Wenn ich an der VHS einen Fortbildungskurs (z.B. Sprache, Computer usw.) belege, kann ich den dann in meiner Steuererklärung geltend machen? Wenn ja als was und in welcher Höhe?
Soweit ich weiß ist es so: Steuerlich wird zwischen Aus- und Fortbildung unterschieden. Eine Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. Dann können die Fortbildungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ich würde es in jedem Fall probieren. Ich hab mal einen Kurs als Vorbereitung für eine selbständige Nebentätigkeit besucht. Hat das FA problemlos anerkannt.

Bei Kursen bzgl. Sprache, Computer hätte ich keine bedenken, dass als Fortbildung zur Erwebssicherung anzusetzen. Sprich Werbungskosten.

Ich habe ein BWL-Abend-Studium absolviert, was absolut nichts mit meinem Beruf zu tun hatte - anerkannt wurde es zu 100%.