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Kann ich einen VHS-Kurs in meiner Steuererklärung ansetzen?

gefragt von daddyoftwo am 18.07.2007 um 21:18 Uhr

Wenn ich an der VHS einen Fortbildungskurs (z.B. Sprache, Computer usw.) belege, kann ich den dann in meiner Steuererklärung geltend machen? Wenn ja als was und in welcher Höhe?


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anonym
beantwortet von libelle am 18. Juli 2007 21:25
2x
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Soweit ich weiß ist es so: Steuerlich wird zwischen Aus- und Fortbildung unterschieden. Eine Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. Dann können die Fortbildungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 18. Juli 2007 21:40
1x
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Ich würde es in jedem Fall probieren. Ich hab mal einen Kurs als Vorbereitung für eine selbständige Nebentätigkeit besucht. Hat das FA problemlos anerkannt.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 18. Juli 2007 22:50
1x
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Bei Kursen bzgl. Sprache, Computer hätte ich keine bedenken, dass als Fortbildung zur Erwebssicherung anzusetzen. Sprich Werbungskosten.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 19. Juli 2007 08:54
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Ich habe ein BWL-Abend-Studium absolviert, was absolut nichts mit meinem Beruf zu tun hatte - anerkannt wurde es zu 100%.


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