Ich würde meinen Riestervertrag gerne so einsetzen, geht das?
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Du hast die Möglichkeit, einen Vertrag mit Riesterförderung für die Finanzierung abzuschließen. Den alten Vertrag kannst Du beitragsfrei stellen und das Altersvorsrogeguthaben auf den neuen Vertrag übertragen.

>>> Gefördert werden selbstgenutzte Immobilien bei Anschaffung nach 2007 <<<
Wenn das Eigentum nach dem 31.12.07 angeschafft oder fertiggestellt wurde : Ja. Die Riester-Zulagen können dann für die Tilgung eines Immobilien-Darlehens verwendet werden.
http://www.ratgebershop-vzhessen.de/media/LeseprobeDieBaufinanzierung.pdf
Siam1 am 8. November 2009 04:15 > Sie kommt verspätet, aber kommt: die neue Eigenheimförderung. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, kann dafür künftig sein auf einem Riester-Vertrag angespartes Vermögen als Eigenkapital verwenden. Außerdem erhalten Wohneigentümer für die Tilgung ihres Darlehens die gleichen Zulagen und Steuer- vorteile wie für einen klassischen Riester-Sparvertrag. Dies hat der Bundestag nach jahrelangem Tauziehen beschlossen. Die neue Förderung ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Eigentümer müssen Haus oder Wohnung selbst nutzen und dort ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Die Immobilie muss außerdem in Deutschland liegen. Zulagen und Steuervorteile gibt es nur für Darlehen, die der Eigentümer für eine Immobilie auf- nimmt, die er nach 2007 angeschafft oder fertiggestellt hat. Das Darlehen ist spätestens bis zum 68. Lebensjahr zurückzuzahlen. Und der Darlehensvertrag muss wie jeder andere Riester-Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zertifiziert sein. Neu gefördert werden Hypothekendarlehen, Bausparverträge und Kombikredite aus einem Bauspar- vertrag und einem tilgungsfreien Darlehen. Tilgungsleistungen und Bausparbeiträge fördert der Staat genauso wie Einzahlungen auf einen klassischen Riester-Sparvertrag.<
Siam1 am 8. November 2009 04:19 >>> Mit Riester ins Eigenheim. Staatliche Altersvorsorge erweitert .<<<
Riester-Verträge gab es bisher nur für eine zusätzliche Rente im Alter. Jetzt kann die staatlich geförderte Altersvorsorge auch für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder den Kauf von Genossenschaftsanteilen genutzt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 tritt nämlich das sogenannte Eigenheimrentengesetz in Kraft. Danach können die staatlichen Zulagen der Riester-Rente für die Tilgung von Krediten genutzt werden.Bisher konnten Riester-Sparer für den Erwerb des Eigenheims das angesparte Kapital erst ab einem Guthaben von 10.000 Euro antasten, ohne die Zulagen zu verlieren. Eine Voraussetzung, die Riester-Sparer seit der Einführung im Jahr 2002 kaum erfüllt haben dürften. Wer Riester-Geld baut oder kauft, musste bislang das entnommene Geld zurückzahlen. Spätestens zwei Jahre nach der Entnahme musste die Rückzahlung beginnen und das Rentenkonto bei Renteneintritt ausgeglichen sein.
http://www.immofinance.net/baufinanzierung/wohn-riester.php
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Siam1 am 8. November 2009 04:21 >>>>Tipps
>Wenn Sie für den Bau oder Kauf eines Eigenheims in einigen Jahren sparen wollen, eignen sich am besten Riester-Banksparpläne und Riester-Bausparverträge. Geförderte Bausparverträge gibt es vermutlich erst ab November. Bis dahin können Sie warfen.Um die volle Riester- Förderung zu erhalten, reicht es, wenn Sie den Vertrag in diesem Jahr abschließen und den geförderten Höchstbetrag einzahlen.<
>>>>Tipps
Eigenheim finanzieren >Für Bauherren und Wohnungskäufer lohnt es sich, die neue Förderung voll auszuschöpfen. Lassen Sie sich durch die Besteuerung im Rentenalter nicht abschrecken. >Restschuld tilgen :Zum Rentenbeginn können Sie Ihr Vermögen aus einem Riester-Vertrag in voller Höhe für die Tilgung von Restschulden einsetzen, die noch auf dem Eigenheim lasten. Das dürfen auch Riester-Sparer, die ihr Haus vor 2008 gekauft haben. Die Tilgungsbeträge sind aber auch in diesem Fall zu versteuern.
http://www.baufi24.de/baufinanzierung/news/probleme-beim-wohnriestern-2410.php !!!!
Siam1 am 8. November 2009 04:24 >>> Probleme beim Wohnriestern 23.04.2009 <<<
Verfügbarkeit
Riesterverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden (Altverträge), müssen ein Kapital von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Ab 2010 entfällt diese Einschränkung.
>>Erst wenn er 10.000 Euro auf dem Konto der Riesteranlage angesammelt hat, kann der Riester-Sparer das Geld auch für die Finanzierung des Wohneigentums verwenden. Diese Grenzen gelten noch für 2008 und 2009, danach entfällt diese Beschränkung. Das bedeutet, dass in diesem Jahr nur all Jene zum Zug kommen, die bereits ab 2002 in einen Riestervertrag einzahlen. Zwar ist auch ein Übersparen des Riestervertrages möglich, dies kommt aber in der Praxis nur relativ selten vor. Die meisten Sparer werden so erst ab 2010 in den Genuss des Wohnriesterns kommen. Riesterverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden (Altverträge), müssen ein Kapital von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Ab 2010 entfällt diese Einschränkung.
http://www.baufi24.de/baufinanzierung/news/probleme-beim-wohnriestern-2410.php !!
Siam1 am 8. November 2009 04:25
Siam1 am 8. November 2009 04:26
Siam1 am 8. November 2009 04:29 Weitere Erklärungen hier>, http://www.riester-rente-ratgeber.de/riester-rente-eigenheim.html Zur Nutzung des Wohn-Riesters sind spezielle zertifizierte Baudarlehen bzw. Bauspardarlehen erforderlich
Siam1 am 8. November 2009 05:54 >>> Wie können Sie die Riesterförderung für die Immobilienfinanzierung nutzen? <<<<
Mit dem neuen Gesetzt kann auch die eigene Immobilie als Altersvorsorge von der Riesterförderung profitieren. Wer bisher in einen Riester-Vertrag investiert hat, kann damit bereits jetzt eingespartes Riester-Guthaben als Eigenkapital in die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie einfließen lassen. Bis 2010 ist die Entnahme jedoch auf einen Betrag von mindestens 10.000 Euro beschränkt. Ab 2010 können auch geringere Beträge entnommen werden. Dabei muss aber entweder das gesamte angesparte Kapital abgezogen werden oder min. 25 % der Summe müssen im bestehenden Riester-Vertrag gehalten werden.
Auch die laufende Tilgung des Immobiliendarlehens ist möglich. Hierbei fließen die laufenden Spar- und Förderbeiträge nicht mehr in einen Riester-Vertrag, sondern direkt in die Finanzierung. Hierzu bedarf es speziell zertifizierter Finanzierungsprodukte, die derzeit von Banken und Bausparkassen entwickelt werden. Zudem ist diese Form der Finanzierung auf Immobilien beschränkt, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden.
http://www.interhyp.de/baufinanzierung-riester-foerderung.html
Meines Erachtens ist das möglich, sprich mit Deiner Bank.
ich habe die Wohnung im Dezember 2006 gekauft und muss 2011 die Anschussfinanzierung regeln. Dann kann ich wohl meinen Riestervertrag von 2002 nicht einsetzen.
Du hast die Möglichkeit, einen Vertrag mit Riesterförderung für die Finanzierung abzuschließen. Den alten Vertrag kannst Du beitragsfrei stellen und das Altersvorsrogeguthaben auf den neuen Vertrag übertragen.
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Wenn Deine Finanzierung 2011 ausläuft, würde ich mich heute um eine Anschlussfinanz kümmern und die Zinsen sichern.
Hallo! auf www.riestermeister.de gibt es einen Film zum Thema Wohnriester. Vielleicht wird Dir da geholfen! LG