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Kann ich gekündigt werden in Probezeit trotz Schwangerschaft?

gefragt von HoniqMaus am 09.03.2009 um 19:28 Uhr

Hey Leute,

hab eine Frage & hoffe ihr könnt sie mir beantworten...! Also bin seid 1.2.09 als Teilzeitkraft bei Mc Donalds befristet bis 31.10.09 beschäftigt. Und bin noch in der Probezeit. Habe jetzt erfahren das ich im 3 Monat schwanger bin! kann mich mein Arbeitgeber Kündigen? oder muss er mich bis Ende des Vertrages beschäftigen?

Danke im Voraus!

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Schwangerschaft x 4.124 Kündigung x 2.774 Probezeit x 376

anonym
beantwortet von tommib am 9. März 2009 19:37
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Sobald Du Deinem Arbeitgeber mitgeteilt hast, dass Du schwanger bist, hast Du Kündigungsschutz. Wer etwas Anderes behauptet weiss es nicht besser.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:21

Ob sie es sagt oder nicht, der Schutz gilt trotzdem.


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. März 2009 19:29
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''kann mich mein Arbeitgeber Kündigen?''

''oder muss er mich bis Ende des Vertrages beschäftigen?''

  • Ja.
Kommentar von Simple_avatar5smallGustavG am 9. März 2009 19:30

falsch..

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 19:31

Nicht falsch. Siehe § 9 Mutterschutzgesetz. Da gibts keine Einschränkungen bezüglich Probezeit.

Kommentar von Simple_avatar5smallGustavG am 9. März 2009 19:35

hmm okay! solange er keinen anderen Grund nennen darf, prima.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 19:38

Der braucht keinen Aufand betreiben. Der Vertrag ist befristet und läuft einfach aus. Bei Befristungen gibts ja keine Kündigung (also auch keinen Kündigungsschutz). Aber während der befristete Arbeitsvertrag läuft, besteht der Kündigungsschutz.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:12

Der ist noch nicht befristet, es ist noch Probezeit. Wenn die im Arbeitsvertrag fest eingetragen ist mit z.B. 6 Monate, beginnt danach der befristete, er kann aber dann zum Ende der Probezeit sagen das sie nicht in den befristeten Vertrag übernommen wird, weil die Probezeit ausläuft. Darum darf er ja auch nicht in der Probezeit kündigen, weil es dann eine Kündigung ist und schwangere einen Kündigungsschutz haben. Dich darf er sofort raus schmeißen. Und ich kenne keinen Arbeitsvertrag wo die Länge der Probezeit nicht angegeben ist. Sie muss in den Vertrag sehen. Wäre schön, wenn sie das hier schreibt ob das da drin steht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 20:14

''Der ist noch nicht befristet''

Natürlich ist er das.

Zitat: ''Also bin seid 1.2.09 als Teilzeitkraft bei Mc Donalds befristet bis 31.10.09 beschäftigt.''

Kommentar von Felixguido am 9. März 2009 19:37

Sicherlich ist die Wirkung des Mutterschutzgesetzes die stärkere.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 19:49

Hört doch auf einfach was dahin zu schreiben, seid ihr schlauer als die Anwälte? Siehe meinen Link unten, den ersten Link bei Google oben. Ich darf den Text hier nicht einfügen, gibt sonst Ärger. Klickt selbst.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 19:55

@fasty2003

Hallo? Ich schreibe doch nicht einfach was hin. Wie bist du denn drauf?

Was sagt denn der Anwalt hier -> http://kURL.de/exikuh anderes als ich?

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:34

Naja, wie bin ich drauf, ich glaube halt Anwälten und wir haben einen Betriebsrat, den ich eben angerufen habe und der hat bestätigt was ich da gelesen habe. Weil ich das jetzt wissen will ob sie bleiben kann. Sowas regt mich eben auf und ich kann dann nicht haben, das etwas falsches gesagt wird bei sowas. Ansonsten vertun kann sich jeder Mal, ist Menschlich. Un dein Anwalt da, der schreibt was richtig ist, aber da steht die Ausnahme nicht die es im Gesetz gibt. Steht da nur nicht so deutlich, muss eben ein Anwalt übersetzen ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 20:45

Deshalb musst du hier nicht gleich so tun, als ob ich keine Ahnung hätte.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 21:16

Das habe ich ja nicht behauptet....Was ich da gelesen habe ist auch so und ich habe wirklich den Betriebsrat angerufen, kenne den Vorstand ja persönlich...Der muss es auch wissen, ist ein Konzern mit über 100 000 Mitarbeitern und auch bei mir war damals die Probezeit fest angegeben (6 Monate), danach gab es einen Befristeten, danach Festvertrag, also 3 Verträge zwischen denen auch eine Schwangere nicht übernommen werden muss da es keine Kündigung wäre. Bist Du Anwalt? Dann müsstest Du ja die Ausnahme kennen....

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 22:21

Dazu muss man kein Anwalt sein.

Ausnahmen stehen auch im § selbst.

''Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.''

... und das ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft und nicht gekündigt wird, schrieb ich auch schon.


anonym
beantwortet von HoniqMaus am 9. März 2009 19:59
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Danke schön an alle! bin bisschen irritiert, da eure Meinungen gegensetztlich sind! Sicherlich habt ihr recht das der Arbeitgeber den Kündigungsschutz einfach umgehen kann, Kündigung in der Probezeit ohne Grundangabe. Verschweigen kann ich es aber nicht! :(

Drückt mir die Daumen, dass ich noch länger Geld verdienen kann.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:18

Guck auf meinen Link und in deinen Vertrag, ist da die Länge der Probezeit angegeben oder nicht? Geht es übergangslos in einen befristeten Vertrag oder Bedarf es seiner Zustimmung. Vor Ende der Probezeit kann er nicht kündigen und wenn das Ende der Probezeit nicht angeben ist, dann auch nicht. Das wäre die Ausnahme in deinem Fall. Aber sag einfach nichts davon, Du bist nicht verpflichtet dazu, so schreibt es der Anwalt jedenfalls. Bei einem Bewerbungsgespräch muss man es auch nicht angeben. Die Frage danach ist sogar unzulässig. Habe ich oft gelesen. Ich würde 3 drücken wenn ich sie hätte. Du schaffst es schon.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:47

Ich hab eine Idee, ich drücke gleich die Daumen meiner Frau mit. Die wird mich bestimmt gleich dumm angucken, aber dann habe ich 4 Daumen.

Kommentar von HoniqMaus am 11. März 2009 19:31

Danke schön :) hehe! ja ich muss halt noch genau gucken, wie das alles ist. wegen dem Vertrag etc... naja aber lange kann ich eh nicht mehr arbeitn, also ich bin doch schon in der 16. ssw!!! :S und es ist sehr anstrengend:( naja,ich hoffe alles klappt. :)


wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 9. März 2009 19:41
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Du brauchst keine Angst zu haben!

Eine Erkundigung vorweg beim Arbeitsamt kann nicht schaden, damit du ganz sicher sein kannst und keine Fehler machst.

...und danach solltest du sehr schnell deinem Chef die Schwangerschaft mitteilen, da du schon in der 12. Woche bist.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:05

Muss sie nicht mitteilen.


LaMariposa
beantwortet von LaMariposa am 9. März 2009 19:35
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generell gilt in der Schwangerschaft ein absolutes Kündigungsverbot, ABER in der Probezeit widerrum kann der Arbeitgeber dir OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN KÜNDIGEN - das heißt du kannst ihm nicht beweisen, dass er dir aufgrund der Schwangerschaft gekündigt hätte!

Bei mir war die selbe Situation! Aber ich hab´s meiner Chefin gesagt, war zwar bisschen riskant aber ich habe meinen Job behalten!!

Am besten erkundigst du dich vorher mal beim Arbeitsgericht, die können dir dort sicher Auskunft geben!

Aber denk auch dran, du musst dem Arbeitgeber nicht sofort bescheid sagen,...denn bis zur 12. SSW besteht immer noch das Risiko eine Fehlgeburt zu haben! Natürlich bist du dann aber auch vom Mutterschutz her nicht geschützt, so lange er/sie es nicht weiß!

LG

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 19:39

''ABER in der Probezeit widerrum kann der Arbeitgeber dir OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN KÜNDIGEN''

  • Auch während der Probezeit gilt der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz § 9.
Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:29

hihi...nochmal...im Grunde richtig, aber nicht wenn die Probezeit endet, also die Länge im Vertrag angegeben ist, das ist dann keine Kündigung, die ist ja nicht erlaubt.

HonigMaus!!!!! Schreib bitte ob im Vertrag die Probezeit angegeben ist mit z.B. 6 Monaten und ob es anschließend in einen befristeten automatisch übergeht oder dann ein befristeter Vertrag kommen soll. Ich will das jetzt wissen. aaarrgghhh

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 20:58

''aber nicht wenn die Probezeit endet, also die Länge im Vertrag angegeben ist''

Da verwechselst du wohl was. Nämlich Befristung des Arbeitsvertrages und - logische - zeitliche Befristung der Probezeit. Der AG wird, wenn er den Arbeitsvertrag befristet (01.02.09 - 31.10.09. in dem Fall) nicht nochmal extra die darin enthaltene Probezeit als extra befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren.

Eine Probezeit ist nämlich was anderes als eine Befristung ''zur Erprobung'' nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm


Von mir aus kannst du jetzt hier weiter so tun, als ob ich keine Ahnung von Arbeitsrecht hätte. Ich habe keine Lust mehr weiter zu diskutieren.

Kommentar von 6ac7db65804c5f2a0bef1a45542d82b5smallLaMariposa am 9. März 2009 21:47

Ähm, ich hab doch garnichts gemacht schnief hab doch nur gesagt, wie es bei mir war und dass sie sich ggf. beim Arbeitsgericht erkundigen soll!! Sorry

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 23:21

Mein 2. Kommentar war auch für fasty2003 und nicht für dich LaMariposa. Aber wenn etwas so nicht stimmt, dann erlaube ich mir nun mal, zu schreiben dass es nicht stimmt oder/und zu schreiben wie es richtig ist, wenn ichs weiß. Das war nicht gegen dich persönlich gerichtet.


favori
beantwortet von favori am 9. März 2009 19:33
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ja und das auch noch ganz ohne grund. und wenn du die schwangerschaft verheimlichst kann er es sogar noch nach der probe zeit. weil du nichts gesagt hast. die können es manchmal ganz einfach drehen.


fibiell
beantwortet von fibiell am 9. März 2009 19:33
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Eigentlich nicht, aber man weiß ja nie, die haben immer ihre Tricks.


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 9. März 2009 19:32
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In der Probezeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 19:34

Bei Schwangerschaft kann der AG das eben nicht. http://www.buzer.de/gesetz/6816/a96849.htm

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 19:42

Sieh dir den Arbeitsvertrag an und über den Link auf der Seite unten steht Ausnahme. Vergleiche das mit deinem Vertrag.Der Mutterschutz gilt zwar auch in der Probezeit, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das hier ist die Aussage eines Anwaltes:

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 19:47

Was für eine bekloppte Seite hier, den Link konnte ich nicht einfügen. Füge den Link von Google ein, nimm den ersten ganz oben:

http://www.google.de/search?hl=de&q=k%C3%BCndigung+probezeit+schwanger+&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de


mvjb07
beantwortet von mvjb07 am 9. März 2009 19:30
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ich meine er kann wenn er nicht nett ist


GustavG
beantwortet von GustavG am 9. März 2009 19:30
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in der Probezeit kann er das, sag einfach nichts - erst wenn deine Probezeit vorbei ist!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 9. März 2009 19:31

@ GustavG - Pfui Teufel, was für ein mieser Charakter!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 19:33

''in der Probezeit kann er das''

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:02

Nochmal, informiere dich!! bei z.B. frag-einen-Anwalt.de, Es gibt Ausnahmen die dort nicht stehen. man man man...und warum Pfui...Gustav und ich stehen auf der Seite einer schwangeren Frau !!...Wenn sie schweigt, kann er nicht kündigen nach der Probezeit.


anonym
beantwortet von Luca0016657 am 9. März 2009 19:30
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McDonalds gibt's doch wie Sand am Meer, abgesehen davon glaube ich nein.


heialex
beantwortet von heialex am 9. März 2009 19:29
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In der Probezeit kann er kündigen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 19:30

Nein, kann er nicht.

Kommentar von Felixguido am 9. März 2009 19:39

Kann er nicht, wenn Mutterschutz zur Anwendung kommt!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:00

bitmap...Kann das nicht verstehen, informiere dich erst, das ist schon eine wichtige Sache. Wenn im Arbeitsvertrag die Probezeit mit z.B. 6 Monaten angegeben ist und danach ein befristeter Arbeitsvertrag folgt, sofern man übernommen wird, dann ist das eine Ausnahme. Dann kann einer schwangeren zum Ende der Probezeit gekündigt werden !! Endbefristete Probearbeitsverhältnisse nennt man das. Das ist der einzige Schutz, ein anderer kann sofort gekündigt werden. Diese Art der Probezeit ist auch bei uns so und ich kenne keinen wo das anders ist. Sie muss in den Arbeitsvertrag sehen ob da ein Ende der Probezeit angegeben ist.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 20:06

''bitmap...Kann das nicht verstehen''

Wie kommst du darauf? Was gibt es denn an ''Also bin seid 1.2.09 als Teilzeitkraft bei Mc Donalds befristet bis 31.10.09 beschäftigt.'' nicht zu verstehen? Oder daran, dass der befristete Vertrag auch noch eine Probezeit enthält? Während der gesamten Befristung besteht Kündigungsschutz, wenn sie schwanger ist. Warum sollte der AG in einem eh schon befristeten Vertrag die Probezeit nochmal extra befristen?

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:23

Sie schreibt ausdrücklich das sie in der Probezeit ist. Bleibt die Frage, ist die Länge der Probezeit angegeben ? Also das sie in 6 oder 3 Monaten endet?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 20:28

Die Länge der Probezeit ist doch völlig egal in dem Fall.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 9. März 2009 20:37

Ist sie nicht verdammt nochmal, geh endlich auf meinen Link und klick auf den ersten oben, da lies mal unten bei Ausnahme !! Tu das und dann will ich von die lesen was Du gesehen hast ;-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. März 2009 20:49

Was glaubst du wohl, was ich hier bereits um 19:55 Uhr verlinkt habe weiter oben?

Und ich frage hier nochmal: Was sagt denn der Anwalt hier -> http://kURL.de/exikuh anderes als ich?


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 9. März 2009 19:29
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