Hatte letzte Woche einen Termin zur Grundstücksbesichtigung. Empfinde den Preis der Maklercourtage im Verhältnis zum Grundstückspreis zu hoch. Nach Belesen im Netz sollte der geforderte Betrag zwischen 3 und 7% vom Grundstückspreis liegen (falls ich richtige Seiten gefunden habe), der gute Mann liegt bei 14%...zu meiner Schande habe ich eben erst gelesen, das wenn man die Dienste mit weiteren Beauftragungen in Anspruch nimmt, schon ein Vertrag zustande gekommen ist??? Er sollte für uns beim Verkäufer -der in einem nachfragen, ob wir den Kauf auf nächstes Jahr Frühjahr verschieben können. Die Grundstücke stehen allerdings schon seit Ende 2006 im Netz und unserem Verlangen wurde statt gegeben.

Idee:
Mach Makler und Verkaüfer klar, dass Du für Makler und Grunstück zusammen maximal xx.xxx€ zahlst.
Dann sollen die das mitenander regeln, und Du wartest, bis sie Dir Beide was schriftliches dazu vorlegen.
Der Makler nimmt am Schluss lieber weniger als ganix.
eine Maklerprovision ist erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag unterschrieben wird. unterschreibst du den Vertrag nicht, mußt du auch keine Maklerprovison bezahlen
DatSchoof hat schon wieder, aber nur teilweise recht. Lustig wie ? Ich würde den Verkäufer ansprechen, soweit bekannt. Das kann man auch beim Grundbuchamt erfragen und bekommt bei berechtigtem Interesse (Kauf) auch Auskunft. So der Verkäufer mitspielt, entzieht er dem Makler den Auftrag und wenn der Maklervertrag nicht zeitlich gebunden ist, geht das ohne einen Grund benennen zu müssen. Allerdings ist da eine Frist zu waren, in welcher der Makler noch Schutz hat. Diese Frist ist mir momentan nicht geläufig. Zumal ja die Verkaufsabsicht schon seit längerem ohne Erfolg besteht dürfte Zeit auch keine Rolle spielen. Man kann das alles notariell z.B. durch Kauf- Verkaufsabsicht machen. Der Notar steht unter Verschwiegenheitspflicht. Nur wenn "der" Makler davon zu früh Kenntnis erlangt, wird die Courtage ggf. oder u.U. trotzdem fällig. Diese Geschichte liegt in einer Grauzone.
hallo und danke, schön man kennt sich hier wohl...werde reden müssen. lg nine25

Hast Du denn schon weitere Dienste in Anspruch genommen?
Ein Maklervertrag kommt durch schlüssiges Verhalten erst dann zu Stande, wenn dem Kunden die eindeutige Provisionsforderung des Maklers bekannt ist und er daraufhin in diesem Wissen weiter dessen Dienste in Anspruch nimmt, so dass dieses Verhalten als konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines Maklervertrags gewertet werden kann.
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2006 - 14 U 205/05

14 % Courtage sind Wucher..gehe mal zum RDM bzw. einer anderen gleichwertigen Vereinigung und hole dir dort Rat.
könte es evt. auch sein, das es hieß Courtage plus Mwst 19 %..dann wäre das nämlich korekt

Tja da kannst Du blöderweise nix machen. Die Maklercourtage ist nicht geregelt, wenn er 14% nimmt und Du sie bezahlen willst, dann ist das eben so. Du kannst natürlich sagen, dass es Dir zu teuer ist und kaufst deswegen das Grundstück nicht. Was allerdings richtig ist, der Makler kann jetzt wo Du mit ihm in Kontakt gestanden hast die Courtage einklagen, solltest Du Dich an ihm vorbei mit dem Käufer einigen wollen. Da gibt es zwar auch Mittel und Wege, die sind aber eben nicht erlaubt. Einzige Möglichkeit, die Du hast, gerade wo das Grundstück schon so lange im Verkauf steht, verhandeln. Versuch den Preis oder die Courtage zu drücken, besser direkt beides. Kleiner Tipp, Du kannst beim Makler ein geringeres Eigenkapital anführen, denn aus dem Eigenkapital bezahlst Du die Courtage und wenn Du das Eigenkapital nicht mehr hast klappt vielleicht die Finanzierung nicht und Du kannst gar nicht kaufen.
hallo erstmal danke für die schnelle reaktion...von bezahlen wollen kann doch hier überhaupt nicht die rede sein, oder???!!! werde noch mal reden müssen...lg nine25
DatSchoof am 4. Juli 2008 13:26 Naja es kann ja sein, dass das Grundstück so gut ist, dass Du es unbedingt haben willst und das der Kaufpreis zzgl. der Courtage es Dir wert ist. Dann ist es letztlich auch egal, wem Du das Geld gibst. Wenn es Dir natürlich zu teuer ist, dann hilft Dir nur verhandeln. Wenn Du weitere Tipps haben willst, einfach anschreiben.