Ich habe mich neulich mit einer Freundin auf eine sog. Kaffeefahrt (also Verkaufsveranstaltung) eingelassen, da der Betreiber dafür sehr attraktive Geschenke für eine Teilnahme anbot. Da hatten wir uns eben gedacht: Naja, man kann ja nichts verlieren. Dummerweise habe ich mich aber auf den Kauf einer sündhaft überteuerten Decke eingelassen. Dies habe ich nun erst nach eingängigem Preisvergeich fest gestellt. Kann ich die Sache irgendwie rückgängig machen?

Das Recht auf Widerruf bei Kaffeefahrten
München - Wer bei Kaffeefahrten einkauft und die Produkte nicht behalten will, kann sie in der Regel ohne große Probleme wieder zurückgeben. Bei Werbefahrten gibt es ein besonderes Widerrufsrecht, wie der bayerische Justizminister Manfred Weiß betont.
Der Rücktritt vom Kauf geht folgendermaßen: Der Widerruf muss durch die Rücksendung der Ware oder schriftlich mit Hilfe eines Briefes, Faxes oder einer E-Mail erklärt werden. Gründe muss der Käufer dabei nicht nennen. Die Frist für einen Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie kann manchmal auch länger sein, wenn der Teilnehmer der Kaffeefahrt über sein Rücktrittsrecht gar nicht oder nicht richtig informiert wurde. Stornierungskosten oder Kostenpauschalen muss der Käufer nicht bezahlen.
(Abendblatt.de 15.03.2003)

Gemäß Frnabsatzgesetz hast Du 14 Tage Rückgaberecht. Rein Theoretisch. Allerdings werden einem bei der Gelegenheit selten gescheite Adressen Gegeben, wo man seinen Rückziehenr melden könnte.
ist denn das fernabgabe?
Indy72 am 7. April 2008 15:40 Ist eine schriftliche Einladung per Post keine Geschäftsanbahnung auf Entfernung?
eine einladung ist das, aber das geschäft selber, der kauf, fand dort statt und nicht aus der ferne.
aber tradaix hat die lösung gefunden :o))
Indy72 am 8. April 2008 12:09 Was Tradaix schreibt, ist sicherlich richtig und auch nichts anders als ich sage. Das problem besteht darin, dass gerade die unseriösen Kaffeefahrten von Briefkastenfirmen organisiert werden, welche die Einladungen wieder einsammeln und keine Ladungsfähige Adressen den Kunden da lassen. Also kannst du praktisch nicht widersprechen. Pech, wenn Du bereits viel Geld bezahlt und womöglich noch keine Gegenleistung empfangen hattest. Das ist leider die heutige Realität.

Hast Du darüber etwas Schriftliches? Man hat ja ein Umtausch- und Rückgaberecht. Wenn Dir allerdings nichts bekannt ist vom Verkäufer, an wen willst Du dann zurückgeben? Lies Dir das Kleingedruckte noch mal durch, so Du denn etwas Schriftliches hast. Ist immer sehr schwierig m.E. so etwas zurückzugeben und dann auch noch Geld zu erhalten.
es gibt doch gar kein umtausch-und rückgaberecht. so was ist reine kulanz von händlern.
anders bei reklamation.
Wenn du die 14tägige Frist einhälst. Paket nicht annehmen nützt nichts. Außerdem ist dann auch die Rücktrittsfrist verstrichen.

Hast Du die Decke bestellt, oder sie gleich mitgenommen?
Wenn sie erst geliefert wird, hast Du die Möglichkeit das Paket abzulehnen.
du warst freiwillig vor ort und hast dort gekauft, so greift auch kein fernabgabegesetz.
die rücknahme der decke ist reine kulanzsache von dem händler.
es sei denn sie ist beschädigt, dann handelt es sich um reklamation.
dann allerdings kann er nachbessern oder dir eine neue decke shcicken.
da du zu denen als Kunde gehst hast du ebenso wenig ein Rücktrittsrecht, wie wenn du in ein Kaufhaus gehst
Deine Angelegenheit fällt unter das sog. Haustürwiderrufungsgesetz. Grundsätzlich hast du demnach das Recht innerhalb von 7 Tagen vom Geschäft zurück zu treten. Idealerweise geschieht dies per Einschreiben, grds. schriftlich ! Allerdings wäre zumindest kein Widerruf möglich, wenn du den Kaufpreis sofort gezahlt und die Ware auch sofort erhalten hast. Naja, denke mal das dem nicht so ist, da ja die Kaffeefahrten stets auf Rechnung verkaufen.
es gibt gar kein haustürwiderrufsgesetz mehr, das wurde längst aufgehoben.