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Kann ich in der probezeit kündigen ?

gefragt von Franzi1988 am 01.11.2009 um 19:10 Uhr

ich habe gekündigt in der probezeit und habe eine 14 tätige kündigungsfrist muss ich da noch arbeiten gehen ?

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arbeit x 14.411 probezeit x 372

Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 1. November 2009 19:10
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nein, in der probezeit kannst du von heute auf morgen kündigen, genauso wie dein ag

Kommentar von Fb2f2ba16e2839abac0fd7e220530cf3smallPanikattacke am 1. November 2009 19:13

Nein,stimmt nicht!Wenn im A-Vertrag eine Kündigungklausel während der Probezeit besteht.Aber es gibt ja Ärzte...

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 2. November 2009 09:30

Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 2. November 2009 09:28
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Lass dich nicht durch einige der gegebenen Antworten beirren:

Während einer vereinbarten Probezeit,längstens für die Dauer von sechs Monaten,kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.(§ 622 Abs.:(3)BGB)

Bis zum letzten Tag der zweiwöchigen Kündigungsfrist bist du zur Arbeit verpflichtet.


anonym
beantwortet von winnie79 am 1. November 2009 19:15
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deswegen gibt es ja die kündigungsfrist - weil man in dieser noch arbeiten muss, es sei denn man wird freigestellt oder ist zu krank zum arbeiten. das gilt natürlich auch in der probezeit.


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 1. November 2009 19:12
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Klar, während der Kündigungsfrist musst du arbeiten.


anonym
beantwortet von Bianca2208 am 1. November 2009 19:12
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Ja, musst du.


Panikattacke
beantwortet von Panikattacke am 1. November 2009 19:11
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Natürlich mußt Du noch hingehen.


anonym
beantwortet von sommersonne001 am 1. November 2009 19:11
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wenn im vertrag drin steht, dass die kündigungsfrist während der probezeit 14 tage beträgt - ja


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 1. November 2009 19:11
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höre gerade von meinem mann, daß du sofort gehen kannst. in der probezeit gibt es keine kündigungsfrist.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 2. November 2009 09:32

Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)


anonym
beantwortet von gnadenlos am 1. November 2009 19:11
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zumindest in den 14 Tagen, in der die Kündigung läuft, sonst ist das Arbeitsverweigerung und Vertragsbruch


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 1. November 2009 19:11
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Ja sicher musst du das!


LisaLicious
beantwortet von LisaLicious am 1. November 2009 19:10
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In der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 2. November 2009 09:31

Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)


pippi60
beantwortet von pippi60 am 1. November 2009 19:10
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Ja, Du mußt noch hingehen.

Kommentar von C6d0fe28c7c28d73cb31c822e2382ce8smallLisaLicious am 1. November 2009 19:11

Nein in der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 2. November 2009 09:30

Zwei Wochen gesetzl. Kündigungsfrist während der Probezeit.(§622Abs(3)BGB)


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