ich habe gekündigt in der probezeit und habe eine 14 tätige kündigungsfrist muss ich da noch arbeiten gehen ?

nein, in der probezeit kannst du von heute auf morgen kündigen, genauso wie dein ag

Lass dich nicht durch einige der gegebenen Antworten beirren:
Während einer vereinbarten Probezeit,längstens für die Dauer von sechs Monaten,kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.(§ 622 Abs.:(3)BGB)
Bis zum letzten Tag der zweiwöchigen Kündigungsfrist bist du zur Arbeit verpflichtet.
deswegen gibt es ja die kündigungsfrist - weil man in dieser noch arbeiten muss, es sei denn man wird freigestellt oder ist zu krank zum arbeiten. das gilt natürlich auch in der probezeit.

Klar, während der Kündigungsfrist musst du arbeiten.
wenn im vertrag drin steht, dass die kündigungsfrist während der probezeit 14 tage beträgt - ja

höre gerade von meinem mann, daß du sofort gehen kannst. in der probezeit gibt es keine kündigungsfrist.
lenzing42 am 2. November 2009 09:32 Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)
zumindest in den 14 Tagen, in der die Kündigung läuft, sonst ist das Arbeitsverweigerung und Vertragsbruch

In der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.
lenzing42 am 2. November 2009 09:31 Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)

Ja, Du mußt noch hingehen.
LisaLicious am 1. November 2009 19:11 Nein in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.
lenzing42 am 2. November 2009 09:30 Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)
Nein,stimmt nicht!Wenn im A-Vertrag eine Kündigungklausel während der Probezeit besteht.Aber es gibt ja Ärzte...
Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)