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Kann ich in einen VWL-Vertrag Sondereinzahlungen leisten?

gefragt von kristina02 am 02.12.2007 um 20:40 Uhr

Habe zum Jahresende etwas Geld übrig und überlege was ich damit machen könnte. Kann ich in meinen Bausparvertrag eine Sondereinzahlung leisten?

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Finanzen x 23.691 Anlage x 382 Vermögenswirksame Leistungen x 47 Bausparer x 27

anonym
beantwortet von Mehamm123 am 2. Dezember 2007 20:57
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Ja. die Möglichkeit ist gegeben. Nimm Kontakt mit dem Unternehmen(Bausparvertrag) auf und lasse dich beraten.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. Dezember 2007 20:46
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Das muss in deinem Vertrag klar geregelt sein! Einfach nachschlagen und nachlesen!

Kommentar von 5d7bdef638734917bf09300a9d932cf6smallherlich am 2. Dezember 2007 21:21

das ist eine sehr gute Empfehlung, Indy.


anonym
beantwortet von excabe am 3. Dezember 2007 11:05
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Da in diversen Chats über die Unsinnigkeit eines Bausparvertrages schon geredet wurde, spare ich mir dieses. Bei VWL kann man immer Zuzahlungen machen, man sollte jedoch beachten, bei Zuzahlungen zB. im Investmentbereich entfallen die 18%ige staatliche Förderung. Diese gibt es nur bei Zahlungen über den Arbeitgeber.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 2. Dezember 2007 23:59
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Wenn es ein Bausparvertrag ist, bringt Dich eine solche Einzahlung eher zur Zuteilungsreife des Vertrages.

Wenn es ein anderer VWL-Vertrag ist, würde ich mir überlegen, ob nicht eine Anlage in einer anderen Anlage im Hinblick auf die 25 %ige Abgeltungssteuer sinnvoller wäre, z.B. Exchange Traded Funds (ETFs). Bedenke, jede Anlage (außer in Zertifikate) bis zum 31.12.2008 behütet Dich vor einer Besteuerung der Kursgewinne bei einer mindestens 12-monatigen Haltefrist.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 2. Dezember 2007 23:59
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Wenn es ein Bausparvertrag ist, bringt Dich eine solche Einzahlung eher zur Zuteilungsreife des Vertrages.

Wenn es ein anderer VWL-Vertrag ist, würde ich mir überlegen, ob nicht eine Anlage in einer anderen Anlage im Hinblick auf die 25 %ige Abgeltungssteuer sinnvoller wäre, z.B. Exchange Traded Funds (ETFs). Bedenke, jede Anlage (außer in Zertifikate) bis zum 31.12.2008 behütet Dich vor einer Besteuerung der Kursgewinne bei einer mindestens 12-monatigen Haltefrist.


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