ritzelm am 27.10.2006 um 13:52 Uhr
Ich habe einen Zeitmietvertrag, der noch bis August nächsten Jahres läuft. Nun ist das Haus neben meinem Schlafzimmer seit 6 Monaten eie Baustelle, auf der morgens um 7:00 die Presslufthämmer starten. Kann ich aus einem solchen Grund meinen Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen?

Hier keine Rechtsauskunft mit Gewährleistung,aber ich meine nicht, dass das ein Kündigungsgrund ist. Nur die Miete kann man in solchen Fällen mindern. Es kommt auf den wachsweichen Begriff der Zumutbarkeit an. Darüber läßt sich streiten. Wenn die Miete nach Absprache mit dem Vermieter gemindert wird, dann kann sich der Vermieter wieder beim bauenden Nachbar schadlos halten.

Ob es hier wirklich eine Mietminderung geben könnte?
Ich habe da meine Zweifel, solange die Baustelle nicht vom Vermieter zu verantworten ist.