Hallo zusammen, ich habe meine Wohnung zum 30.06.2008 gekündigt. Nun ist meine vermieterin mit einem Handwerker gekommen und hat uns das ganze Badezim mer raus gerissen. ich habe einen 17 monate alten Sohn. Einleben ohne Badezimmer ist doch gar nicht möglich wir können nur noch die Toilette benutzen. Zudem sind wir ein TAg nach hause gekommen und sie Stand mit einer Familie in meiner Wohnung und hat eine besichtigung der ganzen Wohnung gemacht. Ich möchte jetzt am liebsten morgen schon ausziehen., kann ich das so einfach?Wäre dankbar für tipps. Gruß Sabrina
Morgen sofort zum zuständigen Mieterverein.
Du wirst positiv überrascht sein, was da alles "für dich drin" ist.

Du hast zum 30.06.gekündigt, dann ist es bis zu dem datum auch noch DEINE Wohnung. Dein Vermieter muss jeden Besuchstermin mit dir absprechen. Wende dich an den Mieterschutzbund oder Anwalt.

Der Vertrag ist ja bereits fristengerecht geündigt und insofern weiterhin gültig. Daher kein Grund zum Fristlosen Auszug. Ist die Wohnung jedoch unbewohnbar, muss der -Vermieter unverzüglich für Ersatz sorge oder zumindest die Kosten einer geleichwertigen Unterkunft bezahlen. Sag das der Vermieterin. Ohne Dein Wissen und Zustimmung darf niemand Fremdes (Notfälle ausgenmmen) in deine Wohnung rein, weder Vermieter noch Handwerker oder Polizei.

Du wusstest nichts davon, dass sie euch das Bad rausreissen? Solange ihr in der Wohnung wohnt, kann man das nicht ohne weiteres machen. ich bin verwirrt
Doch. Vermieter "können" das. Manche machen noch ganz andere Sachen.
Stichwort "Entmietungsterror".
Debbie2311 am 20. April 2008 19:08 Mein Vermieter darf OHNE mein Einverständnis in meine Wohnung? Das is mir neu...
Wenne am 20. April 2008 19:13 Dürfen darf er nicht - aber es gibt solche Subjekte die meinen sie hätten das Recht dazu. Ein Gang zum Anwalt belehrt sie dann meist eines besseren.
Wer hatte denn etwas von dürfen gesagt? Manche tun es einfach ...
Indy72 am 20. April 2008 19:08 DH!

können kannst du das ohne weiteres, nur musst du leider die Miete bis zum korrekten Ablauf bezahlen..
dabei spielt es keine Rolle, das deine Vermieterin sich rechtlich gesehen arg daneben benommen hat, denn sie hat kein Recht ohne dich in die Wohnung einzudringen..
Indy72 am 20. April 2008 19:10 Der erste Satz ist korrekt. Das weitere sehe ich doch anders. Die Vermieterin Muss für Ersatz sorgen und das unbefugte Betreten der Wohnung kann man u.U. zur Anzeige bringen.
andreas48 am 20. April 2008 19:12 was ich absolut nicht in Abrede stelle..ich wollte nur nicht soweit ausholen @ Indy
Ein nichtvorhandenes Bad rechtfertigt AUF JEDEN FALL eine Mietminderung (evtl sogar 100%) da die Wohnung ohne Bad nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
Sie hat mir gesagt das sie das bad machen Lässt und es aber nur 3 tage dauert. Die sind um und es ist niecht einmal die hälfte fertig. und die badewanne kommt auch erst im 2 woochen
Hat sie diese bauliche Maßnahme mit den erforderlichen, zeitlichen Voraluf angemeldet und hast du dem zugestimmt?
Letzteres sollte mich wundern, weil man das gewöhnlich macht, wenn die Wohnung leer ist und du sowieso bald ausziehst.

Wende dich an den Mieterschutz, die können dir helfen. So was ist nicht zumutbar.

Wende Dich an den Mieterschutzbund. Wenn Dein Vermieter nicht fristgerecht (Monate vorher, soweit ich weiß) angekündigt hat, dass er das Bad rausreißen lassen will, dann muss er es zurückbauen.
Außerdem kannst Du beim Mietverein mal vorsichtig schauen, was denn in der Sache mit dem Thema "Hausfriedensbruch" zu denken ist.

Wie kann es sein, dass die Vermieterin ohne Dein Wissen in Deiner Wohnung steht, wenn Du nach Hause kommst? Wenn Sie dazu weder Erlaubnis noch Schlüssel von Dir hat, ist das Hausfriedensbruch. Wegen dem unbrauchbaren Bad kannst Du die Miete mindern (lass Dich dazu vom Mieterbund oder Verbraucherzentrale beraten), wegen dem Hausfriedensbruch würde ich einen Anzeige machen. Du könntest natürlich von einer Anzeige absehen, wenn Sie Dir im Gegenzug schriftlich die fristlose Kündigung der Wohnung bestätigt.
a) Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet dies anzumelden
b) Wie kommt der Vermieter od. der beauftragte Handwerker in Deine Wohnung
Mietminderung bezw. keine Miete mehr bezahlen. Vermieter u. Handwerker auf Einbruch / Hausfriedensbruch verklagen.
Schadenersatzklage machen möglicherweise ins Hotel ziehen - hier gibt es bereits entsprechende Rechtsprechnung.
Gehe schleunigst zu deinem RA bezw. Mieterschutzbund. Gib Gummi.
kunni99
Wollte ich auch vorschlagen, DH!
DH! Seh ich auch so! Der würde ich was husten! Vor allem mit Baby! Und meine Privatsphäre ist auch verletzt damit!