Aemmie am 22.10.2008 um 10:00 Uhr
habe gelesen, am muß nicht immer gleich ins Vereinsregister eingetragen werden, wenn man einen Verein gründet, wo stehen die genauen Unterschiede erklärt und die rechtliche Grundlagen sowie die unterschiedlichsten Vereinsgründungsformen
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Das Vereinsrecht ist in DE im BGB geregelt. » http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht
Die Bezeichnung Verein ist gesetzlich nicht geschützt. Du kannst schon mit zwei Mitglieder ein Verein betreiben. Für einen eingetragenen Verein (eV) sind jedoch mindestens sieben Mitglieder bindend.
hallo.ja das würde mich auch mal interessiren.hat jemand ahnung? gruss
In der Schweiz benötigst du 3 Mitglieder; eine Registration wird nicht verlangt.