Ich habe vor einiger Zeit einem sehr guten Freund eine hohe Summe im 5-stelligen Bereich geliehen. Natürlich habe ich dazu einen Schrieb aufgesetzt, der besagt das er mir das Geld bis zu einem bestimmten Datum zurückzuzahlen hat. Dies ist bis heute nicht eingetreten und nun bin ich unschlüssig ob dieser Schrieb vor Gericht bestand hat. Ausserdem ist da natürlich die Moral: Nach vielen Gesprächen hat er mir gestanden, dass er das Geld nicht zurückzahlen KANN. Hat jemand vielleicht einen Tip, wie man sich einigen könnte?
Wie wäre es wenn ihr euch auf eine Ratenzahlung einigt oder vlt kann er seine Schulden bei dir ja auch abarbeiten. Wenn's ein guter Freund ist!
Wenn ihr beide das Schreiben unterschrieben habt ist es rechtsgültig. Eine Einigung kann wohl nur über eine Ratenzahlung funktionieren. Frag ihn was er monatlich zurückzahlen kann. Wäre ja auch schade um eine Freundschaft. Aber bei Geld hört diese ja bekanntlich oft auf, deshalb besser in Zukunft Freunden kein Geld mehr leihen. ;-) Viel Erfolg
Hi ich würde dir davon abraten einen Anwalt zu nehmen, da gibst du nur weiteres Geld aus. Wo nichts ist, kann dir auch kein Anwalt Geld beschaffen. Versuche vielmehr mit deinem Freund (?) eine Ratenzahlung zu vereinbaren und hoffe darauf, dass er zu mehr Geld kommt. unbefriedigend ist mir schon klar, aber mehr kann man nicht machen. Gruss
Ich entnehme euren Antworten jetzt: Warten bis er einen Job hat , bevor ich rechtliche Schritte einleite, weil ich sonst zu den offenen Schulden auch noch auf den Gerichtskosten sitzen bleibe UND es im endeffekt eh nix bringen wird?!
So sehe ich das zumindest, du kannst dich aber sicher erstmal von einem Anwalt beraten lassen. Ich wünsche dir, dass du dein Geld wiederbekommst.
aurata am 12. Oktober 2009 15:11 Das hast du richtig erkannt. Und um sicher zu gehen, stelle deine Frage nochmal im Forum für Recht (am besten unter "Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung"):
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=64&sid=753d4419b9d7165c6af0f8068d5362d4
dort werden die Fragen von Anwälten beantwortet, das dann doch noch etwas "griffiger", als hier ;-). Viel Glück!
OffTopic: ...ich sehe aus deinen Antworten, dass du noch nicht weißt, dass man sich hier nicht selbst antworten sollte (nicht darf), sondern Kommentare auf die gegebenen Antworten schreiben soll.
Die Funktion "Antwort kommentieren", steht unter jeder Antwort - da solltest du drauf klicken, wenn du ein Kommentar dazu machen möchtest.
Kaum einer vermutet, dass deine Kommentare so weit unten stehen und als Antwort auf deine Frage zu finden sind... das mal als freundlicher Hinweis...
vielen Dank an euch, habt mir sehr weitergeholfen!!
ÜBER 900 € ???? NA DANN IST ER JA SCHÖN AUS DEM SCHUTER.... blödes archlch....ich koche gerade! So war mir das nie bewusst!
Es gibt halt Pfändungsfreigrenzen. Glaubst der er wusste vorher, dass er seinen Job verliert und hat es mit Absicht gemacht?
aurata am 12. Oktober 2009 14:46 Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat.
Um ehrlich bzu sein , werde ich ihm bei NIX mehr helfen. Ich finde es unmöglich...ich bin so sauer das es mir sogar egal wäre wenn man ihm sein gesamtes Geld zum Leben wegnehmen würde, dann soll er halt putzen gehen oder sinst was, aber ICH mache immer mehr Schulden, weil ich seit einem Jahr auf meine verdammtes Geld warte...beschissene Rechtslage
Tja, es gibt halt diesen Selbstbehalt. Wenn er alleine ist, stehen im pfändungsfrei ein bisschen über 900€ monatlich zu. Du kannst dein Geld ja einklagen aber das wird dich auch ne Menge kosten und ob'S was bringt??????
Kann man seine Eltern zur Verantwortung ziehen? Die haben nämlich Geld auf der hohen Kante...
Seine Eltern? Wie kommst du darauf? Haben sie den Vertrag mitunterzeichnet?
Ich weiß,dass er mir seinem AG gerade so über die Runden kommt. Da kann er vielleicht höchstens 50 euro im Monat abdrücken...aber das wird ja dann eine Endlosgeschichte bei einem 5-stelloigen Betrag...
Ja aber so bekommst du wenigstens ein Teil deines Geldes wieder. Und wenn er nen neuen Job hat, könnt ihr ja höhere Raten vereinbaren.
aurata am 12. Oktober 2009 13:31 Besser 50 E im Monat, als nichts. Oder schwebt dir eine andere Lösung vor? Wenn er tatsächlich mittellos ist, sehe ich keine andere Möglichkeit. Noch nicht mal die 50E muss er dir geben, aber wenn er sich dazu bereit erklärt, wäre das erstmal ein Kompromiss zu der Nulllösung. Wie schon SchnuBee sagte: man darf Geld, das man zum Leben braucht nicht verleihen. Denn so was kommt von so was... aber hinterher ist man immer klüger... Vielleicht kannst du ihm bei der Arbeitssuche helfen?

Du startest das Ganze am besten mit einem Mahnbescheid. Die kannst Du online machen z.B. www.online-mahnantrag.de
Wenn Du dann einen Titel hast, kannst Du es bis zur Pfändung seinen Gehaltes (nach Selbstbehalt) treiben.

Du startest das Ganze am besten mit einem Mahnbescheid. Die kannst Du online machen z.B. www.online-mahnantrag.de
Wenn Du dann einen Titel hast, kannst Du es bis zur Pfändung seinen Gehaltes (nach Selbstbehalt) treiben.

Wenn er es wirklich nicht kann, hast du schlechte Karten. Eine Möglichkeit wäre: Zuerst Gespräch suchen, bezahlbare Raten anbieten (die Abmachung schriftlich aufsetzen, unterschreiben lassen). Wenn das nicht klappt, dann rechtliche Hilfe suchen.
Danke für den Denkanstoß: Nein ! Er hat vor geraumer Zeit ( Das war natürlich NACHDEM ich ihm das Geld geliehen habe!) im Zuge der Finanzkriese seinen Job verloren und bezieht nun AG2...Was ist , wenn er das Geld nicht zurückzahlen KANN , da wird ja auch keine Gerichtsverhandlung etwas dran ändern. Versteht ihr ?! Mir geht es nicht um seine Verurteilung sondern um mein Geld, denn langsam gehe ich auf dem Zahnmfleisch, es fehlt halt vornr und hinten...
Oje, das hört sich nicht gut an. Wenn er dauerhaft ALG2 bekommt, hast du schlechte Karten.. Beim nächsten mal solltest du das Geld, das du selbst zum Leben brauchst nicht verleihen ...
Du kannst natürlich trotzdem vor Gericht gehen und einen Titel gegen ihn erwirken aber wenn er nicht zahlen kann,bringt das nicht wirklich viel. Möglicherweise findet er ja einen Job auf Zuverdienstbasis und das Geld kann er dir ja dann geben.
aurata am 12. Oktober 2009 13:24 Uff! Dann bleibt es nur zu hoffen, dass er ganz bald eine Arbeit bekommt.
Mit ALG2 hast du keine Chancen nur ein Cent zu sehen - er ist nun zahlungsunfähig und jegliche Bemühungen deinerseits (Anwalt, Gericht) erhöhen DEINE Ausgaben, denn ER kann es nicht bezahlen.
Blöde Sache das!

ganz ehrlich da hört bei mir die Moral auf,jetzt einfach sagen ich kann es nicht zurück zahlen,nimm einen Anwalt

Wenn der Schrieb alles richtig aufführt (Datum, Datum der Geldübergabe, Unterschriften, Name von dir und dem Gläubiger, Summe, Tilgung und Ende des Kredites), dann ist das durchaus ein starkes Druckmittel, welches du gegen ihn gerichtlich anwenden kannst.
klar wenn er in den schreiben namentlich genannt ist und er eigenhändig unterschrieben hat kannst du damit zum anwalt und klagen
Du kannst es einklagen, weil Du ja einen unterschriebenen "Wisch" von ihm hast. Einigen könnte man sich auf einen "Vergleich", aber da stehst Du doof da.
Welche Moral? Wer sich Geld leiht, sollt sich vorher überlegen ob er es zurückzahlen kann! Wende dich am besten an einen Anwalt.