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Kann ich einen Kauf, welcher auf einer "Kaffefahrt" getätigt wurde, rückgängig machen?

gefragt von solala am 07.04.2008 um 15:16 Uhr

Ich habe mich neulich mit einer Freundin auf eine sog. Kaffeefahrt (also Verkaufsveranstaltung) eingelassen, da der Betreiber dafür sehr attraktive Geschenke für eine Teilnahme anbot. Da hatten wir uns eben gedacht: Naja, man kann ja nichts verlieren. Dummerweise habe ich mich aber auf den Kauf einer sündhaft überteuerten Decke eingelassen. Dies habe ich nun erst nach eingängigem Preisvergeich fest gestellt. Kann ich die Sache irgendwie rückgängig machen?

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Kauf x 953 Kaffeefahrt x 14 rückgängig machen x 5

tradaix
beantwortet von tradaix am 7. April 2008 15:38
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Das Recht auf Widerruf bei Kaffeefahrten

München - Wer bei Kaffeefahrten einkauft und die Produkte nicht behalten will, kann sie in der Regel ohne große Probleme wieder zurückgeben. Bei Werbefahrten gibt es ein besonderes Widerrufsrecht, wie der bayerische Justizminister Manfred Weiß betont.

Der Rücktritt vom Kauf geht folgendermaßen: Der Widerruf muss durch die Rücksendung der Ware oder schriftlich mit Hilfe eines Briefes, Faxes oder einer E-Mail erklärt werden. Gründe muss der Käufer dabei nicht nennen. Die Frist für einen Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie kann manchmal auch länger sein, wenn der Teilnehmer der Kaffeefahrt über sein Rücktrittsrecht gar nicht oder nicht richtig informiert wurde. Stornierungskosten oder Kostenpauschalen muss der Käufer nicht bezahlen.

(Abendblatt.de 15.03.2003)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. April 2008 15:17
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Gemäß Frnabsatzgesetz hast Du 14 Tage Rückgaberecht. Rein Theoretisch. Allerdings werden einem bei der Gelegenheit selten gescheite Adressen Gegeben, wo man seinen Rückziehenr melden könnte.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 15:19
Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. April 2008 15:40

Ist eine schriftliche Einladung per Post keine Geschäftsanbahnung auf Entfernung?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 15:57

eine einladung ist das, aber das geschäft selber, der kauf, fand dort statt und nicht aus der ferne.

aber tradaix hat die lösung gefunden :o))

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 8. April 2008 12:09

Was Tradaix schreibt, ist sicherlich richtig und auch nichts anders als ich sage. Das problem besteht darin, dass gerade die unseriösen Kaffeefahrten von Briefkastenfirmen organisiert werden, welche die Einladungen wieder einsammeln und keine Ladungsfähige Adressen den Kunden da lassen. Also kannst du praktisch nicht widersprechen. Pech, wenn Du bereits viel Geld bezahlt und womöglich noch keine Gegenleistung empfangen hattest. Das ist leider die heutige Realität.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 7. April 2008 15:22
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Wenn du die 14tägige Frist einhälst. Paket nicht annehmen nützt nichts. Außerdem ist dann auch die Rücktrittsfrist verstrichen.


justika
beantwortet von justika am 7. April 2008 15:18
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Hast Du darüber etwas Schriftliches? Man hat ja ein Umtausch- und Rückgaberecht. Wenn Dir allerdings nichts bekannt ist vom Verkäufer, an wen willst Du dann zurückgeben? Lies Dir das Kleingedruckte noch mal durch, so Du denn etwas Schriftliches hast. Ist immer sehr schwierig m.E. so etwas zurückzugeben und dann auch noch Geld zu erhalten.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 15:24

es gibt doch gar kein umtausch-und rückgaberecht. so was ist reine kulanz von händlern.

anders bei reklamation.


anonym
beantwortet von heidick am 20. April 2009 13:16
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Hallo Solala,Ihre Frage kommt mir wie gerufen.Meine Mutti (88 J.)hat am 17.04.09 warscheinlich gleiche Fahrt mitgemacht.Auf der Rückseite des Kaufbelegs garantiert man ein Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.Auf der Vorderseite wurde jedoch ein Stempel mit folgendem Wortlaut -Vom Rückgaberecht ausgeschlossen da Sonderpreis-aufgebracht.Da meine Mutti nervlich am Boden ist,werde ich genauso skrupellos aggieren wie dieser Verkäufer.Schicke heute die Ware per Einschreiben und Rückschein zurück.Meine Mutti hatzum Glück noch kein Geld bezahlt sondern ab Mai eine Ratenz.vereinbart.Man lernt daraus auch ein hohes Alter schützt nicht vor Dummheit.Hoffe ich bekomme dises Problem in den Griff.


anonym
beantwortet von Kenzo33 am 7. April 2008 15:29
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Deine Angelegenheit fällt unter das sog. Haustürwiderrufungsgesetz. Grundsätzlich hast du demnach das Recht innerhalb von 7 Tagen vom Geschäft zurück zu treten. Idealerweise geschieht dies per Einschreiben, grds. schriftlich ! Allerdings wäre zumindest kein Widerruf möglich, wenn du den Kaufpreis sofort gezahlt und die Ware auch sofort erhalten hast. Naja, denke mal das dem nicht so ist, da ja die Kaffeefahrten stets auf Rechnung verkaufen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 7. April 2008 15:37

es gibt gar kein haustürwiderrufsgesetz mehr, das wurde längst aufgehoben.

http://dejure.org/gesetze/HWiG


Mismid
beantwortet von Mismid am 7. April 2008 15:21
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da du zu denen als Kunde gehst hast du ebenso wenig ein Rücktrittsrecht, wie wenn du in ein Kaufhaus gehst


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 7. April 2008 15:21
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du warst freiwillig vor ort und hast dort gekauft, so greift auch kein fernabgabegesetz.

die rücknahme der decke ist reine kulanzsache von dem händler.

es sei denn sie ist beschädigt, dann handelt es sich um reklamation.

dann allerdings kann er nachbessern oder dir eine neue decke shcicken.


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 7. April 2008 15:19
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Hast Du die Decke bestellt, oder sie gleich mitgenommen?

Wenn sie erst geliefert wird, hast Du die Möglichkeit das Paket abzulehnen.


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