Die Kündigung eines zeitlich befristeten Mietvertrages ist durch die ordentliche Kündigung nicht möglich. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter sind an die Laufzeit des Vertrages gebunden. Dies bedeutet für den Mieter, dass er die Miete bis zum Vertragsende weiterzahlen muss, auch wenn er vor Ablauf des Vertrages auszieht. Dies gilt auch, wenn er vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist auszieht. Der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, in diesem Fall für eine Weitervermietung zu sorgen. Vorzeitige Kündigung durch den Mieter
In bestimmten Fällen muss der Vermieter aber zulassen, dass der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein.
Außerdem muss der Mieter dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter besorgen. Es ist nicht richtig, dass der Mieter drei Nachmieter zur Auswahl stellen muss, genausowenig ist es richtig, dass der Vorschlag dreier Nachmieter immer eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ermöglichen. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung zum Nachmieter.

Es ist nur eine begründete Kündigung zulässig, wenn Kündigungsgründe im Vertrag vereinbart wurden, oder gesetzlich festgelegt sind, z. B. wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, wenn behördliche Auflagen das Wohnen unmöglich machen. usw.

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Das Mietverhältnis kann vorher nicht beendet werden. Ggf. kannst du einen Nachieter für die verbleibende Zeit suchen und der vermieter lässt sich darauf ein. Aber ob sich das für z.B. ein zwei Monate lohnt ? VG

Berfistete Mietverträge können vorzeitig nur außerordentlich gekündigt werden, insbesondere wenn eine gesundheitliche Gefährdung von der Wohnung ausgeht, Sicherheitsmängel vorliegen !