gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Kann ich fristlos ausziehen

gefragt von Sabrina2786 am 20.04.2008 um 19:01 Uhr

Hallo zusammen, ich habe meine Wohnung zum 30.06.2008 gekündigt. Nun ist meine vermieterin mit einem Handwerker gekommen und hat uns das ganze Badezim mer raus gerissen. ich habe einen 17 monate alten Sohn. Einleben ohne Badezimmer ist doch gar nicht möglich wir können nur noch die Toilette benutzen. Zudem sind wir ein TAg nach hause gekommen und sie Stand mit einer Familie in meiner Wohnung und hat eine besichtigung der ganzen Wohnung gemacht. Ich möchte jetzt am liebsten morgen schon ausziehen., kann ich das so einfach?Wäre dankbar für tipps. Gruß Sabrina


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Mietrecht (897)
12S (1)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 20. April 2008 19:03
7x
Thumb_up

Morgen sofort zum zuständigen Mieterverein.

Du wirst positiv überrascht sein, was da alles "für dich drin" ist.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 20. April 2008 19:05

Wollte ich auch vorschlagen, DH!

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 20. April 2008 19:08

DH! Seh ich auch so! Der würde ich was husten! Vor allem mit Baby! Und meine Privatsphäre ist auch verletzt damit!


franzeule
beantwortet von franzeule am 20. April 2008 19:04
4x
Thumb_up

Du hast zum 30.06.gekündigt, dann ist es bis zu dem datum auch noch DEINE Wohnung. Dein Vermieter muss jeden Besuchstermin mit dir absprechen. Wende dich an den Mieterschutzbund oder Anwalt.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. April 2008 19:08
2x
Thumb_up

Der Vertrag ist ja bereits fristengerecht geündigt und insofern weiterhin gültig. Daher kein Grund zum Fristlosen Auszug. Ist die Wohnung jedoch unbewohnbar, muss der -Vermieter unverzüglich für Ersatz sorge oder zumindest die Kosten einer geleichwertigen Unterkunft bezahlen. Sag das der Vermieterin. Ohne Dein Wissen und Zustimmung darf niemand Fremdes (Notfälle ausgenmmen) in deine Wohnung rein, weder Vermieter noch Handwerker oder Polizei.


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 20. April 2008 19:03
1x
Thumb_up

Du wusstest nichts davon, dass sie euch das Bad rausreissen? Solange ihr in der Wohnung wohnt, kann man das nicht ohne weiteres machen. ich bin verwirrt

Kommentar von DrSeltsam am 20. April 2008 19:07

Doch. Vermieter "können" das. Manche machen noch ganz andere Sachen.

Stichwort "Entmietungsterror".

Kommentar von Ad653389eb06bb327715c3404396b1fbsmallDebbie2311 am 20. April 2008 19:08

Mein Vermieter darf OHNE mein Einverständnis in meine Wohnung? Das is mir neu...

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 20. April 2008 19:13

Dürfen darf er nicht - aber es gibt solche Subjekte die meinen sie hätten das Recht dazu. Ein Gang zum Anwalt belehrt sie dann meist eines besseren.

Kommentar von DrSeltsam am 20. April 2008 19:18

Wer hatte denn etwas von dürfen gesagt? Manche tun es einfach ...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. April 2008 19:08

DH!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. April 2008 19:03
0x
Thumb_up

können kannst du das ohne weiteres, nur musst du leider die Miete bis zum korrekten Ablauf bezahlen..

dabei spielt es keine Rolle, das deine Vermieterin sich rechtlich gesehen arg daneben benommen hat, denn sie hat kein Recht ohne dich in die Wohnung einzudringen..




Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. April 2008 19:10

Der erste Satz ist korrekt. Das weitere sehe ich doch anders. Die Vermieterin Muss für Ersatz sorgen und das unbefugte Betreten der Wohnung kann man u.U. zur Anzeige bringen.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 20. April 2008 19:12

was ich absolut nicht in Abrede stelle..ich wollte nur nicht soweit ausholen @ Indy

Kommentar von Simple_avatar9smallRabbicook am 20. April 2008 20:43

Ein nichtvorhandenes Bad rechtfertigt AUF JEDEN FALL eine Mietminderung (evtl sogar 100%) da die Wohnung ohne Bad nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.


anonym
beantwortet von Sabrina2786 am 20. April 2008 19:08
0x
Thumb_up

Sie hat mir gesagt das sie das bad machen Lässt und es aber nur 3 tage dauert. Die sind um und es ist niecht einmal die hälfte fertig. und die badewanne kommt auch erst im 2 woochen

Kommentar von DrSeltsam am 20. April 2008 19:20

Hat sie diese bauliche Maßnahme mit den erforderlichen, zeitlichen Voraluf angemeldet und hast du dem zugestimmt?

Letzteres sollte mich wundern, weil man das gewöhnlich macht, wenn die Wohnung leer ist und du sowieso bald ausziehst.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 20. April 2008 19:08
0x
Thumb_up

Wende dich an den Mieterschutz, die können dir helfen. So was ist nicht zumutbar.


Baiana
beantwortet von Baiana am 20. April 2008 19:34
0x
Thumb_up

Wende Dich an den Mieterschutzbund. Wenn Dein Vermieter nicht fristgerecht (Monate vorher, soweit ich weiß) angekündigt hat, dass er das Bad rausreißen lassen will, dann muss er es zurückbauen.

Außerdem kannst Du beim Mietverein mal vorsichtig schauen, was denn in der Sache mit dem Thema "Hausfriedensbruch" zu denken ist.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 20. April 2008 20:45
0x
Thumb_up

Wie kann es sein, dass die Vermieterin ohne Dein Wissen in Deiner Wohnung steht, wenn Du nach Hause kommst? Wenn Sie dazu weder Erlaubnis noch Schlüssel von Dir hat, ist das Hausfriedensbruch. Wegen dem unbrauchbaren Bad kannst Du die Miete mindern (lass Dich dazu vom Mieterbund oder Verbraucherzentrale beraten), wegen dem Hausfriedensbruch würde ich einen Anzeige machen. Du könntest natürlich von einer Anzeige absehen, wenn Sie Dir im Gegenzug schriftlich die fristlose Kündigung der Wohnung bestätigt.


anonym
beantwortet von kunni am 21. April 2008 09:42
0x
Thumb_up

a) Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet dies anzumelden

b) Wie kommt der Vermieter od. der beauftragte Handwerker in Deine Wohnung

Mietminderung bezw. keine Miete mehr bezahlen. Vermieter u. Handwerker auf Einbruch / Hausfriedensbruch verklagen.

Schadenersatzklage machen möglicherweise ins Hotel ziehen - hier gibt es bereits entsprechende Rechtsprechnung.

Gehe schleunigst zu deinem RA bezw. Mieterschutzbund. Gib Gummi.

kunni99




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.