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Kann ich Fahrtkosten zum Lehrinstitut als Werbungskosten absetzen?

gefragt von sandplatzgott am 30.07.2008 um 9:26 Uhr

Kann ich als Arbeitnehmer die Fahrtkosten zum Lehrinstitut als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn ich zu einer Fortbildungsmaßnahme teilnehme? Ich überlege momentan mit dem Zug oder Auto zu fahren. In welcher Höhe werden gegenfalls die Fahrtkosten erstattet?


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Reply


anonym
beantwortet von dominik73 am 30. Juli 2008 09:28
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ja, das sollte möglich sein. schließlich kannst du als arbeitnehmer theoretisch alles absetzen was damit zu tun hat wie du zum arbeitsplatz gelangst.


Ioooo
beantwortet von Ioooo am 30. Juli 2008 10:07
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Alles, was nicht vom Arbeitgebererstattet wird, kann abgesetzt werden.

mehr: www.klicktipps.de/einkommensteuer_bildung.php


anonym
beantwortet von katjals am 31. Juli 2008 09:32
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Man kann auf jeden Fall die Entfernungspauschale ansetzen. Und da es wie eine Dienstreise behandelt wird, wenn die Entfernung mehr als 30 km beträgt, auch ohne die Kürzung um die ersten 20 km. Auch an die Verpflegungskosten denken.


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