BlueTiger am 11.05.2009 um 19:58 Uhr
Hallo, ich habe mich vor kurzer Zeit Selbstständig gemacht und ein Geschäft eröffnet. Ich bekomme vom Arbeitsamt einen Existenzgründerzuschuss. Nun meine Frage. Kann ich trotz des Zuschusses noch einen 400 Job bzw sogar 2 machen? Oder wird dann der Zuschuss gestrichen?
wenn du existenzgründerzuschuß bekommst,darfst du einen 400€-job machen und maximal 14std /woche arbeiten,ansonsten bist du in einem sozialversichertem angestellten verhältnis auch wenn du nur auf deine 400€ im monat kommst
Ok vielen Dank für die Antwort :-)
''ansonsten bist du in einem sozialversichertem angestellten verhältnis auch wenn du nur auf deine 400€ im monat kommst''
Stimmt so nicht. Mit einem 400-€-Job hat man kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die 15-h-Regelung spielt nur eine Rolle bei der Beschäftigungslosigkeit bezüglich ALG I.
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82922.htm
das stimmt nicht,es ist beim existenzgründungszuschuss genau das gleiche...ich bin selber selbständig und hab mich auch mit dem existenzgründungszuschuss selbstständig gemacht,dass ist noch nicht lange her