gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

kann ich heute eine kündigung per mail an die kfz versicherung senden und es gilt das heutige datum?

gefragt von elly96 am 29.11.2007 um 18:52 Uhr

Hallöchen,ich möchte wechseln,weiß jedoch nicht ob meine mail akzeptiert wird,oder hätte ich heute ein einschreiben schicken müssen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

versicherungen x 562

anonym
beantwortet von finanzexperte34 am 12. Oktober 2009 23:17
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Wichtig

Du musst schriftlich kündigen. Ansonsten kann die Gesellschaft die Kündigung vergweigern. Schau mal hier. Du kannst Dir gleich das Kündigungsschreiben downloaden. So gehts super einfach http://www.finanzter.de/kfz

Und das Beste: Die bieten auch den besten KFZ Rechner mit über 135 Tarifen. So kannst Du über 500 EUR im Jahr sparen. Stichtag für die Kündigung ist der 30.11. - also schnell kündigen und wechseln.

Kommentar von netfinanzen am 12. Oktober 2009 23:18

auf jeden fall schriftlich!

Kommentar von testexperte23 am 12. Oktober 2009 23:19

bei manchen reicht auch eine mail. allerdings sicher ist sicher!

Kommentar von finanzexperte71 am 12. Oktober 2009 23:20

am besten sich das auto sparen und zu fuss gehen;)

Kommentar von experte23 am 12. Oktober 2009 23:21

oder das fahrad nehmen!


Kabark
beantwortet von Kabark am 29. November 2007 18:55
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Versuch's mal mit dem Hinweis "Vorab zur Fristwahrung".


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. November 2007 18:55
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, eine Kündigung bedarf der Schriftform. Den Termin hast Du wohl verpasst.


anonym
beantwortet von ehagen am 3. Dezember 2007 00:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Kündigung darf per E-Mail erfolgen und muß auch zur Kenntnis genommen werden. Es muß aber meistens zusätzlich auch eine schriftliche Kündigung folgen, wo die Frist aber schon überschritten sein kann.


anonym
beantwortet von Carsten25 am 1. Dezember 2007 10:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo Fax reicht ja aus, aber es gibt eine ganze Reihe Versicherer, die Ihr Fax dann eben einfach abschalten.... Falls sich eine Beitragserhöhung ergaben hat, gilt die 4 wöchige Kündigungsfrißt ab Eingang der Rechnung, bzw. Beitragsbenachrichtigung bei Dir. Tipp: Oft bekommst Du auch beim alten Versicherer durch Umstellung des Vertrages auf den aktuellsten Tarif einen besseren Beitrag als vorher. Einfach ´mal Umstellungsangebot anfordern. Noch´n Tipp: Nicht immer sind die billigen Angebote auch gute Angebote. So haben viele, insbesondere die Direktversicherer mehrere Tarife. Also immer die Deckung vergleichen. Hier hilft ein Blich in den letzten Vergleich der Stiftung Warentest. Den kannst Du für 2,- € aus dem Internet herunterladen..... Übrigens: Die ewige springerei zwischen den Versicheurngen bringt nicht immer Vorteile. Schadensabwicklung und Tipps zur Vertragsgestaltung, gerade, wenn man mehr als ein Fahrzeug besitzt, bekommst Du von einem Vermittler. Suche Dir alteingesessene Vermittlerbetriebe aund vergleiche unter diesen.


anonym
beantwortet von carlosanz am 30. November 2007 10:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vom Prinzip her kannst Du auch heute noch kündigen, dann aber wahrscheinlich per Kurier das Kündigungsschreiben einreichen oder selbst vorbei bringen. Oder das Schreiben aufsetzen, unterschreiben und per Fax einschicken (einfach auf den Brief "vorab per Fax an: ..." schreiben) und die Sendebestätigung aufheben. Und natürlich dann den Brief auch einschicken! Wenn Du kein Fax hast, dann in einen CopyShop gehen... Die Möglichkeit mittels des nächsten Vertreters von CharlesB ist auch eine gute Möglichkeit. Ansonsten hast Du immer noch das Sonderkündigungsrecht: http://www.kfz-versicherungen.cc/sonderkuendigungsrecht-bei-kfz-versicherung.html . Dazu sind aber paar kleine Voraussetzungen notwendig, damit das möglich ist. Viele Versicherer verschicken ja erst im Dezember die Rechnung...


anonym
beantwortet von charlesB am 30. November 2007 09:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo. Kfz-Versicherung läßt sich jedes Jahr kündigen, Frist von 4 Wochen zum Ende des Versicherungsjahres (nicht immer der 31.12., siehe in deinem Anschreiben vom VR),,,und diese Frist beginnt in aller Regel mit Erhalt der Rechnung für das neue Jahr!! Deine Kündigung gilt auch als eingegangen, wenn du deine schriftliche Kündigung bei dem "nächsten" Vertreter dieser Versicherung abgibst und eine von ihm unterschriebene Kopie mitnimmst!! Also viel Erfolg.


anonym
beantwortet von zolou am 29. November 2007 19:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein und ist daher per Email oder Anruf nicht möglich. Du kannst aber das unterschriebe Kündigungsscheiben vorab per Fax an deine alte Versicherung schicken. Einen Musterbrief gibt es hier: http://www.druckeselbst.de/musterbriefe/kfz-versicherung.php


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 29. November 2007 18:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigung: eMail oder Anruf reicht nicht aus

Gehen Sie bei einer Kündigung - zum Beispiel eines Abos - lieber auf Nummer sicher. Im Regelfall sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vor. Eine Kündigung per eMail oder am Telefon ist dann unter Umständen nicht wirksam.

Das Problem liegt in der Nachweisbarkeit, denn Sie müssen den Zugang der eMail beweisen können. Im Streitfall wäre auch eine Kopie der eMail auf Ihrer Festplatte kein Beweis.

Eine Kündigung sollten Sie deshalb grundsätzlich immer schriftlich, möglichst als Einschreiben oder besser noch als Einschreiben mit Rückschein aussprechen. Nur dann können Sie eine Vertragsbeendigung unwiderruflich nachweisen.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 29. November 2007 19:03

Und wenn man die Kündigung als FAX schickt? Da hat man ja dann die Sendebestätigung - manchmal auch mit Kopie des gesendeten Faxes.

Kommentar von elly96 am 29. November 2007 19:04

Danke Dir und den anderen für die schnelle Antwort,wisst ihr,meine j.V. hat mir heute erst die aktuellen Daten geschickt,ganz schön schlau,ich dachte ich könnte es noch schaffen zu wechseln,Vielen Dank für eure Antworten !!!!!!!!!!


thebrain
beantwortet von thebrain am 29. November 2007 18:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

möchte dich nicht in trügerischer sicherheit wiegen aber ich glaube du hast nach erhalt der rechnung fürs neue jahr 4 wochen zeit zu wechseln. ansonsten nimms fax. weil emails net unterschrieben sind. es sei denn du benutzt elektronische signatur.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. November 2007 18:56

nur bei Beitragserhöhung. Der normale Kündigungstermin 30.11. ist nicht mehr zu schaffen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. November 2007 18:56

4 Wochenfrist gilt nur wenn der Beitrag erhöht wurde

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. November 2007 20:06

also die Post bei uns hat bis 20 h auf ... theoretisch gehts noch ... sicher aber nur mit express


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. November 2007 18:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wann du das Einschreiben schickst ist egal. Es zählt alleine der Eingang! Wenn du es also heute verschickt hättest und die Kündigung kommt übermorgen an hättest du Pech gehabt. E-Mail gilt nicht als schriftliche Kündigungsmöglichkeit, es sei denn eine Firma schließt dies extra als Möglichkeit im Vertrag mit ein. Versicherungen machen das aber so weit ich weiß nicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. November 2007 18:57

das einzige was du noch machen kannst, wäre morgen persönlich deine Kündigung hinzubringen und es dir quitieren läßt


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.