gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kann ich einen oder zwei 400 Euro Jobs machen?

gefragt von BlueTigerBlueTiger am 11.05.2009 um 19:58 Uhr

Hallo, ich habe mich vor kurzer Zeit Selbstständig gemacht und ein Geschäft eröffnet. Ich bekomme vom Arbeitsamt einen Existenzgründerzuschuss. Nun meine Frage. Kann ich trotz des Zuschusses noch einen 400 Job bzw sogar 2 machen? Oder wird dann der Zuschuss gestrichen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Nebenjob (839)
Selbstständig (308)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von steffi12345 am 11. Mai 2009 20:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du existenzgründerzuschuß bekommst,darfst du einen 400€-job machen und maximal 14std /woche arbeiten,ansonsten bist du in einem sozialversichertem angestellten verhältnis auch wenn du nur auf deine 400€ im monat kommst

Kommentar von 7e72be66a6081389e24cacef60b6e072smallBlueTiger am 11. Mai 2009 20:03

Ok vielen Dank für die Antwort :-)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Mai 2009 20:08

''ansonsten bist du in einem sozialversichertem angestellten verhältnis auch wenn du nur auf deine 400€ im monat kommst''

Stimmt so nicht. Mit einem 400-€-Job hat man kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die 15-h-Regelung spielt nur eine Rolle bei der Beschäftigungslosigkeit bezüglich ALG I.

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82922.htm

Kommentar von steffi12345 am 12. Mai 2009 06:33

das stimmt nicht,es ist beim existenzgründungszuschuss genau das gleiche...ich bin selber selbständig und hab mich auch mit dem existenzgründungszuschuss selbstständig gemacht,dass ist noch nicht lange her



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.