Meine Schwester und ich haben vor kurzem ein Haus durch erbschaft bekommen.Wir wollen jetzt das haus gern verkaufen.(haben auch schon käufer) wir sind beide alleinerben. haben aber bisher nur den erbschein beantragt jetzt die bestättigung bekommen das das testament eröffnet ist..
können wir verkaufen oder müssen wir warten bis der erbschein da ist??

Den Erbschein mußt Du Dir wahrscheinlich auf dem Notariat holen. Ohne den kannst Du das Haus nicht verkaufen.

Nein. Ihr müsst geduldig warten. Ohne Erbschein seid Ihr nicht berechtigt.

Beim Thema Immobilien läüft ohne Erbschein gar nichts.
Was sonst eventuell noch nache ienem Todesfall zu tun ist: www.klicktipps.de/nach_todesfall.php

Ihr wisst nicht einmal ob Ihr das Haus überhaupt geerbt habt !
Schon eine etwas merkwürdige Frage