du mußt aber in jedem Fall die Einnahmen aus der Vermietung versteuern - auch als Student.
Dafür gibt es das Formular "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" (Anlage V). Einfacher geht es mit einem Steuerprogramm. Ich benutze das von WISO.
Du kannst natürlich die Ausgaben für die Wohnung dann steuerlich "absetzen", so daß vielleicht nicht viel Einkommen übrig bleibt.
firstguardian am 27. November 2008 11:00 DH

Du kannst jederzeit vermieten. Die Mieteinnahmen musst Du in Deiner Einkommensteuererklärung auflisten.

Natürlich kannst Du vermieten. Du musst nur das Finanzamt informieren.
Warum vermietest Du Deine Wohnung nicht direkt der Firma? Ist sicherer für die Mietübernahme, Abrechnung der Nebenkosten etc. Die Monteure wechseln evtl Arbeitsplatz, was ist dann mit Kündigungsfrist? gruß tyssan
Die Motagearbeiter sind Bekannte von mir. Die betrügen mich nicht. :D

Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Anlage V zur Einkommenssteuererklärung einzutragen. Steuerlich wirksam werden sie erst, wenn die Gesamteinkünfte (Summe aus Anlage V plus KAP plus N plus ....) ca. € 7.700 über schreiten.
Das zuversteuernde Einkommen wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (siehe unter www.abgabenrechner.de).
Falls das Haus noch nicht älter als 50 Jahre ist, kannst Du in der Anlage V noch AfA (Abschreibung für Abnutzung) geltend machen z.B. 2 % von den Herstellungs- oder Anschaffungskosten.
Ah , sehr gut. 7.700 € übersteigt es nicht :D Dann bin ich ja beruhigt.
LittleArrow am 27. November 2008 22:05 Nicht "es", sondern alles zusammen!
Bei €7.700 insgesamt zu versteuerndem Einkommen kämen lt. dem gemachten Link noch € 5,- an Steuern auf Dich zu! Bis € 7.664 ist die Steuer Null!
du solltest einmal einen steuerberater aufsuchen. einerseits erzielst du einnahmen aus vermietung und verpachtung, andererseits hast du wahrscheinlich vorteile bei der abschreibung.

Dazu musst Du kein Gewerbe anmelden. Du musst nur bei deiner Steuererklärung die Einnahmen und Ausgaben aus vermietung und Verpachtung angeben. Erkundige Dich mal bei einem Steuerberater, ob Du neben Deinen Einnahmen auch Ausgaben geltend machen kannst, z.B. Reparaturen für dieses Zimmer o.ä.
www.wohnung.com

Alle Belege sammeln. Mieteinnahmen abzüglich der damit in Zusammenhand stehenden Ausgaben, Strich drunter, Ergebnis ist der Gewinn. Den mußt Du mit der Einkommensteuererklärung angeben, in der Anlage V. Ob Du Steuern zahlen mußt, ist dann von Deinem Gesamteinkommen ab. VERSCHWEIGEN solltest Du es auf keinen Fall, denn die Monteure können die Unterkunftskosten ggfls. als Werbungskosten geltend machen. Da gibt es evtl. Kontrollmitteilungen, ob der Vermieter (DU) die Einnahmen auch versteuert hat.