Im Herbst habe ich große Probleme, mit dem Laubeinfall vom Nachbargrundstück fertig zu werden. Ich bin bestimmt zwei Stunden in der Woche nur damit beschäftigt, das Laub meines Nachbarn von meinem Grundstück zu kehren. Kann ich dafür eine Entschädigung verlangen oder gar einen Baumschnitt?
mit dem Laub wirst du wohl oder übel leben müssen. Rückschnitt der Äste nur wenn diese auf dein Grundstück rüberreichen.
Nein. Allenfalls kannst Du - entsprechende Beeinträchtigung vorausgesetzt - einen Rückschnitt verlangen, wenn Teile von Bäumen etc. weit über die Grundstücksgrenze z.B. in Deinen Garten hineinragen, aber herabfallendes und auf Deinem Grund verwehtes Laub ist hinzunehmen.
Auf Deinem Gundstück ist gar kein Baum? Dann schmeiss den Scheiß doch einfach wieder rüber...ich hab nichts gesehen...