Frage von zkathi 09.05.2009

Kann ich fristlos gekündigt werden wenn ich trinkgeld behalte ?!

  • Antwort von gerhass 09.05.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Scheint mir ein Fall für den Anwalt zu sein, zumal der Vorwurf des Diebstahls ja doch schlimm ist. Ich würde an Deiner Stelle zum Anwalt gehen, eventuell Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn die Oberkellnerin behauptet, Du hättest es gestohlen, würde ich evtl. gegen sie Strafanzeige wegen übler Nachrede erstatten, falls die Behauptung nachweislich falsch ist. Wie ist es denn mit dem Trinkgeld geregelt? Rede mal mit dem Chef, damit die Sache aus der Welt geschafft wird.

  • Antwort von bitmap 09.05.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und nicht auf Ratschläge anonymer user hören, deren Qualifikation du nicht kennst.

    Sowas kann man als Orientierung in einfach gelagerten Fällen machen, aber hier gehts um einen schweren Vorwurf, der dich mehr als nur die [Ausbildungs?-]Stelle kosten kann.

  • Antwort von maiki01 09.05.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    die Behauptung es aus einem Geldbeutel gestohlen zu haben aus einem ´Safe zu dem Du keinen Zugriff hast ist schon dreist. Da würde ich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Das trinkgeld gehört dem, der es bekommt. Es sei denn, es gibt eine Regel, das das gesamte Trinkgeld aller in einen Topf kommt und gleichmäßig aufgeteilt wird

  • Antwort von LeLLide55 09.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kündigungsklage einreichen, Anzeige gegen diese Oberschnepfe einreichen, Schadensersatz sowohl vom Boss als auch Verleumdungsklage gegen dieses Miststück, die Abfindung dann kassieren und diesen Drecksladen nicht mehr betreten.

  • Antwort von Nachtflug 09.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sprich mit dem Chef. Es gibt sicher klare Trinkgeldregelungen. Wenn Du keinen Diebstahl begangen hast, hast Du auch nichts zu befürchten.

  • Antwort von lokaltrainer 11.05.2009

    Geh <b>SOFORT<b/> zur Beratungsstelle des Arbeitsgerichtes deines Bezirks (findest du im Internet) <b>und<b/> zum Arbeitsamt (wegen evtl. Leistungsbezug). Die beim Gericht können dir Auskunft geben und sagen, was du tun kannst bzw. musst.

    Versuch außerdem nochmal mit deinem Chef zu reden. Da du ja anscheinend noch in der Ausbildung bist, würde ich mich außerdem an die IHK (zuständig für Ausbildungsverhältnisse) wenden, damit du die Prüfung evtl. trotzdem mitschreiben kannst.

  • Antwort von Alp200 10.05.2009

    Das ist ja die falsche Frage, oder? Es geht doch nicht ums Trinkgeld an sich, sondern um einen Diebstahl. Auch wenn es nur aus Wut behauptet wird.

  • Antwort von IRENEBOA 09.05.2009

    Nein.

    Hier gibt es Informationen zur so genannten verhaltensbedingten Kündigung. Der Umstand dürfte bei dir zutreffen. Das Problem ist, dass die Oberkellnerin den Vorwurf des Diebstahls degegenüber dem Chef geäußert hat, ohne ihn jedoch belegen zu können. Der Chef müsste vor einer solchen Kündigung überhaupt auch erst einmal prüfen, ob der Verdacht überhaupt begründet war. Den Link findest du hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content0305_01.html

    Generell hat der Arbeitnehmer nicht das Recht, Trinkgeld einzubehalten. Das ist gesetzlich geregelt. Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wird dort aufgeführt, dass du Trinkgelder an deine/n Vorgesetzten abzuliefern hast, also in diesem Falle die Oberkellnerin? Hattest du dort wegen Trinkgeldern schon einmal eine Abmahnung? Atme erst einmal tief durch und dann mach dich schlau. Es gibt in den meisten Städten eine kostenlose Rechtsberatung über die Verbraucherzentrale. Gehe dort hin und lass dich beraten. Schreib dir vorher den Vorgang so detailliert und so ehrlich wie möglich auf, damit du auch in drei Wochen noch genau weißt, wie was abgelaufen ist. Wenn du dich an die Namen der Gäste erinnern kannst, umso besser ...

    Als Nächstes kommt natürlich die Frage, ob du überhaupt noch dort arbeiten willst, nachdem du von der Oberkellnerin regelrecht verleumdet worden bist und der Chef dir noch nicht einmal eine Stellungnahme ermöglicht hat. Hinzu kommt ja auch, dass du bei einer unbegründeten Kündigung wegen vermeintlichen Diebstahls es künftig schwer haben wirst, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Und spätestens dagegen würde ich mich wehren, und zwar ganz massiv. Wenn die Oberkellnerin so unterwegs ist, dass sie auf die ihr ohnehin nicht zustehenden 10 Euro nicht verzichten kann - bitte. Aber deine Chancen auf diese Art zu zerstören ist einfach unfair, wenn dieser Vorwurf haltlos ist. Lass dir das nicht gefallen. Wenn man Mist gebaut hat, ist es nur recht und billig, dafür zu Rechenschaft gezogen zu werden. Aber wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen, ist eine fristlose Kündigung haltlos und kann als Schuss nach hinten für den Chef und seinen Betrieb losgehen. Nur Mut!

  • Antwort von penthesileia 09.05.2009

    Aus dem Gedächtnis und ohne Anspruch auf Richtigkeit:

    Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer schon dann fristlos kündigen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer sich des Diebstahls schuldig gemacht hat.

    In dem Fall ging es allerdings um Firmeneigentum, nicht um das eines anderen Arbeitnehmers. Die Grundlage allerdings war, dass das Vertrauensverhältnis schon durch den begründeten Verdacht ausreichend geschädigt sei.

    Einfach wird das für dich wohl nicht.

  • Antwort von nairda 09.05.2009

    10€ trinkgeld und die mein du hättest sie aus nem safegestolen? ich würd mich nicht damit abfinden. geh zum chef, fells dus noch nicht gemacht hast, oder vor gericht. SOWAS dürfen die nähmlich nicht ohne zu prüfen ob du es gestolen hast, oder war dass noch während der kündigungsfrist wo die dich einfach entlassen können?

  • Antwort von Kolibri 09.05.2009

    Hier steht Aussage gegen Aussage! Versuch es dem Chef zu erklären. Noch besser wäre natürlich, Du hättest eine Stellungnahme der betreffenden Gäste - kommen die evtl. öfter?

  • Antwort von melone777 09.05.2009

    Äääähh,Nein?

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