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Kann ich in der schwangerschaft kündigen und trotzdem Geld vom amt bekommen?

gefragt von mausi00716mausi00716 am 16.06.2008 um 8:58 Uhr

Ich bin Schwanger arbeite in einem Discounter und muss bei der arbeit ständig stehen. Seit dem sie wissen das ich schwanger bin lassen sie mich nichts mehr machen auser an der Kasse stehen. Ich habe keine möglichkeit mich zwischendurch hinzusetzten. Und da meine Schwangerschaft mit einigen problemen verläuft bin ich nicht in der lage dort so lange auf einer stelle zu stehen und auf der arbeit planen sie mich auch nur noch so ein das ich arbeite wenn jemand krank ist oder mal nicht kann. Jetzt ist meine frage ob ich Alg2 beantragen kann wenn ich kündige??


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Reply


Hoss Cartwright
beantwortet von Hoss Cartwright am 16. Juni 2008 09:03
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Laß Dich für die restliche Zeit der Schwangerschaft vom Arzt krankschreiben! Sag dem Arzt, daß Du starke Beschwerden bei der Arbeit hast.

Wenn Du selbst kündigst bekommst Du von Haus aus 12 Wochen Sperre, das muß doch nicht sein, oder? Zu allem Überfluß stehst Du dann bei der Arge schon mal auf der schwarzen Liste!

Dann gehst Du gemütlich in den Mutterschutz und hast danach noch eine Arbeitsstelle.

Kommentar von E08fbba8afbbc36a76fecfe62db3e1d8smallexpertin am 16. Juni 2008 09:04

DH

Kommentar von 0c5249b6820697ee4267101e5327ed7fsmallmausi00716 am 16. Juni 2008 09:05

Ja das werde ich machen. guter tipp. aber da ich nur auf 400€basis arbeite. bekomm ich Krankgeschrieben ja kein Geld vom arbeitgeber. Kann ich dann Geld beantragen?

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. Juni 2008 09:08

Bei uns im Unternehmen ist es so das auch 400 Euro Kräfte mit Krankschreibung ihr Geld bekommen, deswegen Betriebsrat fragen wenn ihr habt.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 16. Juni 2008 09:08

Der AG muss bei Krankheit weiter zahlen: http://www.minijob-zentrale.de

dort auf Arbeitnehmer und Arbeisrecht klicken

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 16. Juni 2008 09:13

Dein Arbeitgeber muss dir doch dein Gehalt weiterzahlen...zumindest sechs Wochen lang. Ob du in der Schwangerschaft länger als sechs Wochen Geld bekommst, weiss ich leider nicht, da musst du mal nachfragen - evtl. bei deiner Krankenkasse, die wissen sowas in der Regel...


98spike
beantwortet von 98spike am 16. Juni 2008 09:04
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Habt Ihr einen Betriebsrat, sonst wende Dich mal an den.Kündige nicht einfach so und liege dem Staat auf der Tasche. Du hast als Schwangere Rechte.Mach Dich schlau.

Kommentar von 0c5249b6820697ee4267101e5327ed7fsmallmausi00716 am 16. Juni 2008 09:07

Hab ich schon und damit komm ich nicht weiter. denn ich arbeite nur auf 400€basis hab auch nicht vor dem staat ab da an dauernd auf der tasche zu liegen hab ab ende Januar schon einen neuen Job nur den kann ich erst nach der Schwangerschaft anfangen.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 16. Juni 2008 09:07

Ja, red mal mit dem Betriebsrat und telefonier mal mit der Frauenbeaftragten.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 16. Juni 2008 09:10

DH


heligirl
beantwortet von heligirl am 16. Juni 2008 09:37
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Vielleicht ne blöde Frage, aber kannst du mit deinem Arbeitgeber nicht sprechen??? Ich würde ihm klar sagen, dass du aus den und den Gründen nicht so lange stehen kannst/darfst und ihn bitten, dass er dich anders einsetzt. Sag ihm, dass du sonst befürchtest, dass deine Frauenärztin dich aus dem Verkehr zieht. Oder frag, ob du mit einem "Bügelstuhl" an der Kasse sein kannst. Da wirkst du ja so als ob du stehst, sitzt aber wenigstens halb. Oder er muss dir mehr Pausen ermöglichen.

Kommentar von 0c5249b6820697ee4267101e5327ed7fsmallmausi00716 am 17. Juni 2008 08:16

hab ich alles schon versucht mein chef ist da ein wenig komisch vor allem weil mein chef 22 JAHRE alt ist und sich noch in der ausbildung befindet da der ganze laden video überwacht ist kann ich mich nicht setzten mehr pausen bekomm ich auch nicht denn da hat keiner lustr sich an die kasse zu stellen ist doch bequemer wenn man die ganze zeit im büro sitzt und sich vor den kunden und kollegen versteckt. hab schon gefragt ob er mich anders einplant hab das auch vom arzt bescheinigt bekommen das ich nur vier std arbeiten soll. aber wenn der plan fertig ist ist meine arbeitszeit von 9-19Uhr und das schaff ich nicht.


NinaD82
beantwortet von NinaD82 am 16. Juni 2008 10:32
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Stimmen den anderen zu. Geh zum Frauenarzt, aber lass dich nicht krankschreiben sondern ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Bei einer einfachen Krankschreibung bekommst du nur 6 Wochen Lohnfortzahlung, beim Beschäftigungsverbot die ganze restliche Schwangerschaft.


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 16. Juni 2008 09:02
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Wenn du kündigst, sicher nicht. Dein Arbeitgeber kann dir aber in der Schwangerschaft nicht kündigen, er kann dich höchstens von der Arbeit freistellen. Du könntest aber mit deinem Gynäkologen deine Situation besprechen und dich eventuell von ihm schwangerschaftsbedingt "krankschreiben" lassen. "krankschreiben" in Krähenfüssen, weil ich nicht weiss, ob das die korrekte Bezeichnung ist. Den Versuch ist es afu jeden Fall wert, weil der Verdacht naheliegt, dass dein Arbeitgeber dich rausekeln will und dich zur Kündigung veranlassen möchte...lass dir das nicht gefallen.





Moon
beantwortet von Moon am 16. Juni 2008 09:06
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Dein Arbeitgeber muß sich an das Mutterschutzgesetz halten. Wenn deine Schwangerschaft aber unter deiner Arbeit leistet, die Arbeit deine Schwangerschaft dich negativ beeinflußt, dann kann die Ärztin dich krankschreiben, denn deine Gesundheit und dein Wohlbefinden gehen jetzt vor! Kündige nicht! Du gehst große finanzielle Nachteile ein. Als AlG I oder II empfängerin bekommst du das wenigtste Elterngeld, du bekommmst kein Mutterschaftsgeld. Deinen Arbeitsplatz hast du dann verloren. Ohne Kündigung muß der Arbeitgeber dir deinen Arbeitsplatz erhalten. Kündige nicht! Lass dich krankschreiben, wenn du mit den Kräften am Ende bist. Der Arbeitgeber darf dich während der Schwangerschaft nicht kündigen.

Kommentar von 0c5249b6820697ee4267101e5327ed7fsmallmausi00716 am 16. Juni 2008 09:10

mit einem 400€ job bekomme ich schon den mindestsatz an elterngeld und mutterschaftsgeld eine einmal zahlung von 211€ für die 12 Wochen.


expertin
beantwortet von expertin am 16. Juni 2008 09:06
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Wenn deine Schwangerschaft nicht ohne Probleme verläuft und stehen für dich ein großes Problem darstellt - dann sollte dich dein Arzt aber spätestens ab jetzt Freistellen! Tu auf jeden Fall nicht kündigen! Lass dich vom Arzt befreien! Ich bin auch schwanger und ich muss schon seit der Bekanntgabe meiner Schwangerschaft nicht mehr arbeiten.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 16. Juni 2008 09:45

Wie praktisch! Und die Kolleginnen baden es schön aus, oder? So ne bekloppte Regelung gibt es in der Schule auch. Die schwangeren Kolleginnen dürfen bei jeder Grippe und anderen Krankheiten, die irgendwo in einer Klasse rumgehen, schön gemütlich zu Hause bleiben. Auch wenn sie keine Rötelimpfung haben. Wer ist denn da so blöd sich impfen zu lassen, wenn er schön bei vollem Gehalt die Schwangerschaft genießen kann? Für das Kollegium bedeutet das meist ne riesen Rödelei. Ich dachte immer, Schwangerschaft sei keine Krankheit, aber bei manchen Frauen kommt es einem so vor. Sorry, ich weiß ja nicht, warum du freigestellt bist, aber ich hab viele leidvolle Erfahrung damit :-(

Kommentar von E08fbba8afbbc36a76fecfe62db3e1d8smallexpertin am 16. Juni 2008 09:49

ich darf in meinem Beruf nicht arbeiten! Da ich grob gesagt mit Viren Bakterien und Resistenzen arbeite! Ich werde von der Berufsgenossenschaft gezahlt und mein Chef bekommt dafür eine Aushilfe - also ist keiner Benachteiligt. Im Gegenteil mein Chef verdient ´sogar jetzt mehr an mir :-)

Kommentar von 0c5249b6820697ee4267101e5327ed7fsmallmausi00716 am 17. Juni 2008 08:13

also ich bin gegen röteln geimpft und ich bleib auch nicht wegen jeder kleinen erkältung zuhause bei mir verläuft die schwangerschaft nicht so einfach wie normal. bei mir hat sich eine schilddrüsenkrankheit durch die schwangerschaft gebildet und das birgt ein fehlgeburtsrisiko bis ende der schwangerschaft. Ich würde schon weiter arbeiten gehen wenn es gesundheitlich möglich wäre denn ich bin noch nie zum amt gegangen. Und die letzten 4 jahre bin ich auch immer voll arbeiten gegangen...

Kommentar von E08fbba8afbbc36a76fecfe62db3e1d8smallexpertin am 18. Juni 2008 15:59

Ja versteht, und es tut mir auch sehr leid für dich. Aber ich habe ein Berufsverbot, da kann ich doch nichts dafür? Keine Schwangeren dürfen bei uns arbeiten (z.Z sind in unserer Firma 6 schwanger, und alle müssen zu Hause bleiben, da sonst dein u.a. dein Kassenschutz verloren geht und dein Chef dir auf die Füße steigen wird. Der hat auch seine Vorschriften zu befolgen.




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